Feb 16, 2021
Welches Wissen steckt im Tempel "Mitwirkende" (4/5)
Der dritte Schwerpunkt unseres E.F.A.-Lernspiels umfasst den Themenbereich „Mitwirkende“. Da dieser Themenkomplex für die Rahmengestaltung und Umsetzung arbeits- und gesundheitsschutzbezogener Maßnahmen eine zentrale Rolle spielt, wurde ein eigener Tempelbereich im Spiel vorgesehen. Die Spielenden lernen dabei nicht nur die Beteiligten im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen, sondern auch, welche konkreten Aufgaben ihnen obliegen bzw. wie sie in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden sind.
Der Tempel umfasst drei inhaltliche Hauptebenen und einen Zusatzbereich. Die erste Ebene beleuchtet die externen Mitwirkenden, also die Gesetzgebende Instanz und die Unfallversicherungen. Veranschaulicht werden nicht nur die jeweiligen Aufgabengebiete, sondern auch die damit einhergehenden Befugnisse und die Zusammenarbeit beider Instanzen mit den daraus resultierenden Schnittstellen. Dies betrifft insbesondere die Überwachungspflichten, die Bereitstellung von Daten und Informationen, aber auch Betriebsbesichtigungen und die Umsetzung angeordneter Maßnahmen. Aufgegriffen wird zudem das Zusammenwirken mit Arbeitgebenden.
Die zweite und umfangreichste Ebene thematisiert die Verantwortlichkeiten der internen Mitwirkenden und die Pflichten von Beschäftigten. Neben der Rolle der Geschäftsführung werden detailliert vorgestellt:
- das betriebsärztliche Personal, als Ansprechperson für alle arbeitsmedizinischen Fragen - von der Unfall- und Erkrankungsprävention über die Erste Hilfe bis zur Rehabilitation
- die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, als betriebliche Instanz für die Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren, Faktoren zur Gesundheitsförderung sowie der Gestaltung und Aufrechterhaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen
- die Sicherheitsbeauftragten, als Entität bei sicherheitstechnischen Fragestellungen sowie der Erkennung und Reaktion auf Gefahren im eigenen Arbeitsbereich
- die Personalvertretung, als mitentscheidende, vermittelnde und kontrollierende Funktion bei der Konkretisierung von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften, sowie Unfalluntersuchungen und Betriebsbesichtigungen.
In der dritten Hauptebene werden alle vorgenannten Mitwirkenden formal und spielerisch im Arbeitsschutzausschuss (ASA) zusammengeführt. Als Zusatzbereich wurde der Schwerpunkt „Nichterfüllung von Pflichten“ aufgegriffen. In diesem werden einerseits Konsequenzen für Betrieb und Arbeitgebende bei Nichterfüllung aufgezeigt, andererseits auch die Rechte der Mitarbeitenden sowie Kontaktstellen und Unterstützung, wenn Arbeitgebende ihren Pflichten nicht nachkommen.