ESF PLUS-RICHTLINIE "MINT FACHKRÄFTEPROGRAMM 2021 - 2027“
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027)
- A. „MINT-Fachkräftebindung“
- B. „MINT-Fachkräfteentwicklung“
Zielstellung:
Zweck der Förderung ist es, die Anpassungsfähigkeit sächsischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an den Wandel erhöhen und dafür die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen stärken. So sollen mittelbar und unmittelbar zukunftsfähige Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen und gesichert werden. Die Förderung soll insbesondere die Beschäftigungschancen von Absolventen und qualifizierten Fachkräften aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verbessern, den Technologie- und Wissenstransfer in sächsischen KMU stärken, die berufliche Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhöhen und die grüne und digitale Transformation beschleunigen.
Vorhabensbereiche:
- A. MINT-Fachkräftebindung
- B. „MINT-Fachkräfteentwicklung“
A. MINT-Fachkräftebindung - Transferassistent:in
- Förderung von Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie sowie mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten Transferassistentin und Transferassistent)
Finanzierungsart: die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt
Empfohlene Laufzeit: Beschäftigungsdauer soll zwölf Monate nicht unterschreiten
bis max. 48 Monate
zuwendungsfähige Ausgaben:
- folgende Ausgaben/Kosten werden als Pauschale ausgereicht:
- Zuwendungsfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 90.000 EUR je Transferassistentin oder Transferassistent
- Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten
- gefördert werden Personalausgaben als personenbezogene Pauschale je Einsatzmonat (Kosten je Einheit)
Zuwendungsempfangende:
- antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler, zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein
Zielgruppen:
- Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieur-wissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie sowie mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft
- Transferassistentinnen und Transferassistenten verfügen über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler
Vorhabensspezifische Bedingungen:
- Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen; ersetzt kein anderes Personal und ist in einer neu geschaffenen Stelle zu beschäftigen
- Beschäftigungsdauer soll zwölf Monate nicht unterschreiten
Verfahren Antragstellung
- laufende Beantragung vor Beginn des Vorhabens möglich
B. „MINT-Fachkräfteentwicklung“- InnoTeam
- Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern; Innovationskraft sächsischer Unternehmen stärken und so mittelbar und unmittelbar zur Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen beitragen
- Beschäftigungschancen von Absolvierenden und qualifizierten Fachkräften aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verbessern, den Technologie- und Wissenstransfer in sächsischen KMU stärken sowie die berufliche Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhöhen und die grüne und digitale Transformation beschleunigen
- Anpassungsfähigkeit sächsischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an den Wandel erhöhen
- InnoTeams arbeiten an dem Ziel, ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung zu entwickeln oder eine solche Entwicklung vorzubereiten
- die in InnoTeams Beschäftigten sollen sich durch die gemeinsame Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Kenntnisse und Erfahrungen mit dem in Wissenschaft und Wirtschaft unterschiedlichen Arbeitsumfeld aneignen (InnoTeam).
Finanzierungsart: die Zuwendung wird als Projektförderung / Anteilsfinanzierung gewährt
Empfohlene Laufzeit: bis max. 36 Monate
zuwendungsfähige Ausgaben:
- folgende Ausgaben/ Kosten werden als Pauschale ausgereicht:
- Personalausgaben als personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit) zzgl. Restkostenpauschale auf Personalausgaben i.H.v. 40 Prozent für Forschungseinrichtungen, 36 Prozent für KMU, 30 Prozent für große Unternehmen und 22 Prozent für Hochschulen
- Förderung beträgt für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten bei Vorhaben der experimentellen und industriellen Entwicklung für Unternehmen 35 bis 75 Prozent (abhängig von Größe des Unt.) und für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Zuwendungsempfangende:
- antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und im Verbund mit KMU auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Zielgruppen:
- Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie sowie mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft
Vorhabensspezifische Bedingungen:
- der Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen
- das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal
- in einem InnoTeam kooperieren mind. ein KMU und mind. eine Hochschule oder For-schungseinrichtung. Die Kooperation muss die Vorgaben für eine wirksame Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 2 Nummer 90 AGVO erfüllen.
- InnoTeams bestehen aus mind. drei und höchstens zwölf Personen (Kernteammitarbeitende)
- in einem InnoTeam tätige Kernteammitarbeitende besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie
- auf beteiligte Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entfallen mind. zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfangende. Sie haben das Recht, eigene Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. (Dies ist in der Kooperationsvereinbarung festzulegen)
- beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen grundsätzlich mind. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfangende
- einer der Kooperationspartner übernimmt die Projektkoordination
Verfahren Antragstellung
- zweistufiges laufendes Verfahren- vor Antragstellung ist die Einreichung einer Vorhabensidee erforderlich
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist deshalb bezüglich Kalkulation und zur Sicherstellung der Einhaltung der Förderbestimmungen bereits frühzeitig in die Antragsvorbereitung einzubinden. Die digitale Antragstellung erfolgt in zwei Schritten, beginnend mit der Einreichung einer Vorhabensidee/Projektskizze über das Förderportal der SAB, welche für die TU Dresden über das EPC erfolgt.
Projektskizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontakt am EPC
Projektmanagerin
NameFrau Jana Kolba
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden