Freiwillige Selbstverpflichtung der TU Dresden zur tierexperimentellen Forschung
Präambel
Tierversuche sind für viele wissenschaftliche Fragestellungen unerlässlich. Die TU Dresden ist sich der ethischen Verantwortung, die damit einhergeht, bewusst. Der respektvolle, sachkundige und verantwortungsvolle Umgang mit Tieren ist für die TU Dresden ein Grundpfeiler des moralischen Handelns und gleichzeitig unumstößliche Bedingung für eine aussagekräftige tierexperimentelle Forschung. Diese Selbstverpflichtung gilt für alle Mitglieder der TU Dresden, die direkt oder indirekt mit Tieren arbeiten, deren Vorgesetzte und die Mitglieder des Erweiterten Rektorats.
Grundsätze
Grundlage der Tierhaltung und tierexperimentellen Forschung an der TU Dresden sind das Tierschutzgesetz1, die Tierschutz-Versuchstierverordnung2, sowie die Ordnung zum Tierschutz an der Technischen Universität Dresden3 in der jeweils gültigen Fassung Darüber hinausgehende Selbstverpflichtungen dieser Erklärung erfolgen freiwillig und sind rechtlich nicht bindend.
Die tierexperimentelle Forschung an der TU Dresden erfolgt nach dem sogenannte 3R‐Prinzip4: Replace – Reduce – Refine.
Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
- Replace – Ersetzen: Auf den Einsatz von Tieren in Experimenten wird verzichtet, wenn der Tierversuch durch andere Verfahren ersetzt werden kann.
- Reduce – Reduzieren: Tierversuche werden so geplant, dass die Zahl der Tiere und Versuche so gering wie möglich gehalten werden.
- Refine – Verbessern: Die Tiere werden artgerecht gehalten und die Belastung durch die Versuche so weit wie möglich minimiert.
Pflichten der Universitätsleitung
Das Erweiterte Rektorat
- setzt an der TU Dresden Tierschutzbeauftragte in angemessener Zahl und mit ausreichendem Zeitbudget ein. Es sorgt dafür, dass die Tierschutzbeauftragten ihre Arbeit im vollen Umfang ohne Einflussnahme erfüllen können.
- setzt eine hausinterne Tierversuchskommission ein. Diese sichert die Qualität und Professionalität der notwendigen Tierversuchsanträge im Rahmen von Forschungsprojekten.
- stellt die notwendige Infrastruktur für eine zeitgemäße Tierhaltung und tierexperimentelle Forschung zur Verfügung, die den Ansprüchen der tierschutzgerechten Unterbringung, Zucht und Pflege genügen sowie valide Forschungsergebnisse und eine gute wissenschaftliche Praxis gewährleisten.
- fördert den Wissenstransfer unter den Forschenden, um die besten und tierschonendsten Verfahren zum Erkenntnisgewinn zu ermöglichen. Im besonderen Maße fordert und fördert es die Publikation negativer Befunde in Tierversuchen, um so künftig die Anzahl der verwendeten Versuchstiere zu verringern.
- beachtet die vom Gesetzgeber verordneten Aus-, Fort- und Weiterbildungen für tierexperimentell tätige Wissenschaftler:innen sowie die nicht-akademischen Mitarbeiter:innen in der Tierpflege zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Dieses geschieht durch zu diesem Zweck angestelltes veterinärmedizinisches Personal der TU Dresden, durch einen akkreditierten Kursanbieter oder durch auf diesem Gebiet qualifizierte Wissenschaftler:innen.
- stellt eine offene und transparente Kommunikation über Tierversuche, Alternativmethoden und Tierschutzmaßnahmen – universitätsintern wie auch extern - sicher.
Die TUD sucht den Dialog mit den zuständigen Regulierungsbehörden, politischen Entscheidungsträger:innen sowie der Öffentlichkeit. Studierende – insbesondere der relevanten Studiengänge – und Beschäftigte werden bzgl. der Komplexität der Thematik sensibilisiert und erhalten Unterstützung bei der Kommunikation.
Pflichten aller, die an tierexperimenteller Forschung beteiligt sind
Alle Mitglieder der TU Dresden, die tierexperimentell forschen
- befolgen das Tierschutzgesetz1, die Tierschutz-Versuchstierverordnung2 und die Ordnung zum Tierschutz an der Technischen Universität Dresden3, sowie diese Selbstverpflichtung der TU Dresden zur tierexperimentellen Forschung. Dafür verfügen sie über die notwendigen Fachkenntnisse und -ausbildungen, insbesondere über die Biologie der verwendeten Tiere sowie die gesetzlichen und hausinternen Anforderungen und Weisungen. Die Mitarbeiter:innen informieren sich eigenständig über Aus-, Fort- und Weiterbildungen und zeigen ihren Bedarf an.
- beobachten und dokumentieren in Absprache mit den zuständigen Tierschutzbeauftragten in Eigenverantwortung gründlich die potenziellen und auftretenden Belastungen der Tiere.
- haben das 3R-Prinzip4 verinnerlicht und prüfen eigenverantwortlich vor und nach jedem experimentellen Einsatz geeignete Maßnahmen zu dessen Umsetzung.
Die Tierschutzbeauftragten der TU Dresden
- üben ihr Mandat sowohl unabhängig von den Wissenschaftler:innen, den Tierhaltungsverantwortlichen und der Universitätsleitung aus. Sie sind das Bindeglied der TU Dresden zu den Regulierungsbehörden. Sie haben Kenntnis über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und sie regen intern Maßnahmen an, die dem Tierwohl dienen.
- unterstützen die Wissenschaftler:innen bei der Kommunikation mit den Regulierungsbehörden sowie bei der Erfüllung der Tierschutzauflagen.
- sollen nach Bedarf den Einsatz von etablierten 3R‐Verfahren4 sowie die Entwicklung und Prüfung neuer Maßnahmen fördern und kontrollieren.
- verlangen und überprüfen im Falle eines Auftretens von Verstößen gegen gesetzliche und behördliche Auflagen oder bei Abweichungen von vereinbarten Protokollen eine einwandfreie Umsetzung und setzen diese ggf. mit Unterstützung der Universitätsleitung durch.
Die Verantwortlichen der Tierhaltungen
- sorgen für tiergerechte Haltungsbedingungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen akzeptabel und bedürfen immer der Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden.
- tragen zur Etablierung von einheitlichen und nachvollziehbaren Prozessen (Standard Operation Procedures) bei, implementieren diese in ihren Tierhaltungen und sorgen somit für eine professionelle und standardisierte Tierbetreuung.
- dokumentieren die durch genetische Modifikationen auftretenden Belastungen für die Versuchstiere – wie gesetzlich gefordert – im Rahmen der Zucht, Haltung und Pflege. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Projektverantwortlichen, den beteiligten Wissenschaftler:innen, den Tierschutzbeauftragten, sowie ggf. hinzugezogenen Veterinär:innen und den zuständigen Mitarbeiter:innen der Regulierungsbehörden.
Die Forschungsgruppenleiter und Projektverantwortlichen, deren Teams am lebenden Tier forschen
- stellen in ihren Forschungsgruppen die genaue Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und der internen Qualitätsansprüche sicher.
- üben in der Funktion als Versuchsleitung eine Vorbildfunktion aus.
- leiten ihre Mitarbeiter: innen zu einem besonders fürsorglichen Umgang mit Versuchstieren und einer hohen Sensibilität beim Umgang mit Tierversuchen an.
- tragen dafür Sorge, dass ihre tierexperimentell arbeitenden Mitarbeiter:innen die gesetzlich geforderten Aus‐, Fort- und Weiterbildungen absolvieren. Dabei orientieren sie sich an den Empfehlungen der GV-SOLAS5 und dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
Fußnoten
1) Tierschutzgesetz (TierSchG) Ausfertigungsdatum: 24.07.1972
2) Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV) Ausfertigungsdatum: 01.08.2013
3) Ordnung zum Tierschutz an der Technischen Universität Dresden. Ausfertigungsdatum: 08.04.2022
4) 3R Prinzip,1959 von den britischen Wissenschaftlern William Russel und Rex Burch im Buch „The Principles of Humane Experimental Technique“ veröffentlichte Herangehensweise zum Tierschutz.
5) Die Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society of Laboratory Animal Science (GV-SOLAS) ist ein eingetragener Verein, der sich für den verantwortungsvollen Umgang mit Versuchstieren einsetzt.