Übertritt
Seit dem Wintersemester 2022/2023 existieren neue Studiendokumente (Prüfungsordnung und Studienordnung inkl. Studienablaufplan und Modulbeschreibungen) im Verkehrsingenieurwesen. Studierende mit Immatrikulation zum WiSe 2022/2023 wurden direkt in die neuen Ordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden können oder müssen in die neuen Ordnung übertreten und ihr Studium nach der neuen Ordnung abschließen. Auf dieser Seite werden alle wichtigen Details beschrieben.
Bitte beachten Sie: Die seit 2022 gültige Prüfungsordnung sieht vor, dass alle Modulnoten in die Gesamtnote eingehen. Damit wie bisher nur die Modulnoten des Hauptstudiums in die Gesamtnote eingehen, muss erneut übergetreten werden. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Am 27.06.2023 fand eine Informationsveranstaltung zum Übertritt in die neue Studienordnung statt.
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es Änderungen?
Der Studiengang ist seit 2013 fast unverändert und wird nun mit dem neuen Studienablauf inhaltlich und strukturell weiterentwickelt.
Die Lehrinhalte werden aktueller und der Bezug zu Forschung und Tagesgeschehen wird größer. Damit ist das Verkehrsingenieurwesen mit dem Update zukunftsfähiger und die Absolventinnen und Absolventen erlernen noch mehr Kompetenzen, die sie im Berufsleben brauchen.
Gleichzeitig wird die Struktur angepasst: es können mehr Module gewählt werden, die Module sind ähnlich groß und die Prüfungslast wird reduziert und gleichmäßiger auf die Semester aufgeteilt. Damit ist das Studium leichter organisierbar, die Regelstudienzeit besser eingehalten werden und ein Auslandssemester ist einfacher möglich.
Was ändert sich konkret?
Es ändert sich der Großteil der Module inkl. ihren Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen, der Studienablaufplan und die Studien- und Prüfungsordnung.
Folgende Änderungen gibt es grundsätzlich:
- Die Lehrveranstaltungen vieler Module werden aktualisiert und so verschoben, dass die Module einsemestrig studierbar sind. Ab WiSe 2023/2024 werden die meisten Lehrveranstaltungen nach neuem Studienablaufplan angeboten.
- Der Anteil an Wahlpflichtmodulen wächst, der Anteil pflichtmäßig zu belegender Module sinkt. Damit können mehr Module nach eigener Wahl belegt werden.
- Die Prüfungsleistungen werden aktualisiert. Die neue Prüfungsform Portfolio erlaubt es, kleine Übungsaufgaben, Projekte und Tests semesterbegleitend zu sammeln. Nach wie vor sind Klausurarbeiten die am häufigsten zu absolvierende Prüfungsform, allerdings werden zunehmend alternative Prüfungsformen wie Projektarbeiten oder Portfolios genutzt.
- Die Diplomarbeit wird von 5 Monaten auf 19 Wochen verkürzt. Somit reduziert sich der Arbeitsaufwand am Ende des Studiums.
- Das Berufspraktikum wird nicht mehr bewertet. Damit reicht es künftig aus, ein Formular inkl. einem Kurzbericht für das Berufspraktikum anzufertigen.
Folgende Änderungen gibt es in den Studienrichtungen im Hauptstudium:
- Bahnsysteme: Die Schwerpunkte entfallen. Dafür ist der Wahlpflichtbereich deutlich größer als bisher. Somit kann man selbst entscheiden, ob man einen Bereich schwerpunktmäßig vertieft oder Module aus verschiedenen Richtungen belegt.
- Elektrische Verkehrssysteme: Besonders große Module werden aufgeteilt. Thematisch werden Simulationssysteme und Messtechnik deutlich mehr gelehrt als bisher.
- Verkehrsplanung und -technik: Besonders große Module werden aufgeteilt oder reduziert. Die Module zur den Themenfeldern Verkehrsnachfragemodellierung, Verkehrsplanung sowie Verkehrstechnik werden inhaltlich deutlich aktualisiert.
- Verkehrssystemtechnik und Logistik: Besonders große Module werden aufgeteilt. Viele Module werden strukturell geändert und inhaltlich aktualisiert.
- Verkehrstelematik: Die Module zur Verkehrsprozessautomatisierung werden deutlich aktualisiert. Fast alle Module werden strukturell geändert und inhaltlich aufgewertet. Ein neues Pflichtmodul zu ingenieurwissenschaftlichem Arbeiten legt noch mehr Voraussetzungen für Studien- und Diplomarbeit und die Berufspraxis.
Viele strukturelle Änderungen sind zu erkennen, indem man die bisher gültigen Studienablaufpläne und die künftig geltenden Studienablaufpläne miteinander vergleicht.
Wer muss wann übertreten?
Grundsätzlich gilt:
- Ein Übertritt in die neue Ordnungen ist ab WiSe 2023/2024 stets zu Semesterbeginn möglich: 01.10.2023, 01.04.2024, 01.10.2024 oder 01.04.2025.
- Ab 01.10.2025 gelten für alle Studierende die neuen Ordnungen.
- Die Lehrveranstaltungen werden schrittweise umgestellt. Ab WiSe 2023/2024 werden 1. Semester bis 6. Semester nach neuer Ordnung angeboten. Die Lehrveranstaltungen in 7. Semester und 8. Semester verbleiben noch nach alter Ordnung und werden erst ab WiSe 2024/2025 umgestellt.
- Durch den Übertritt kann es eine Reihe an Vorzügen geben. Um Nachteile zu minimieren, empfehlen wir eine individuelle Prüfung.
Ob man übertreten kann, sollte oder muss, hängt von der Immatrikulation und dem tatsächlichen Studienfortschritt ab. Wir empfehlen folgendes:
- Studierenden, die ihr Studium bis zum 30.09.2025 sicher abschließen, empfehlen wir den Verbleib in der alten Ordnung. Ein Übertritt ist nicht notwendig.
- Studierenden, die am 30.09.2025 nur noch die Diplomarbeit absolvieren müssen und diese bereits angemeldet haben, empfehlen wir den Verbleib in der alten Ordnung. Ein Übertritt ist nicht notwendig.
- Studierende, die zum WiSe 2022/2023 immatrikuliert wurden, sind bereits in der neuen Ordnung und müssen nichts weiter tun.
- Alle anderen Studierenden müssen früher oder später übertreten:
- Wer zum WiSe 2021/2022 immatrikuliert wurde und (fast) alle Leistungen der Semester 1-4 absolviert hat, empfehlen wir, zum 01.10.2023 überzutreten.2 Die Lehrveranstaltungen ab dem 5. Semester werden in der neuen, aktualisierten Form angeboten und der Wechsel von Grundstsudium zum Hauptstudium ist für den Übertritt sehr geeignet.
- Wer zum WiSe 2021/2022 immatrikuliert wurde und noch etliche Leistungen der Semester 1-4 nachholen muss, empfehlen wir zu prüfen, ob ein Übertritt zum 01.10.2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt besser ist. Einerseits werden die Lehrveranstaltungen nur noch nach neuer Ordnung angeboten, andererseits kann von Vorzügen beim Übertritt Gebrauch gemacht werden.
- Wer zum WiSe 2020/2021 immatrikuliert wurde, im Studienablauf aber zurückgefallen ist und hauptsächlich Lehrveranstaltungen des 5. Semesters belegen muss, sollte zum 01.10.2023 übertreten. Die Lehrveranstaltungen des 5. Semesters werden nach neuer Ordnung angeboten. Bereits begonnene Module des 6. Semesters können u. U. im 7. Semester mit der neuen Prüfungsleistung abgeschlossen werden.
- Wer zum WiSe 2020/2021 immatrikuliert wurde, planmäßig das 7. Semester besuchen wird, aber nicht bis zum 30.09.2025 die Diplomarbeit anmelden möchte, muss individuell prüfen, wann ein Übertritt zweckmäßig ist. Je nach Studienrichtung kann es zweckmäßig sein, direkt am 01.10.2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt überzutreten.
2) Wer noch offene Leistungen in den Semestern 1-4 hat, kann prüfen, ob ein späterer Übertritt Vorteile bringt.
Wie funktioniert der Übertritt?
Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Basis der Äquivalenztabelle übernommen werden. Es gelten dabei folgende Regeln:
- Nach dem Übertritt sind die neuen Module zu absolvieren und abzuschließen.
- Die Äquivalenztabelle legt fest, welches Alt-Modul für welches Neu-Modul angerechnet werden kann. In der Regel ist einem Alt-Modul ein Neu-Modul zugeordnet. Vereinzelt können durch ein Alt-Modul mehrere Neu-Modul angerechnet werden. Selten werden mehrere Alt-Module zu einem Neu-Modul angerechnet.
- Die Äquivalenztabelle legt auch fest, welche bestandenen Prüfungsleistungen, deren Modul noch nicht bestanden ist, in die neue Studienordnung übernommen werden können.
- Solange eine Prüfungsleistung nicht endgültig bestanden ist, verfallen Fehlversuche beim Übertritt in die neue Ordnung. Anschließend müssen die neuen Prüfungsleistungen absolviert werden, beginnend beim Erstversuch – nach Übertritt also wieder mit drei Versuchen.
- Beim Übertritt bis einschließlich 01.04.2025 kann einzeln entschieden werden, welche bestandenen Module und bestandenen Prüfungsleistungen angerechnet werden sollen. Wird sich gegen die Anrechnung eines Moduls/einer Prüfungsleistung entschieden, muss diese beginnend beim Erstversuch neu abgelegt werden. Damit besteht die Chance, Noten zu verbessern, aber auch das Risiko, sich zu verschlechtern.
- In einigen Studienrichtungen kommen vereinzelt neue Pflichtmodule hinzu. Diese müssen belegt werden, bevor das Studium abgeschlossen werden kann. Wer zu Beginn des Hauptstudiums übertritt, belegt diese Module einfach im Rahmen des Studienablaufplanes. Wer zu Ende des Studiums übertritt, muss diese Module nachholen. Konkret handelt es sich um:
- Studienrichtung Bahnsysteme (BAS): Modul Bahnsicherungs- und -leittechnik. Das Modul ist in einigen Schwerpunkten kein Pflichtmodul und müsste bei einem Übertritt belegt werden.
- Studienrichtung Elektrische Verkehrssysteme (EVS): Messtechnik. Das Modul ist neu, aber es kann das Pflichtmodul Theorie und Technik der Informationssysteme angerechnet werden.
- Studienrichtung Elektrische Verkehrssysteme (EVS): Simulationssysteme. Das Modul ist bisher nur Wahlpflichtmodul und muss nach Übertritt belegt werden oder bereits belegt worden sein.
- Studienrichtung Verkehrstelematik (TEL): Grundlagen selbstständigen ingenieurwissenschaftlichen Arbeitens im Fachgebiet Verkehrstelematik.
- Bisher erbrachte Zusatzleistungen, die über das Angebot des Studiengangs Verkehrsingenieurwesen hinausgehen, können auch nach dem Übertritt wieder als Zusatzleistungen beantragt werden.
Was muss ich tun?
Für einen Übertritt bis einschließlich 01.04.2025 ist aktiv ein Antrag beim Prüfungsamt zu stellen. Damit beantragt man den Übertritt an sich und kann entscheiden, welche bisherigen Leistungen in der neuen Studienordnung angerechnet werden sollen.
Bitte füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es per Hand und reichen es mit dem Ausdruck der Notenübersicht aus HISQIS im Prüfungsamt ein.
Wichtige Dokumente
- Foliensatz der Info-Veranstaltung vom 27.06.2023
... fasst Hintergründe und Details zum Übertritt zusammen. - Äquivalenztabelle
... listet auf, welche Alt-Module für Neu-Module angerechnet werden können. - Berechnungstabelle*
... stellt dar, welche Module belegt sind und kann dabei helfen zu überblicken, welche Module noch belegt werden müssen.* - Antrag auf Übertritt
... ist beim Prüfungsamt abzugeben, um den Übertritt einzuleiten.
*) Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Im Zweifel gelten die Angaben der Äquivalenztabelle.
Häufig gestellte Fragen
Neu: Hinweise zur Notenbildung und zum zusätzlichen Übertritt ab 01.10.2025
Wohin kann ich mich wenden?
Frau Katrin Lindner und Herr Konstantin Thieme beraten zum Thema Übertritt. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin per E-Mail und bringen Sie Ihre Leistungsübersicht (HISQIS-Auszug) mit.

Frau Katrin Lindner, Prüfungsamt Verkehrswissenschaften

Programm-Manager
NameHerr Dipl.-Ing. Konstantin Thieme