Förderaufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur EFRE-Förderrichtlinie SMS 2021–2027 im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich
Das EFRE-Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bietet einen Zuschuss für Investitionen in die Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft zur Stärkung von Innovationen sowie Wettbewerbsfähigkeit.
Es werden Vorhaben ausgewählt, die durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung insbesondere von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels mit einem deutlich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, mit zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung sowie steigenden Kosten dieser Versorgung reagieren.
- Gefördert werden
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, durch die die Versorgung der Bevölkerung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, insbesondere durch Vernetzung der Bürger, Patienten, Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleister verbessert werden. Die Vorhaben dienen der Forschung und Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Von der Förderung ausgeschlossen ist der Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegeversorgung.
- Folgende Bereiche werden gefördert:
a) E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
b) altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
zu a) E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen
Mit dem Fördergegenstand „E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen“ sollen Unternehmen angeregt werden, Lösungen und Produkte für den Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft zu entwickeln, um nicht nur die medizinische und pflegerische Versorgung zu unterstützen, sondern mittelfristig auch mit solchen Produkten regionale und international wettbewerbsfähig zu sein. Zielstellung ist es, Angebote der medizinischen und pflegerischen Versorgung gleichwertig auch in Regionen mit akutem Fachkräftemangel, insbesondere ländlichen Räumen, vorhalten zu können. Neben der Entwicklung neuer Produkte kann dazu auch die Nutzung vorhandener Technologien angepasst und zweckmäßig integriert werden.
Durch Synergieeffekte oder den Einsatz neuer, digitaler und E-Health-Lösungen wird eine notwendige Entlastung von medizinischem und/oder pflegerischem Personal erreicht, welches dann für andere Aufgaben zur Verfügung steht. Parallel dazu birgt der Bereich Gesundheits- und Pflegewirtschaft/Life Science enormes wirtschaftliches Potential für Unternehmen, sowohl für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei Produkten für die Nachfrage privater Haushalte (E- bzw. Home-Care). Durch die Maßnahme soll auch in den ländlichen Regionen die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werden, um „vor-Ort" Lösungen zu entwickeln und anbieten zu können. Um größtmögliche Marktpotentiale anzustreben, sind für die Entwicklung der Produkte und Lösungen Leistungserbringer und Kostenträger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung geeignet zu beteiligen. Darüber hinaus besteht gerade für die Gesundheits- und Pflegewirtschaft Nachholbedarf bei Entwicklungskooperationen mit Hochschulen oder öffentlichen Forschungseinrichtungen. Daher sind dahingehende Kooperationen förderfähig.
Die Anwendung der Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in der Versorgung ist maßgebenderer Bestandteil der Fördervoraussetzung. [zur Überischt]
zu b) Altersgerechte Assistenzsysteme
Technische Assistenzsysteme tragen insbesondere dazu bei, die Selbstständigkeit und die soziale Teilhabe von älteren Menschen zu fördern. Der Schwerpunkt des Technologieeinsatzes richtet sich auf die alltagsrelevanten Lebensbereiche Kommunikation, Mobilität und Wohnen (Ambient Assisted Living – AAL – umgebungsunterstütztes Leben). Gefördert werden auch Technologien, die den Einsatz der Assistenzsysteme fördern. Die innovativen, den verschiedenen Technologiefeldern entstammenden Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, ermöglichen es, unterschiedliche Dienstleistungsbereiche (medizinische Dienstleistungen, Pflegedienstleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität) wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln. Die dabei entstehenden technikgestützten Lösungen tragen dazu bei, den zukünftigen Pflegebedarf im Freistaat Sachsen auszugleichen und die finanzielle Belastung zu verringern. [zur Überischt]
Mit diesem Fördergegenstand sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, das Marktpotential von AAL-Lösungen zu erschließen und somit die Nachfrage nach teuren stationären Pflegeangeboten zu reduzieren. Infolgedessen sollen die Fachkräfte in der ambulanten Pflege sowie die Angehörigen der Pflegebedürftigen durch zuverlässige AAL-Lösungen entlastet werden. Ziel muss der längere Verbleib alter bzw. hilfebedürftiger Menschen in den eigenen Wohnräumen und der Erhalt der Selbstständigkeit sein. Einher geht damit auch die (längere) Nutzung von Wohnraum in den ländlichen Regionen. Insgesamt ergibt sich durch die Förderung von AAL-Maßnahmen ein breitgefächerter Nutzen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen. Die innovativen Produkte, Dienstleistungen und Modelle verbessern die gesundheitliche Versorgung.
Die Anwendung der Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in der Versorgung ist maßgebender Bestandteil der Fördervoraussetzung. [zur Überischt]
zu c) Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler Vernetzung
Die starke Sektorierung (ambulanter, stationärer Sektor sowie Pflegebereich) im deutschen Gesundheitswesen ist eine gesetzlich geregelte strukturelle Besonderheit. Diese Sektorierung führt an den Schnittstellen der drei Bereiche zu nicht unerheblichen materiellen und personellen Ineffizienzen (beispielsweise Doppeldokumentation oder Mehrfachmedikation) sowie Informationsverlusten zum Nachteil der Bevölkerung und der an der Versorgung teilnehmenden Akteure. Durch smarte Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten, sodass nicht nur eine sektorenübergreifende Lösung, sondern interdisziplinäre Netzwerke aufgebaut werden. Derartige Netzwerke sollen im Einklang mit den Förderzielen und -gegenständen stehen und damit zu einer patientennahen und erheblichen Verbesserung des Versorgungssystems beitragen und für Unternehmen Marktpotentiale erschließen.
Für eine zukunftsfähige und effiziente Gesundheitsversorgung ist es vor allem erforderlich, den Datenaustausch im Gesundheits- und Pflegebereich so weit wie möglich zu digitalisie-ren. Eine Digitalisierung des Datenaustausches wird maßgebend dazu beitragen, die Arbeitsabläufe zu vereinfachen, den personellen und finanziellen Aufwand zu verringern und die Qualität der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich zu verbessern. Der Datenaustausch muss einfach und preiswert vorgenommen werden können, um nicht eine zusätzliche Belastung für die Fachkräfte darzustellen und damit verbundene Kosten zu erhöhen.
Die digitale Vernetzung der Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist Voraus-setzung für die Verbesserung der sektorenübergreifenden, integrierten Versorgung. Der Ausbau von digitalen Netzwerkstrukturen trägt dazu bei, Effizienz- und Informationsverluste an den Schnittstellen der Sektoren durch den Ausbau von Netzwerkstrukturen zwischen den Teilnehmern der Versorgung, Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu vermeiden. Mit der Maßnahme sollen zusätzlich Synergieeffekte, wie Kostenersparnisse, erzeugt und nutzbar gemacht werden. Vor allem im ländlichen Raum können durch die Vernetzung und Um-setzung innovativer, sektorenübergreifender Lösungen neue Versorgungsstrukturen und Prozesse aufgebaut und etabliert werden. [zur Überischt]
zu d) Soziale Innovationen
Die Förderung der (von vor allem digital gestützter) Forschung und Entwicklung sozialer In-novationen kann einen Schlüsselbeitrag zur Bewältigung drängender Zukunftsfragen zur Entwicklung der Gesellschaft und Stärkung des sozialen Zusammenhalts leisten. Dazu soll die Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der sozialen Innovationen im direkten Zusammenhang mit der Suche nach Lösungen für gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen stehen. Bei diesen Lösungen handelt es sich oft um neue Arten der Kommunikation und Kooperation. [zur Überischt]
zu e) Innovative Modellvorhaben
Ein innovatives Modellvorhaben liegt vor, wenn Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen implementiert, deren Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Optimierung und Marktpotential erprobt und daraus gegebenenfalls weitere erforderliche Anpassungen abgeleitet werden. Darüber hinaus weist es mindestens im nationalen Vergleich eine besondere Innovationshöhe auf. Dabei stehen Maßnahmen zur telematischen, interdisziplinären Vernetzung im Vordergrund. Diese umfassen innovative Organisationsformen, Kooperationsmodelle und technische Lösungen, welche auf die Interoperabilität und einen hohen Vernetzungsgrad abstellen. Eine Vernetzungsmaßnahme gilt als interdisziplinär, wenn Gesundheitsdienstleister unterschiedlicher Fachrichtungen oder unterschiedlicher Versorgungsbereiche, zum Beispiel ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, Rehabilitation, Arzneimittelversorgung beteiligt sind, und der jeweils nicht nur Unternehmen angehören, sondern die als verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen in Beziehung stehen. [zur Überischt]
1) Neuheit des Produktes, des Verfahrens oder der Dienstleistung; Innovationshöhe
Die Vorhaben sind förderfähig, wenn ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung neu ist. Dies ist der Fall, wenn es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in dieser Form noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder eine Innovationshöhe aufweist.
Ein technologisch neues Produkt ist ein Produkt, dessen technologische Merkmale oder vorgesehene Verwendung sich deutlich von denen früherer Produkte unterscheiden.
Innovationshöhe ist der Abstand einer Innovation gegenüber bisherigen Lösungen; dieser kann den Umfang der Produktfunktionen (vor allem der Gebrauchsfunktionen) betreffen, die Art der technischen Realisierung (verwendete Produkttechnologien), den Funktionserfüllungsgrad, Erscheinungsbild (Design) usw.
2) Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung
Die Abgrenzung des beantragten Vorhabens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Pflichtaufgaben des Antragstellers, zum Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, zu bestehenden nationalen Fördermöglichkeiten sowie Finanzierungsmöglichkeiten durch Sozialversicherungsträger ist im Rahmen des Förderantrags darzulegen.
3) Regelungen, Normen und Standards bei digitalen Produkten und Dienstleistungen
Vorhaben zur Forschung und Entwicklung von digitalen Produkten oder Dienstleistungen haben die Vorgaben national und europaweit empfohlener Normen und Standards bei der Digitalisierung insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich zu berücksichtigen.
4) Nutzen für die Gesundheits- und Pflegeversorgung
Die Projektkonzeption hat den Einsatz und den Nutzen des erforschten oder entwickelten Produktes, Verfahrens oder Dienstes für die Gesundheits- und Pflegeversorgung über die Vorhabenlaufzeit hinaus sowie dessen Übertragbarkeit auf andere Regionen im Freistaat Sachsen oder eine sachsenweite Anwendbarkeit zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse des Vorhabens sind öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u. a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten,
- gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Stiftungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten und
- Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten.
- Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
- Fremdleistungen
- Reisekosten zu Fachveranstaltungen
- Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten und den Erwerb von Schutzrechten von Dritten
- sonstige Sachausgaben, soweit diese dem Vorhaben zuzuordnen sind
- Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese dem Vorhaben zuzuordnen sind. Personalausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb des Begünstigten, insbesondere für laufende, reguläre Dienstleistungen im Rahmen der medizinischen Versorgung und Altenpflege, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Gemeinkostenpauschale in Höhe von 25% der direkten Ausgaben außer Fremdleistungen
Hinweise zu den zuwendungsfähigen Ausgaben
- Personalausgaben werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Für Personal, das nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monatssatzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellenanteil und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Etwaige finanzielle Fehlbedarfe, welche sich aus der pauschalen Förderung ergeben, sind von den Professuren spätestens mit Abschluss des Projekts selbst zu tragen.
- Personalausgaben gem. TV-Ä sind nur in Anlehnung an den TV-L förderfähig, da sie in der Vereinfachten Kostenoption (VKO) nicht vorgesehen sind. Personalausgaben gem. TV-Ä sind folglich zu vermeiden. Finanzielle Fehlbedarfe, welche sich aus der pauschalen Förderung ergeben, sind von den Professuren spätestens mit Abschluss des Projekts selbst zu tragen.
- Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben/-Kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung abgedeckt sind. Der Eigenanteil von 20% ist somit „Cash“ zu erbringen.
Die zuwendungsfähigen Kosten aller Forschungseinrichtungen eines Verbunds werden begrenzt auf den Betrag der Summe der zuwendungsfähigen Kosten der im Verbund beteiligten Unternehmen.
Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung beträgt für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.
Der Eigenanteil von 20% ist „Cash“ zu erbringen. Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem Eigenanteil weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antragsprozess.
Für diesen Aufruf kalkuliert das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit einem Fördermittelbudget von 11,3 Mio. Euro für stärker entwickelte Regionen und mit 47,7 Mio. Euro für die Übergangsregion.
Die Laufzeit der Vorhaben sollte 36 Monate nicht überschreiten. Die Fördervorhaben sollten Ende 2027 abgeschlossen sein. Der Start der Vorhaben sollte nicht vor dem 01.07.2025 geplant werden.
Sachsenweit (Übergangsregion und stärker entwickelte Region)
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Das EPC (SG 5.2) begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend und frühzeitig in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät bei der Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 24.01.2025 per E-Mail an
- Projektbeschreibung inkl. Anlagen (Anlagen bitte einzeln als PDF) gem. Gliederungsvorgabe mit Unterschrift koordinierender Professur (Scan oder dig. Signatur)
- Kalkulationsvorlage EPC Projekte
- Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Erklärung Eigenmittel zur Ausfinanzierung
- Drittmittelanzeige
- Formale Prüfung der eingegangenen Projektvorschläge durch Mitarbeitende des EPC und ggf. Aufforderung der Projektverantwortlichen zur Überarbeitung
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge und Upload in Förderportal der SAB bis spätestens 14.02.2025
- Prüfung der Projektvorschläge durch ein Gremium
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung
- Förderbedarf/Anreizeffekt: Der Förderbedarf muss schlüssig begründet sein. Das realistisch erreichbare Gelingen einer Innovation (der Projektidee), aber auch die mit der Umsetzung verbundenen Risiken müssen deutlich erkennbar sein.
- Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, der Unterschied zu bisherigen Lösungen sowie der Neuigkeitswert auf nationalem und internationalem Level.
- Nutzen für den Freistaat Sachsen, Versorgung und Wirtschaft: Die Projektkonzeption hat den Einsatz und den Nutzen des erforschten oder entwickelten Produktes, Verfahrens oder Dienstes über die Vorhabenslaufzeit hinaus sowie dessen Übertragbarkeit auf andere Regionen im Freistaat.
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a. Wirtschaftsbereich: Das Potenzial des Projektes, wirtschaftlichen Umsatz und Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze in Sachsen zu schaffen oder zu sichern (Marktpotenzial, Zusammenarbeit von Wirtschaft und Forschung)
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b. Versorgungsbereich: Betrag zur Verbesserung der Patientenversorgung, insbesondere Versorgung älterer Menschen und der Versorgung des ländlichen Raums; Höhe der Kostenreduzierung für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich; Innovations- oder Modernisierungsimpulse für Dritte („social impact“)
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- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Hier werden unter anderem Berufs- und/oder Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen sowie die Motivation und Überzeugungskraft der Projektbeteiligten bewertet.
- Arbeitsplan mit Meilensteinen Ein Projekt soll über eine klare Zielorientierung sowie über einen logischen und kurzen Aufbau des Projektplans verfügen.
- Ergebnisse, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit: Die Ergebnisse des Vorhabens sind zu dokumentieren und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
- Gliederung Skizze/ Projektbeschreibung
- DMA
- DMA MF
- Kalkulationsvorlage
- Abfrage zum Projektvorschlag
- Exportkontrolle
- Erklärung Eigenmittel zur Ausfinanzierung
- Innovationsstrategie Kurzübersicht
- Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
- TUD_EPC Datenschutzerklärung
Richtlinie:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/21057/47599.pdf
Förderaufruf:
https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/2024_11_25_forderaufruf-2024_-efre-frl-sms-2021-2027?download=true
Programmseite der SAB:
https://www.sab.sachsen.de/foerderrichtlinie-sms-fiag-efre-2021-bis-2027
Kontakt am EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden