Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, durch die die Versorgung der Bevölkerung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, insbesondere durch Vernetzung der Bürger, Patienten, Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleister verbessert werden. Die Vorhaben dienen der Forschung und Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Von der Förderung ausgeschlossen ist der Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegeversorgung.
a) E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
b) altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
c) intelligente, sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler Vernetzung von Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft,
d) soziale Innovationen,
e) innovative Modellvorhaben.
zu a) E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen
Mit dem Fördergegenstand „E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen“ sollen Unternehmen angeregt werden, Lösungen und Produkte für den Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft zu entwickeln, um nicht nur die medizinische und pflegerische Versorgung zu unterstützen, sondern mittelfristig auch mit solchen Produkten regionale und international wettbewerbsfähig zu sein. Zielstellung ist es, Angebote der medizinischen und pflegerischen Versorgung gleichwertig auch in Regionen mit akutem Fachkräftemangel, insbesondere ländlichen Räumen, vorhalten zu können. Neben der Entwicklung neuer Produkte kann dazu auch die Nutzung vorhandener Technologien angepasst und zweckmäßig integriert werden.
Durch Synergieeffekte oder den Einsatz neuer, digitaler und E-Health-Lösungen wird eine notwendige Entlastung von medizinischem und/oder pflegerischem Personal erreicht, welches dann für andere Aufgaben zur Verfügung steht. Parallel dazu birgt der Bereich Gesundheits- und Pflegewirtschaft/Life Science enormes wirtschaftliches Potential für Unternehmen, sowohl für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei Produkten für die Nachfrage privater Haushalte (E- bzw. Home-Care). Durch die Maßnahme soll auch in den ländlichen Regionen die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werden, um „vor-Ort" Lösungen zu entwickeln und anbieten zu können. Um größtmögliche Marktpotentiale anzustreben, sind für die Entwicklung der Produkte und Lösungen Leistungserbringer und Kostenträger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung geeignet zu beteiligen. Darüber hinaus besteht gerade für die Gesundheits- und Pflegewirtschaft Nachholbedarf bei Entwicklungskooperationen mit Hochschulen oder öffentlichen Forschungseinrichtungen. Daher sind dahingehende Kooperationen förderfähig.
Die Anwendung der Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in der Versorgung ist maßgebenderer Bestandteil der Fördervoraussetzung. [zur Überischt]
zu b) Altersgerechte Assistenzsysteme
Technische Assistenzsysteme tragen insbesondere dazu bei, die Selbstständigkeit und die soziale Teilhabe von älteren Menschen zu fördern. Der Schwerpunkt des Technologieeinsatzes richtet sich auf die alltagsrelevanten Lebensbereiche Kommunikation, Mobilität und Wohnen (Ambient Assisted Living – AAL – umgebungsunterstütztes Leben). Gefördert werden auch Technologien, die den Einsatz der Assistenzsysteme fördern. Die innovativen, den verschiedenen Technologiefeldern entstammenden Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, ermöglichen es, unterschiedliche Dienstleistungsbereiche (medizinische Dienstleistungen, Pflegedienstleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität) wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln. Die dabei entstehenden technikgestützten Lösungen tragen dazu bei, den zukünftigen Pflegebedarf im Freistaat Sachsen auszugleichen und die finanzielle Belastung zu verringern. [zur Überischt]
Mit diesem Fördergegenstand sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, das Marktpotential von AAL-Lösungen zu erschließen und somit die Nachfrage nach teuren stationären Pflegeangeboten zu reduzieren. Infolgedessen sollen die Fachkräfte in der ambulanten Pflege sowie die Angehörigen der Pflegebedürftigen durch zuverlässige AAL-Lösungen entlastet werden. Ziel muss der längere Verbleib alter bzw. hilfebedürftiger Menschen in den eigenen Wohnräumen und der Erhalt der Selbstständigkeit sein. Einher geht damit auch die (längere) Nutzung von Wohnraum in den ländlichen Regionen. Insgesamt ergibt sich durch die Förderung von AAL-Maßnahmen ein breitgefächerter Nutzen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Die innovativen Produkte, Dienstleistungen und Modelle verbessern die gesundheitliche Versorgung.
Die Anwendung der Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in der Versorgung ist maßgebender Bestandteil der Fördervoraussetzung. [zur Überischt]
zu c) Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler Vernetzung
Die starke Sektorierung (ambulanter, stationärer Sektor sowie Pflegebereich) im deutschen Gesundheitswesen ist eine gesetzlich geregelte strukturelle Besonderheit. Diese Sektorierung führt an den Schnittstellen der drei Bereiche zu nicht unerheblichen materiellen und personellen Ineffizienzen (beispielsweise Doppeldokumentation oder Mehrfachmedikation) sowie Informationsverlusten zum Nachteil der Bevölkerung und der an der Versorgung teilnehmenden Akteure. Durch smarte Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten, sodass nicht nur eine sektorenübergreifende Lösung, sondern interdisziplinäre Netzwerke aufgebaut werden. Derartige Netzwerke sollen im Einklang mit den Förderzielen und -gegenständen stehen und damit zu einer patientennahen und erheblichen Verbesserung des Versorgungssystems beitragen und für Unternehmen Marktpotentiale erschließen.
Für eine zukunftsfähige und effiziente Gesundheitsversorgung ist es vor allem erforderlich, den Datenaustausch im Gesundheits- und Pflegebereich so weit wie möglich zu digitalisie-ren. Eine Digitalisierung des Datenaustausches wird maßgebend dazu beitragen, die Arbeitsabläufe zu vereinfachen, den personellen und finanziellen Aufwand zu verringern und die Qualität der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich zu verbessern. Der Datenaustausch muss einfach und preiswert vorgenommen werden können, um nicht eine zusätzliche Belastung für die Fachkräfte darzustellen und damit verbundene Kosten zu erhöhen.
Die digitale Vernetzung der Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist Voraus-setzung für die Verbesserung der sektorenübergreifenden, integrierten Versorgung. Der Ausbau von digitalen Netzwerkstrukturen trägt dazu bei, Effizienz- und Informationsverluste an den Schnittstellen der Sektoren durch den Ausbau von Netzwerkstrukturen zwischen den Teilnehmern der Versorgung, Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu vermeiden. Mit der Maßnahme sollen zusätzlich Synergieeffekte, wie Kostenersparnisse, erzeugt und nutzbar gemacht werden. Vor allem im ländlichen Raum können durch die Vernetzung und Um-setzung innovativer, sektorenübergreifender Lösungen neue Versorgungsstrukturen und Prozesse aufgebaut und etabliert werden. [zur Überischt]
zu d) Soziale Innovationen
Die Förderung der (von vor allem digital gestützter) Forschung und Entwicklung sozialer In-novationen kann einen Schlüsselbeitrag zur Bewältigung drängender Zukunftsfragen zur Entwicklung der Gesellschaft und Stärkung des sozialen Zusammenhalts leisten. Dazu soll die Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der sozialen Innovationen im direkten Zusammenhang mit der Suche nach Lösungen für gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen stehen. Bei diesen Lösungen handelt es sich oft um neue Arten der Kommunikation und Kooperation. [zur Überischt]
zu e) Innovative Modellvorhaben
Ein innovatives Modellvorhaben liegt vor, wenn Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen implementiert, deren Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Optimierung und Marktpotential erprobt und daraus gegebenenfalls weitere erforderliche Anpassungen abgeleitet werden. Darüber hinaus weist es mindestens im nationalen Vergleich eine besondere Innovationshöhe auf. Dabei stehen Maßnahmen zur telematischen, interdisziplinären Vernetzung im Vordergrund. Diese umfassen innovative Organisationsformen, Kooperationsmodelle und technische Lösungen, welche auf die Interoperabilität und einen hohen Vernetzungsgrad abstellen. Eine Vernetzungsmaßnahme gilt als interdisziplinär, wenn Gesundheitsdienstleister unterschiedlicher Fachrichtungen oder unterschiedlicher Versorgungsbereiche, zum Beispiel ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, Rehabilitation, Arzneimittelversorgung beteiligt sind, und der jeweils nicht nur Unternehmen angehören, sondern die als verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen in Beziehung stehen. [zur Überischt]