Datenschutzbeauftragter
Das Datenschutzrecht beschränkt sich auf den Schutz natürlicher, lebender Personen. Die wesentlichen und grundlegenden Vorschriften für den öffentlichen Bereich finden sich in der EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Daneben gibt es eine Reihe sogenannter bereichsspezifischer Vorschriften, die über viele Gesetze verstreut sind.
Da jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, muss dafür im Einzelfall eine gesetzliche Erlaubnis vorliegen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich regeln. Für die TU Dresden enthält auch das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz bereichsspezifische Regelungen zum Datenschutz.
Die Einhaltung dieser Vorschriften an der TU Dresden zu kontrollieren und die Beschäftigten der TU Dresden mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes in ihrem Tätigkeitsbereich vertraut zu machen, sind insbesondere die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten der TU Dresden. In Wahrnehmung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Jeder kann sich an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die TU Dresden in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt worden zu sein. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht, formlos und ohne besonderen Anlass Auskünfte zu beantragen und zu erlangen, welche Daten zu Ihrer Person an welcher Stelle der Universität auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Niemand darf benachteiligt oder gemaßregelt werden, weil er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat.
Die Einhaltung von gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz gehört zum Selbstverständnis der TU Dresden und hat höchsten Stellenwert. Es wird alles getan, um deren Einhaltung wirksam durchzusetzen.
Interne Informationen
Ausführlichere Informationen und Hinweise finden Sie auf der internen Webseite des Datenschutzbeauftragten.
Herr Jens Syckor
Der Datenschutzbeauftragte
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Zertifikat der DFN-PKI für verschlüsselte E-Mails.