26.02.2021
Welches Wissen steckt im Tempel "Pflichtenübertragung" (5/5)
Bevor die Spielfigur Efa wieder den Verpflichtungsdschungel verlassen kann, hat sie noch einen letzten Tempel zu absolvieren. Dieser befasst sich mit dem Themenschwerpunkt „Pflichtenübertragung im Arbeits- und Gesundheitsschutz“. Im Vergleich zu den vorangegangenen Tempeln ist dieser zwar weniger komplex und umfangreich. Den/die Spieler:in erwartet hier jedoch eine größere themenbezogene Schnittmenge mit den vorab gelernten Inhalten. Die Lernenden werden am nun erreichten Spielende in die Lage versetzt, eine Verknüpfung mit den zu rekapitulierenden Themen herzustellen – damit kommt diesem Tempel eine didaktische Schlüsselrolle zu.
Aufgegriffen werden vor allem Themen aus den Tempeln „Arbeitsschutzorganisation“ und „Mitwirkende“. So trifft die Protagonistin hier erneut auf andere Spielfiguren der vorhergehenden Spielbereiche, jedoch in einem neuen Setting.
Bearbeitet werden die Unternehmerpflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ebenso, wie die Pflichten der fachkundigen Personen. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt ist die Gestaltung der Übertragung hinsichtlich der Zulässigkeit und Unzulässigkeit, des Umfangs und der Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind, damit die beauftragten Personen ihren Tätigkeiten selbstständig und im vereinbarten Rahmen nachkommen können. Dies betrifft bspw. die Regelung von Kompetenzen und Befugnissen für Entscheidungen, Handlungen und Weisungen, aber auch die Voraussetzungen und erforderliche Maßnahmen, z. B. die Befähigung der zu beauftragenden Personen.
Neben der bereits benannten thematischen Verknüpfung zu vorab durchlaufenen Spielbereichen, war ein weiterer Grund für die Behandlung am Ende des Spiels, dass mit dem Thema der Pflichtenübertragung die besondere Relevanz des Arbeitsschutzes in der Organisation verdeutlicht wird. Pflichtenübertragung ist elementar, damit Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen auch mit der erforderlichen Priorität durch die Geschäftsführung behandelt werden und einem „hinten runter Fallen“ im Arbeitsalltag vorgebeugt oder zumindest entgegen gewirkt wird. Denn bei entsprechender Pflichtenübertragung wird auch der/die Arbeitgeber:in mit vermehrten Fragen, Anforderungen, Hinweisen, Problemen und Mängeln zum Arbeitsschutz konfrontiert, kann diese jedoch mit weit weniger Aufwand bearbeiten, als bei fehlender Pflichtenübertragung.
Auch graphisch nimmt dieser Tempel eine kleine Sonderstellung ein. Während die vorhergehenden Tempel abgeschlossene Bauwerke darstellen, ist der Tempel Pflichtenübertragung deutlich exotischer gestaltet. Mehr wollen wir dazu jedoch an dieser Stelle noch nicht verraten…