Übertritt 2026
Die Studiendokumente (Prüfungsordnung und Studienordnung inkl. Studienablaufplan und Modulbeschreibungen) im Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft werden zum 01.10.2026 erneut aktualisiert. Einige müssen in die neue Studienordnung übertreten. Auf dieser Seite werden alle wichtigen Details beschrieben.
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Informationsveranstaltung am 08.01.2026 |
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es die Änderungen?
Das Studienangebot soll aktualisiert und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Dabei wird den vielfachen Wünschen, die ersten Semester mit mehr Verkehrsinhalten sowie das Studium insgesamt flexibler gestalten zu können, entsprochen. Deswegen ändern sich Inhalt und Ablauf des Pflichtbereichs, die Struktur der Schwerpunkte und des Wahlpflichtbereichs sowie die Bachelorarbeit.
Was ändert sich konkret?
Kurz gesagt: Zum Teil ändern sich der Pflichtbereich und dessen Ablauf, die Schwerpunkte werden gegen einen Wahlpflichtbereich ersetzt und die Bachelorarbeit wird um ein Kolloquium ergänzt. Im Detail ist es wie folgt:
Änderungen im Pflichtbereich:
- Das Modul "Grundlagen Volks- und Verkehrswirtschaft" wird geteilt in die Module "Grundlagen Volkswirtschaftslehre" und "Grundlagen Verkehrswissenschaften".
- Das Modul "Mobilitätssystemplanung und Verkehrspsychologie", das bisher ein Wahlpflichtmodul war, ist nun ein Pflichtmodul und muss belegt werden.
- Das Modul "Grundlagen Verkehrssystemtheorie", das bisher ein Wahlpflichtmodul war, ist nun ein Pflichtmodul und muss belegt werden.
- Das Modul "Einführung in die Makroökonomie" ist nur noch Wahlpflichtmodul und muss nicht mehr zwingend belegt werden.
- Das Modul "Marketing und Nachhaltige Unternehmensführung" ist nur noch ein Wahlpflichtmodul und muss nicht mehr zwingend belegt werden.
- Die Pflichtmodule "Privatrecht im wissenschaftlichen Kontext" sowie "Wissenschaftliches Arbeiten und allgemeine Qualifikationen in der Verkehrswirtschaft" ändern ihre Lage im Studienablaufplan.
Änderungen in Sprachen und Schwerpunkten
- Man muss nur noch ein Sprachmodul zwingend belegen. Bis zu zwei weitere Sprachmodule können im Wahlpflichtbereich eingebracht werden.
- Es ist nicht mehr verpflichtend, genau drei Schwerpunkte zu belegen. Stattdessen sind 4 Module frei aus dem Angebot der Module in der Verkehrswirtschaft sowie ein Seminarmodul zu belegen.
- Für die restlichen 40 Leistungspunkte können flexibel Module aus der Verkehrswirtschaft, der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre, der Wirtschaftsinformatik, aus dem Verkehrsingenieurwesen oder einer Mischung dieser belegt werden.
Bachelorarbeit
- Die Bachelorarbeit wird um ein Kolloquium ergänzt. Somit muss die Bachelorarbeit verteidigt werden. Hierfür werden zusätzlich 5 Leistungspunkte erworben.
- Damit muss im Vergleich zur alten Ordnung ein Wahlpflichtmodul (5 Leistungspunkte) weniger belegt werden.
Die genauen Änderungen können demnächst dem Studienablaufplan und den Modulbeschreibungen entnommen werden:
– Spezielle Prüfungsordnung Verkehrswirtschaft
– Studienordnung Verkehrswirtschaft
Wer muss wann übertreten?
Grundsätzlich gilt:
- Die alte Studienordnung aus 2023 läuft noch bis September 2027. Bis dahin kann man in der Ordnung bleiben und fertig studieren.
- Die neue Ordnung gilt ab Oktober 2026 für alle, die ab Oktober neu immatrikuliert werden.
- Ein freiwilliger Übertritt von der alten in die neue Ordnung ist zum 01.10.2026 oder zum 01.04.2027 möglich. In einem solche Falle gelten die unten beschrieben Regelungen zur Überleitung, die Vorteile und Nachteile mit sich bringen können.
- Am 01.10.2027 besteht ein Zwangsübertritt, das heißt man wird automatisch in die neue Ordnung übergeleitet. Einzige Ausnahme sind Studierende, die bereits alle notwendigen Leistungen (Module) erbracht haben und die Bachelorarbeit angemeldet haben. Diese Studierende können noch in der alten Ordnung ihre Bachelorarbeit abschließen und fertig studieren.
- Achtung: Unabhängig davon, wie man in die neue Ordnung übertritt, gilt nach dem Übertritt vollumfänglich die neue Studienordnung. Das bedeutet, dass man so flexibel wie vorgesehen Wahlpflichtfächer belegen kann, jedoch auch, dass auch alle neu festgelegten Pflichtmodule belegt werden müssen. Somit sind auch die beiden Module "Mobilitätssystemplanung und Verkehrspsychologie" sowie "Grundlagen Verkehrssystemtheorie" zu belegen, wenn man sie noch nicht bereits als Wahlpflichtmodul abgeschlossen hatte. Wer weiß, dass ein Übertritt notwendig ist, kann frühzeitig diese Module belegen. Wer jedoch erst am Ende des Studiums übertritt und diese beiden Module noch nicht belegt hat, muss diese noch nachholen und ggf. das Studium verlängern.
Ob man übertreten sollte oder muss, hängt von der Immatrikulation und dem tatsächlichen Studienfortschritt ab. Wir empfehlen folgendes:
- Studierende des 2. Semesters (Immatrikulationsjahrgang 2025) müssen früher oder später übertreten. Wir empfehlen, ab sofort nach dem neuen Studienablaufplan zu studieren und schon zum 01.10.2026 überzutreten. Damit bleibt genug Zeit, sich mit dem neuen Studienablauf vertraut zu machen. Anderenfalls müssten später vielleicht Module nachgehiolt werden. Bereits ab dem 2. Semester werden zusätzlich zum alten Studienablaufplan auch die Module angeboten, die nach neuem Studienablaufplan belegt werden müssten. Außerdem kann von neu angebotenen Wahlpflichtmodulen Gebrauch gemacht werden.
- Studierende des 4. Semesters und 6. Semesters, die sicher bis 30.09.2027 fertig werden, können in der alten Ordnung verbleiben und fertig studieren. Sollte es zu einer kleinen Verzögerung kommen, ist es wichtig, alle Module bis zum 30.09.2027 abzuschließen und die Bachelorarbeit angemeldet zu haben, um weiterhin in der alten Ordnung verbleiben zu können. Wird die Verzögerung größer, gilt der nächste Absatz.
- Studierende des 4. Semesters und 6. Semesters, die nicht sicher bis 30.09.2027 fertig werden, sollten früher oder später in die neue Ordnung übertreten. Wir empfehlen einen frühzeitigen Übertritt, um die noch zu belegenden Leistungen im Blick zu haben.
Wie funktioniert der Übertritt?
Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Basis der Äquivalenztabelle übernommen. Es gilt folgendes:
- Nach dem Übertritt gelten die Vorgaben der neuen Prüfungsordnung aus 2026. Es muss damit neu geprüft werden, welche und wie viele Module noch studiert werden müssen, bis das Studium endet. Vorab kann man das selbst unverbindlich mit der interaktiven Exceltabelle 2023-2026 tun.
- Die Äquivalenztabelle legt fest, welches Neu-Modul für welches Alt-Modul angerechnet wird und welche einzelnen Prüfungsleistungen ggf. übernommen werden. Dabei wird in drei Kategorien entschieden:
- Identische Module (gilt für die meisten Module):
Identische Module müssen fortgeschrieben werden. Ist ein Modul bestanden, wird es übernommen. Nicht bestandene Modulprüfungen und einzelne nicht bestandene Prüfungsleistungen (Fehlversuche) werden ebenfalls übernommen. Ein "Neustart" des Moduls ist nicht möglich. - Nichtidentische Module mit identischer Modulprüfung (gilt für wenige Module):
Beinhaltet das alte Modul nur eine Prüfungsleistung, gilt dasselbe wie bei identischen Modulen: Sie werden fortgeschrieben, auch wenn man bereits Fehlversuche der Prüfungsleistung hatte. Beinhaltet das Modul mehrere Prüfungsleistungen, so werden nicht bestandene Prüfungsleistungen nicht übernommen, sofern noch nicht das Modul selbst nicht bestanden wurde. - Nichtidentische Module mit nichtidentischer Modulprüfung (gilt für wenige Module):
Diese Module werden automatisch übernommen, wenn sie bestanden wurden. Wurden bereits einzelne Prüfungsleistungen bestanden, werden diese Prüfungsleistungen ebenfalls automatisch übernommen, sofern es eine äquivalente Prüfungsleistung im neuen Modul gibt. Die Äquivalenztabelle listet auf, welche Prüfungen existieren und ob eine Prüfungsleistung eine äquivalente Prüfungsleistung besitzt.
- Identische Module (gilt für die meisten Module):
- Sollten Module der alten Ordnung nicht (mehr) in der neuen Ordnung existieren, werden die bestandenen Alt-Module strukturell angerechnet, d. h. als eigenständiges Modul übernommen. Sie werden dabei in dem Wahlpflichtbereich angerechnet, in dem sie auch zuvor gelegen haben.
- Fehlversuche von Prüfungsleistungen verfallen nur dann, wenn es sich um ein nichtidentisches Modul mit nichtidentischer Prüfung handelt. Nach dem Übertritt müssen die neuen Prüfungsleistungen absolviert werden, beginnend beim Erstversuch – nach Übertritt also wieder mit drei Versuchen.
- Es gibt beim Übertritt keine Möglichkeit, bereits bestandene Module oder Prüfungsleistungen nicht zu übernehmen und später erneut abzulegen.
- Bisher erbrachte Zusatzleistungen, die über das Angebot des Studiengangs hinausgehen, können auch nach dem Übertritt wieder als Zusatzleistungen beantragt werden.
Was muss ich tun?
Für einen freiwilligen Übertritt zum 01.10.2026 oder 01.04.2027 ist aktiv eine Erklärung des Übertritts beim Prüfungsamt einzureichen. Sollte bis dahin kein Übertritt erfolgt sein, erfolgt ein automatischer Übertritt zum 01.10.2027.
Bitte füllen Sie die Erklärung des Übertritts aus, unterschreiben Sie sie per Hand und reichen Sie sie mit dem Ausdruck der Notenübersicht aus SELMA im Prüfungsamt ein.
Wichtige Dokumente
- Foliensatz der Info-Veranstaltung am 08.01.2026
... fasst Hintergründe und Details zum Übertritt zusammen. - Äquivalenztabelle
... listet für den Übertritt auf, welche Neu-Module für Alt-Module angerechnet werden können. - interaktive Excel-Tabelle*
... stellt dar, welche Module belegt sind und kann dabei helfen zu überblicken, welche Module noch belegt werden müssen.* - Erklärung des Übertritts
... ist beim Prüfungsamt einzureichen, um den Übertritt einzuleiten. - Antrag auf Verbleib in der Studienordnung 2023
... ist formlos per E-Mail oder postalisch einzureichen, um bei abgeschlossenen Modulen und angefangener Bachelorarbeit in der alten Ordnung zu verbleiben. - Studienordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft
*) Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Im Zweifel gelten die Angaben der Äquivalenztabelle.
Häufig gestellte Fragen
Die Erklärung des Übertritts muss bis zum 30.09.2026 für das Wintersemester oder bis zum 31.03.2027 für das Sommersemester beim Prüfungsamt abgegeben/eingeworfen werden, um Berücksichtigung zu finden. Später eintreffende Anträge können i. d. R. erst für das danach folgende Semester berücksichtigt werden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Erklärung des Übertritts ausfüllen, ausdrucken und per Hand unterschreiben.
(Eine digitale Unterschrift ist nicht gültig.) - Fügen Sie einen Ausdruck der Notenübersicht aus Selma hinzu.
- Lassen Sie die Erklärung des Übertritts und den Ausdruck der Notenübersicht dem Prüfungsamt zukommen:
- per Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts oder
- per Postversand an das Prüfungsamt oder
- per persönliche Abgabe im Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis zum 30.09. vor dem Wintersemester oder bis zum 31.03. vor dem Sommersemester beim Prüfungsamt eingehen muss.
In den kommenden Semestern sind die Prüfer:innen verstärkt dazu angehalten, die Prüfungsergebnisse rechtzeitig vor den Übertrittsfristen bekannt zu geben.
Sollten dennoch Prüfungen zum Übertritt noch nicht bekannt gegeben sein, werden diese nach ihrer Bekanntgabe nachträglich in den neuen Studiengang übernommen.
Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Übertritt an Bedingungen zu knüpfen. Somit ist auch dann eine eindeutige Entscheidung zum Übertritt zu treffen, wenn Prüfungsergebnisse noch nicht vorliegen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig die Prüfenden an, um eine rasche Korrektur zu erbitten.
Die Freiversuchsregel gilt sowohl in der alten als auch in der neuen Studienordnung.
Freiversuch erhalten
Um einen Freiversuch zu erhalten, muss eine Prüfungsleistung vor dem im Studienablaufplan liegenden Zeitpunkt abgelegt werden. Maßgebend ist dabei immer der Studienablaufplan, in dessen Ordnung man sich gerade befindet. Der Übertritt in die neue Ordnung führt nicht zu einem (zusätzlichen) Freiversuch einer in der alten Ordnung abgelegten Prüfung, wenn diese zum damaligen Zeitpunkt nicht "zu früh" abgelegt wurde.
Freiversuch nutzen
Ein bereits bestehender Freiversuch kann in die neue Ordnung mitgenommen werden. Wer also in der alten Ordnung eine Prüfungsleistung "zu früh" ablegte, kann auch nach dem Übertritt diesen Freiversuch nutzen, insofern es dieselbe Prüfungsleistung auch in der neuen Ordnung gibt.
Wohin kann ich mich wenden?
Frau Katrin Lindner und Herr Konstantin Thieme beraten zum Thema Übertritt. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin per E-Mail und bringen Sie Ihre Leistungsübersicht (SELMA-Auszug) mit.
© Privat
Frau Katrin Lindner, Prüfungsamt Verkehrswissenschaften
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Hülße-Bau, Nordflügel, 1. Etage, Raum 109 Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Bereich Bau und Umwelt, Studienbüro, Prüfungsamt Verkehrswissenschaften
01062 Dresden
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Änderungen der Sprechzeit s. Aktuelles (blaues Box)
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Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
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Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List Helmholtzstraße 10
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