26.04.2023
Dialog mit der Gesellschaft – Förderung bis 30. Juni beantragen
Die Exzellenz-Maßnahme „TUD im Dialog“ fördert Vorhaben, die den Austausch zwischen Universität und Gesellschaft stärken sollen. Gefragt sind Formate für eine innovative, adressat:innengerechte und zeitgemäße Wissenschaftskommunikation; dabei ist sowohl die analoge als auch die digitale Umsetzung möglich. Für Projekte, die im Jahr 2024 realisiert werden sollen, stehen insgesamt 100.000 Euro Sachmittel zur Verfügung.
Mit „TUD im Dialog“ schafft die Universität Räume für den dialogorientierten Wissensaustausch mit der Gesellschaft. Sie trägt zum öffentlichen Diskurs bei, indem die drängenden Fragen unserer Gegenwart und Zukunft diskutiert bzw. Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Ein besonderer Akzent soll deshalb auf gesellschaftlich relevanten Fragestellungen liegen. Weiterhin sollten die geförderten Themen und Formate im Einklang mit den strategischen Zielen der TUD und ihrer Universitätskultur – Demokratieförderung, Partizipation, Transparenz, Wertschätzung – stehen.
Wer die Umsetzung solcher Vorhaben im Jahr 2024 plant, kann bis 30. Juni 2023 einen Förderantrag im Rahmen der Förderlinie 1 stellen. Für die Umsetzung kleinerer und kurzfristiger Vorhaben, die noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen, wurde die Förderlinie 2 eingerichtet. Sie ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.000 Euro. Der nächste Antragstermin für die Förderlinie 2 ist der 1. Juni; weitere Termine sind 1. Oktober und 1. Dezember.
Detaillierte Informationen zur Ausschreibung sowie Antragsunterlagen auf https://tu-dresden.de/exzellenz/tud-im-dialog/ausschreibung.