Rechtliche Grundlagen & Genehmigungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Tierversuche sind strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Alle Forschenden, die Versuchstiere in ihrer Arbeit verwenden wollen, müssen die Notwendigkeit in einem umfangreichen Genehmigungsverfahren plausibel begründen. So werden grundsätzlich nur Tierversuche durchgeführt, die:
- für die Lehre oder die Forschung unerlässlich sind
- keine unnötigen Wiederholungen sind/verursachen
- durch alternative, tierfreie Methoden nicht ersetzbar sind
- die ethisch vertretbar sind und keine Schäden an Tieren verursachen, die für den Nutzen der Forschung unverhältnismäßig sind
Wer an der TU Dresden mit Versuchstieren arbeitet, ist angehalten, eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen.
Wie werden Tierversuche beantragt, genehmigt und kontrolliert?
Rechtliche Grundlagen
Gesetze & Verordnungen
Regelungen & Gremien an der TUD