21.07.2025
Vertrauen in datengetriebene Forschung stärken
TU Dresden implementiert breite Einwilligung für Datennutzung
An der Technische Universität Dresden wurde erstmals eine sogenannte breite Einwilligung („broad consent“) außerhalb der medizinischen Forschung praktisch eingeführt – ein wichtiger Meilenstein für die nachhaltige, datenschutzkonforme Nutzung personenbezogener Daten in der Wissenschaft.
Durch einen solchen broad consent können Teilnehmende von Studien der wissenschaftlichen Nutzung ihrer Teilnahmedaten über ein einzelnes Projekt hinaus, für einen festgelegten Forschungsbereich zuzustimmen – unter klaren ethischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. So entsteht die Grundlage für wiederverwendbare, vertrauenswürdige Datenbestände in einer zunehmend datengetriebenen Wissenschaft.
Erprobt wurde der broad consent im Rahmen der App-basierten Erhebung „Städte in Bewegung“, die als erstes Anwendungsszenario außerhalb der medizinischen Forschung diente. Teilnehmende können hier noch bis Ende Juli 2025 ihr tägliches Mobilitätsverhalten per Smartphone-App erfassen und so die Mobilitätsforschung unterstützen.
„Wenn personenbezogene Daten aus der Forschung unter hohen Datenschutzstandards langfristig verfügbar gemacht werden, gewinnen Forschenden die Freiheit, mit diesen Daten auch neue Fragestellungen zu untersuchen zum Nutzen der Gesellschaft. Die breite Einwilligung ist dafür ein entscheidender Baustein – auch jenseits der Medizin. Dass in der aktuellen Mobilitätsstudie über 80 Prozent der Teilnehmenden ihr Einverständnis gegeben haben, zeigt, wie groß das Vertrauen in die Forschung ist“, erklärt der Datenschutzbeauftragte der TU Dresden, Jens Syckor.
Die Einführung wurde von Beginn an interdisziplinär begleitet: Neben der Stabsstelle Informationssicherheit mit dem Datenschutzbeauftragten und der Professur für Mobilitätsplanung der TUD waren u. a. das Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen, die Kontaktstelle Forschungsdaten sowie das Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht beteiligt. Die methodische Grundlage für das Vorgehen bildeten Erfahrungen aus dem medizinischen Bereich.
Ziel ist es nun, die entwickelten Lösungen in den operativen Forschungsbetrieb zu überführen und damit langfristig Strukturen zu schaffen, die Forschung mit personenbezogenen Daten sicher, transparent und anschlussfähig machen.
Anwendungsfall in der Praxis: Mobilitätsdaten sicher erfassen
Die Einwilligung wurde erstmals im Rahmen der Smartphone-basierten Studie „Städte in Bewegung“ umgesetzt – einem eigenständigen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt innerhalb eines Graduiertenkollegs der TU Dresden an der Professur für Mobilitätssystemplanung. Durch die enge Zusammenarbeit im BMFTR-Projekt DDtrust-scale konnte diese Mobilitätserhebung als Pilotanwendung für das neue datenschutzkonforme Verfahren genutzt werden. So liefert die Studie nicht nur wichtige Erkenntnisse über Mobilitätsverhalten, sondern zeigt auch, wie vertrauenswürdige Forschungsdateninfrastrukturen in der Praxis funktionieren können.
Informationen zur Studie: Studie Städte in Bewegung
TUD-Partner in DDtrust-scale (für die Anwendung im Teilprojekt)
CIDS – Center for Interdisciplinary Digital Sciences
- Kontaktstelle Forschungsdaten (KSFD)
- Informationssicherheit und Datenschutz (SCD)
- Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH)
Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht
Professur für Mobilitätssystemplanung
Kontakt
Jens Syckor (Datenschutzbeauftragter der TU Dresden)
+49 351 463-32839