Ausschreibung TUD im Dialog
Inhaltsverzeichnis
Verortung im Exzellenzantrag
„TUD im Dialog“ ist Bestandteil des Vorhabens „Public Outreach“ im EXU-Schwerpunkt IMPACT; der Fokus liegt auf Wissenschaftskommunikation. „TUD im Dialog“ ist zusätzlich zudem ein Instrument der Organisationsentwicklung im Sinne der internen Kommunikation und hat daher auch Verknüpfungen in den Schwerpunkt SPIRIT.
TUD-Struktureinheiten können eine „TUD im Dialog“-Förderung für ihr Vorhaben beantragen, wenn es der Erfüllung der im Folgenden beschriebenen Zielsetzung dient:
Zielsetzungen von „TUD im Dialog“
1. Dialog zwischen Universität und Gesellschaft
„TUD im Dialog“ soll dazu beitragen, die Wirkung der TUD in der Gesellschaft weiter zu stärken sowie eine innovative, adressatengerechte und zeitgemäße Wissenschaftskommunikation zu erreichen. Ein besonderer Akzent soll dabei auf Themen liegen, die in der Strategie des Prorektorats Universitätskultur verankert sind: demokratische Werte und Demokratieförderung, Partizipation, Transparenz, Wertschätzung, Diversität und Inklusion, Gesundheit, ökologische Nachhaltigkeit, individuelle und gesellschaftliche Verantwortung, Lebensbegleitendes Lernen und modernes Arbeitsleben.
Dabei geht es um den beiderseitigen Austausch zwischen Gesellschaft und Universität durch:
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die Aufnahme gesellschaftlicher Impulse in die Forschung,
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die Erprobung und Diskussion wissenschaftlicher Erkenntnisse
im öffentlichen Raum, -
die wechselseitige Durchdringung spezifischen Erfahrungswissens
aus Gesellschaft und Wissenschaft.
Im Mittelpunkt steht dabei der Dialog mit der Gesellschaft im städtischen und ländlichen Umfeld, um gemeinsam Visionen und Innovationen angesichts der gesellschaftlichen Transformationen und Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu entwickeln. Dies kann sowohl mit analogen als auch digitalen Formaten wie zum Beispiel
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öffentlichen Veranstaltungen, Festivals, Wettbewerben, Ausstellungen, Citizen-Science-Projekten und
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Blogs, Diskussionsforen, Social-Media-Kanälen
umgesetzt werden.
Es wird angeregt, die Vorhaben nicht nur an formalen Lernorten wie Schulen oder der TUD durchzuführen, sondern auch Lernorte abseits davon einzubeziehen. Das können Orte der Sozial- und Quartierarbeit, Sportstätten, Kleingartenvereine etc. sein.
Geförderte Vorhaben sollen alle Schichten der Gesellschaft ansprechen, auch bildungsbenachteiligte Gruppen sollen zielgerichtet einbezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen auch für Nicht-Spezialist:innen verständlich sind.
2. Dialog innerhalb der TUD
„TUD im Dialog“ will ein kritisches Bewusstsein der Universitätsbeschäftigten in Bezug auf die eigene persönliche und universitäre (Kommunikations)Kultur, den Standpunkt und die Perspektiven der Universitätsmitglieder sowie der Universität als Gesamtinstitution zum jeweiligen Thema fördern. Für diese Auseinandersetzung können hochschulinterne Beteiligungsformate entwickelt und gestärkt und im Rahmen von „TUD im Dialog“ gefördert werden.
Themenbezogene Beteiligungsformate zu gemeinsamen Ziel- und Zukunftsvorstellungen oder zu in der Universität kontrovers betrachteten bzw. diskutierten Themen sollen helfen, eine Universitätskultur zu entwickeln, die getragen ist von offener, angstfreier Kommunikation, Partizipation, akademischem Diskurs auf Augenhöhe und gegenseitiger Wertschätzung.
Perspektivisch sollen sich diese Angebote nach innen (TUD) und außen (Gesellschaft) zu einer festen Größe im universitären und öffentlichen Raum entwickeln, indem auf dem Campus und im städtischen und regionalen Umfeld virtuelle und physische Räume der Begegnung geschaffen werden.
Ressourcen und Förderzeitraum
Für die Förderung von Vorhaben durch „TUD im Dialog“ wurden zwei Förderlinien etabliert:
Förderlinie 1
- Anträge für größere Vorhaben können in der Förderlinie 1 gestellt werden.
In dieser Förderlinie stehen insgesamt 100.000 Euro Sachmittel pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Förderung pro Projekt kann bis zu 35.000 Euro betragen. - Förderzeitraum: das Folgejahr des Kalenderjahres der Antragstellung
Weitere Informationen zur Förderlinie 1 sowie die Vorlagen für die Antragstellung
Förderlinie 2
- Im Rahmen der Förderlinie 2 können kleinere niederschwellige und kurzfristigere Vorhaben gefördert werden. Pro gefördertem Vorhaben stehen max. 1.000 Euro Sachmittel je Kalenderjahr zur Verfügung (Koppelung mit Förderlinie 1 ist ausgeschlossen). Das Gesamtbudget in dieser Förderlinie beträgt 15.000 Euro Sachmittel pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen zur Förderlinie 2 sowie die Vorlagen für die Antragstellung
Für die beiden Förderlinien gilt gleichermaßen, dass:
- keine zentralen Personalressourcen oder Personalmittel zur Verfügung stehen. (Die Finanzierung von Honorar- und Werkverträgen ist möglich.) SHK können nur in geringem Umfang finanziert werden. Wer ein „TUD im Dialog“-Vorhaben federführend organisiert, muss die dafür nötigen Personalressourcen sicherstellen.
- mit „TUD im Dialog“-Mitteln kein Grundbedarf finanziert und Anlagevermögen nicht aus den Sachmitteln gekauft werden darf. Das bedeutet auch, dass die Finanzierung von Technikausstattung im Rahmen von „TUD im Dialog“ ausgeschlossen ist.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Die beantragende Person muss Beschäftigte:r der TUD sein und ist dann auch für die regelgerechte Verausgabung der Mittel verantwortlich.
Antragsfristen
- Förderlinie 1: 30. Juni für das folgende Kalenderjahr
- Förderlinie 2: 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr,
1. März, 1. Juni, 1. Oktober eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr
Kontakt
Bei Fragen zu „TUD im Dialog“ steht das Koordinationsteam gern zur Verfügung:
Frau Monique Rust
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Dezernat 9 – Universitätskultur
Dezernat 9 – Universitätskultur