EFRE/JTF-Förderrichtlinie Forschung InfraProNet 2021-2027 – Förderaufruf Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen
Ausschreibung beendet ! Keine Antragstellung mehr möglich !
Update 23.02.2024: Nach Mitteilung des SMWK vom 21.02.2024 werden die TU Dresden und die Medizinische Fakultät der TU Dresden als zwei Einrichtungen betrachtet. Dies hat Einfluss auf die Anzahl der möglichen einzureichenden Anträge. Darüber hinaus finden sich zum Förderformat nun unter „Weiterführende Links/Formulare“ die FAQ der Sächsischen Aufbaubank.
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Die EFRE-Förderung dient der Festigung der besonderen Stellung des Forschungsstandortes Sachsen, der interdisziplinären Ausrichtung und Vernetzung, der Stärkung der anwendungsorientierten Forschung an öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen.
Mit diesem Förderaufruf sollen komplexe, kooperative und wertschöpfungsbezogene Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen (EFRE) mit einem hohen Nachhaltigkeitswert sowie sehr hohem Innovations- und Zukunftspotenzial gefördert werden.
Der Förderaufruf adressiert die Förderung wissenschaftlicher Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen. Diese sollen über die Grenzen der Fachbereiche und Institutionen hinweg etabliert werden, um die beiden Säulen der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen RIS3 „intelligente Spezialisierung“ und „Diversifizierung“ zu verbinden.
Gefördert werden hierfür komplexe, kooperative und wertschöpfungsbezogene Forschungsnetzwerke mit einem hohen Nachhaltigkeitswert sowie mit sehr hohem Innovations- und Zukunftspotenzial.
Ziel der Forschungsnetzwerke soll, neben strategischer Kooperation und Verbesserung der Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen der beteiligten Einrichtungen sowie des Wissenschaftsstandortes Sachsen selbst, auch die Entwicklung disruptiver Innovationen zur Verbesserung der Drittmittelfähigkeit sein.
- Hochschulen sowie Forschungszentren gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- durch Bund und/oder Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen mit einer Forschungsstätte im Freistaat Sachsen,
- gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- den Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen gemäß dem Sächs-isches Berufsakademiegesetz,
- Hochschulallianzen, deren Aufgabe Forschung und Transfer ist und die weder einen beihilferelevanten noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
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- die Anzahl der Beteiligungen an Netzwerken ist pro Einrichtung (TU Dresden UND Medizinische Fakultät der TU Dresden werden als separate Einrichtungen gesehen) auf drei begrenzt, sofern eine Zuwendung beantragt wird
- jede Einrichtung darf nur in einem Netzwerk als Koordinator und höchstens in zwei weiteren Netzwerken als Partner eine Förderung beantragen, darüber hinaus können Beteiligungen nur ohne Förderung als assoziierter Partner erfolgen
inhaltlich
- In dem gewählten Forschungsthema gibt es bislang keine oder nur schwach ausgeprägte Netzwerkstrukturen
- Die vorgesehenen Netzwerke müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und zusätzliche Projekte der Antragstellenden darstellen
- Das Vorhaben lässt sich mindestens einem der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen zuordnen.
- Das Netzwerk adressiert ein neues bzw. neuartiges Forschungsfeld, deckt eine breite thematische Kategorie ab (Eine Orientierung für das Abstraktionsniveau gibt NACE Rev. 2 auf der Ebene „Gruppe“ oder oberhalb.) und bindet umfassend relevanten Stakeholder im Freistaat ein
- Das Netzwerk und die mit dem Netzwerk verfolgte wissenschaftliche Themenstellung muss eine hohe wissenschaftliche Qualität aufweisen, die besondere Stellung des Forschungsstandortes gemäß der regionalen Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen festigen und von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sind
- Bei der Förderentscheidung finden Netzwerke besondere Berücksichtigung, die sowohl thematisch als auch akteursbezogen für den Freistaat Sachsen eine überregionale Repräsentationsfunktion haben
Netzwerkpartner
- Die Netzwerke sind aus mindestens sechs Partnern zu bilden, davon mindestens eine Universität, eine Hochschule für angewandte Wissenschaften und eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Darüber hinaus ist auch die Beteiligung weiterer, überregionaler und im Sinne der Richtlinie förderfähiger Hochschulen und Forschungseinrichtungen anzustreben
- pro Netzwerk werden maximal drei Zuwendungsempfangende gefördert, welche die Aufgaben des Netzwerkmanagements übernehmen
- zur Fortentwicklung des Netzwerkes können weitere Partner in das Netzwerk während der Laufzeit der Förderung aufgenommen werden. Eine Förderung neu aufgenommener Partner erfolgt nicht
Formell
- die Bedingungen für ein Netzwerk sind von den Netzwerkpartnern schriftlich unter dem Vorbehalt der Förderung (aufschiebende Bedingung) zu vereinbaren
- sämtliche Folgekosten nach Ende des Bewilligungszeitraums sind vom Antragstellenden zu tragen
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Die Gesamtlaufzeit des Vorhabens beträgt zunächst 36 Monate. Es besteht nach erfolgreicher Evaluierung und unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel die Option auf eine spätere Verlängerung um weitere 24 Monate.
Wir gehen davon aus, dass Projekte ab dem 01.09.2024 starten können.
- die Förderquote beträgt bis zu 100%
- die maximale Zuwendungshöhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr und Netzwerk darf nicht überschritten werden
- im Rahmen des Förderaufrufs wird ein Gesamtbudget von bis zu 22,5 Millionen Euro zur Bewilligung veranschlagt
- Ausgaben für projektspezifische Ausstattung (keine Forschungsgeräte),
- sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
- Ausgaben für Fremdleistungen,
- Personalausgaben für Netzwerktätigkeiten/-management,
- Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben für Personal, Ausstattung, Schutzrechte und sonstige Sachausgaben
Personalausgaben werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Für Personal, dass nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monatssatzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellenanteil und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Aufgrund der Monatspauschalen (WiMa) und Stundensätze (Hilfskräfte) können in Einzelfällen finanzielle Fehlbedarfe (Unterdeckung) bei den Personalkosten entstehen, die dann aus eigenen Mittlen der Professur zu finanzieren sind. Der Umfang einer etwaigen Unterdeckung kann von uns mit Projektvorschlag ermittelt werden; spätestens mit dem Vollantrag muss die Verfügbarkeit der Mittel auch bestätigt werden
Es ist keine Antragstellung mehr möglich.
Bitte hier die entsprechenden Dokumente herunterladen:
- FAQ "Forschungsnetzwerke" (SAB)
- Gliederung Projektvorschlag
- Kalkulationsvorlage neu
- Angaben zum Projektvorschlag
- Bewertungskriterien SAB/SMWK
- Link Pressemeldung Etappenerfolg Exzellenzstrategie
- Link Antrag Exzellenzstrategie „Synergy and beyond“
- Innovationsstrategie Kurzübersicht
- Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen
- Richtlinie FRL EFRE/JTF InfraProNet 2021-2027
- Förderaufruf Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen
- Mitteilung der Prorektorin Forschung 02/2023
- Drittmittelanzeige
- TUD_EPC Datenschutzerklärung
Official website: https://www.sab.sachsen.de/efre-jtf-forschung-infrapronet-2021-bis-2027
Kontakt am EPC
© TU Dresden
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden