30.04.2024
Förderaufruf Richtlinie Validierungsförderung
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, mit diesem Aufruf Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen im Rahmen des Einzelprojekt-Moduls der Richtlinie Validierungs-förderung mit Hilfe eines wettbewerblichen Antragsvorverfahrens auszuwählen und später zu fördern.
Die Validierung von Forschungsergebnissen hat zum Ziel, vielversprechende Forschungs-ergebnisse in die Anwendung zu überführen. Die Förderung dient dazu, das Innovations-potenzial zu prüfen, die wirtschaftliche Anwendbarkeit nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse anhand konkreter Anforderungen der späteren Nutzenden oder die Produkte/Dienstleistungen bereitstellenden Unternehmen.
Die Förderung ordnet sich ein in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und zielt auf die bestmögliche Ausschöpfung von Innovationspotenzialen unter Berücksichtigung der Technologie- und Branchenoffenheit und unter Nutzung unterschiedlicher Innovationspfade. Besondere Bedeutung wird dabei den Zukunftsfeldern Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität und Gesundheit gewidmet.
Gefördert werden Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu
18 Monaten und förderfähigen Ausgaben von bis zu 250 000 Euro („Validierungsprojekt“).
Die Förderung beträgt im Falle der Auswahl und positiven Bescheidung des Antrags
90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Personalausgaben, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen. Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem o. g. Eigenanteil weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antragsprozess.
Im Rahmen des Aufrufs ist die Anzahl zulässiger Anträge für die TU Dresden auf sechs beschränkt. Aus diesem Grund erfolgt eine universitätsinterne Vorauswahl.
Weiterhin können die in der Richtlinie genannten Orientierungsvorhaben für die TU Dresden nicht beantragt werden. Für solche Vorhaben wie auch für kleinere als die oben angeführten Validierungsprojekte steht an der TU Dresden der TUD Innovation Pool zur Verfügung, aus dem die TU Dresden kleinere Validierungsprojekte schnell und flexibel unterstützen kann.
Projektskizzen (PDF) sind digital signiert inkl. Kostenkalkulation (Kalkulationsvorlage Validierung) und Einordnung der Vorhabensidee (SAB-Formblatt) bis spätestens 03.05.2024 an das Excellence-Center TUD|excite unter zu richten. Im Anschluss erfolgt die Auswahl der maximal sechs für die TU Dresden bei der SAB einzureichenden Skizzen. Die Auswahlkriterien orientieren sich grundsätzlich an den im Förderaufruf der SAB genannten Kriterien. Die TU Dresden legt zusätzlichen Wert darauf, mit der Förderung vorhandene Schutzrechte (z. B. Patente, Software) zu verwerten und Ausgründungen zu unterstützen. Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit dem TUD|excite oder dem Startup Service dresden|exists zu empfehlen. Die Einreichung der ausgewählten Skizzen erfolgt rechtsverbindlich ausschließlich durch das EPC über den Zugang der TU Dresden für das Förderportal der SAB bis spätestens 31.05.2024. Für evtl. erforderliche Überarbeitungen der TUD-intern vorausgewählten Skizzen ist eine Verfügbarkeit der Antragstellenden im Zeitraum vom 17.05. bis 31.05.2024 einzuplanen.
Es handelt sich um ein wettbewerbliches Antragsvorverfahren. Die Antragstellung ist erst nach Feststellung der Förderwürdigkeit des geplanten Projekts und Aufforderung zur Antragstellung durch die SAB möglich. Projekte dieses Aufrufs starten frühestens ab dem 01.11.2024 und spätestens ab dem 01.12.2024, wenn sie eine Laufzeit von 18 Monaten haben. Der Abschluss der Projekte dieses Aufrufs muss bis 31.05.2026 erfolgen.
Gemäß dem Aufruf des SMWA wird es im Zeitraum 2024 bis 2026 fünfweitere Stichtage geben. Der nächste Stichtag wird der 02.12.2024 sein, die interne Frist dafür der 01.11.2024.
Formulare/Vorlagen
- Struktur Skizze und Bewertung
- SAB_Einordnung Vorhabensidee
- Kalkulationsvorlage Validierung
- Aufruf Validierungsförderung
- FRL-Validierungsfoerderung-EFRE-2021-2027
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programmseite.
Kontakt:
Head of Unit excite|INNOVATE
NameHans-Georg Wagner
Innovationsmanagement, Validierungsfonds
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden