Richtlinie "Hochschule und Forschung" – Ausschreibung Nachwuchsforschungsgruppen 2025
Im Rahmen der ESF Plus-Richtlinie „Hochschule und Forschung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) sollen ab dem 01.11.2025 Nachwuchsforschungsgruppen bis zu einer Dauer von drei Jahren gefördert werden.
Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung von Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen, um verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen. Die Konzipierung und Umsetzung der Vorhaben ist so zu gestalten, dass im Förderzeitraum je 50 Prozent Frauen und Männer als Teilnehmende erreicht werden. Weibliche Nachwuchsforschende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen. Nachwuchsforschungsgruppen sind themenoffen gestaltet.
Durch gemeinsame Forschungsarbeit sollen die Nachwuchsforschenden im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen sowie zur Steigerung des Wissens- und Technologietransfers und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und der Wirtschaft sowie zur Lehre befähigt werden.
Laufzeit: ab dem 01.11.2025 bis längstens 31.10.2028
Höhe der Zuwendung:
Die Förderung beträgt 90 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes grundfinanziertes und am Projekt mitarbeitendem Personal können als Eigenanteil angerechnet werden. Die Kofinanzierung ist auch in „cash“ aus freien Mitteln möglich (Eigenmittel).
Anhand von Budget und Verteilungsschlüssel unter den Hochschulen der Übergangsregion rechnet man für die TU Dresden in dieser Ausschreibung mit maximal fünf Nachwuchsforschungsgruppen.
In Abhängigkeit der Anzahl eingehender Anträge bleibt die Festlegung einer Mindestpunktzahl im Zuge der hochschulinternen Bewertung vorbehalten.
Zuwendungs-/Finanzierungsart:
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung.
Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel (Haushaltsvorbehalt). Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Anfang 2025 wird es für mehere Monate eine vorläufige Haushaltsführung geben, so dass für den Zeitraum bis zum Beschluss des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Haushaltsgesetzgeber eine vor-läufige Haushaltsführung nach Maßgaben von Artikel 98 Sächsischer Verfassung erfolgen wird.
Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Nachwuchsforschenden:
Nachwuchsforschungsgruppen bestehen aus mindestens drei Nachwuchsforschenden. Mit Blick auf den Fortbestand der Nachwuchsforschungsgruppen bei eventuellen Personalabgängen empfiehlt das SMWK die Bildung von Nachwuchsforschungsgruppen je Hochschule aus mindestens vier Nachwuchsforschenden.
Nachwuchsforschende im Sinne dieser Richtlinie sind natürliche Personen, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens sechs Jahre vor Einreichung des Projektvorschlages (Stichtag 01.04.2025) zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet oder den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben. Dieser Zeitraum verlängert sich um zwei Jahre pro betreutem Kind, welches zwischen dem Abschluss und der Einreichung des Projektvorschlags geboren wurde.
Die Nachwuchsforschenden bauen neben der Arbeit in der Nachwuchsforschungsgruppe ihre individuellen Potenziale inklusive ihrer Kenntnisse zum Gleichstellungswissen aus. Hierfür werden die Qualifizierungsbereiche Gleichstellungswissen, Lehre, soziale Kompetenzen und Projektmanagement zur Auswahl gestellt. Eine Teilnahme am Qualifizierungsbereich Gleichstellungswissen ist verpflichtend. In mindestens einem weiteren der oben genannten Bereiche sind Leistungen zu erbringen.
Natürliche Personen, die zuvor für mehr als 36 Monate eine Promotionsförderung mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus erhalten haben oder für mehr als 36 Monate als Nachwuchsforschende in einer mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus geförderten Nachwuchsforscher-, Nachwuchsforschungs- bzw. REACT-Forschungsgruppe vorbeschäftigt waren, sind nur dann förderfähig, wenn sie als Postdoktorandinnen oder Postdoktoranden tätig sind. Das Promotionsvorhaben muss für diese Personen bereits abgeschlossen beziehungsweise der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt worden sein. Satz 1 gilt nicht, wenn die natürliche Person als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft tätig war.
Nachwuchsforschende sind mit einem gleichbleibenden Stellenanteil von mind. 50% über die gesamte Laufzeit (mind. sechs Monate) im Vorhaben zu beschäftigen.
Während Elternzeit und Zeiten für Mutterschutz kann eine Vertretung mit zusätzlichen Nachwuchsforschenden im Vorhaben dann erfolgen, wenn diese mindestens sechs Monate im Vorhaben beschäftigt sind.
Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Nachwuchsforschungsgruppe:
Nachwuchsforschungsgruppen sind Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen, welche aus mindestens drei Nachwuchsforschenden zu bilden sind. Die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen ist zulässig.
Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben müssen für Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen öffentlich zugänglich sein.
In Nachwuchsforschungsgruppen mit bis zu fünf Nachwuchsforschenden kann eine Forschende oder ein Forschender über 54 Jahren, in Nachwuchsforschungsgruppen mit mehr als fünf Nachwuchsforschenden können zwei Forschende über 54 Jahren arbeiten.
Im Auswahlverfahren werden gemäß Richtlinie Vorhaben besonders gewürdigt, die:
a. praxisorientierte/interdisziplinäre Forschung betreiben,
b. Kompetenzerwerb im Bereich des europäischen Grünen Deals umfassen,
c. Kompetenzerwerb im Bereich der Digitalisierung unterstützen,
d. im MINT- oder KI-Bereich mehrheitlich oder vollständig von Frauen realisiert werden,
e. im kulturellen Bereich angesiedelt sind.
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/Kosten sind entsprechend der Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten (sog. FFAK) förderfähig.
Personalausgaben:
Personalausgaben von bis zu zwölf Vollzeitäquivalenten sind pro Nachwuchsforschungsgruppe in Form der Stellenförderung für Nachwuchsforschende und Forschende über 54 Jahren förderfähig, soweit sie für das Vorhaben eingesetzt werden.
Für sonstiges Personal – insbesondere Personal zur Erbringung von Eigenanteilen, Hilfskräfte oder sonstiges Unterstützungspersonal – sind die Personalausgaben als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit förderfähig.
Sonstige Ausgaben:
Ausgaben für projektbezogene Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben werden als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben (sog. „Restkostenpauschale“) in Höhe von 16 Prozent gefördert. Die Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 gilt entsprechend.
Ausgaben und Kosten für die Qualifizierungsleistungen der Nachwuchsforschenden sind nicht förderfähig.
Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.
Hochschulinterne Bewertung – Stufe 1:
Bitte kontaktieren Sie bei Antragsinteresse zeitnah das EPC per E-Mail oder per Telefon (siehe Kontakte unten), um als Antragsteller:in registriert zu werden.
Einzureichen sind via E-Mail bis 10.02.2025 an mit dem Betreff „ESF PLUS NFG 2025“:
- Projektvorschlag Stufe 1 gemäß PDF-Vorlage (in deutscher Sprache)
- Kalkulationsvorlage
Nicht bis zum Stichtag eingereichte Projektvorschläge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
In der Zeit vom 11.02.2025 bis 28.02.2025 erfolgt die hochschulinterne Bewertung und Priorisierung.
Einreichung Projektvorschlag SAB – Stufe 2:
Nach Abschluss der hochschulinternen Bewertung müssen die ausgewählten Projektvorschläge in der Zeit vom 01.03.2025 bis spätestens 31.03.2025 zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf 15 Seiten ausgebaut und qualifiziert werden (Antragsfrist 01.04.2025).
Das EPC unterstützt die Antragstellenden dabei und reicht die Projektvorschläge fristgerecht über den Account der TU Dresden im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank ein. Bitte stellen Sie sicher, dass in dieser Zeit Ansprechpartner:innen verfügbar sind.
Projektvorschläge für Verbundvorhaben mit anderen Hochschulen sind im Priorisierungsverfahren von jeder beteiligten Hochschule einzureichen und von den Partnern mitzuzeichnen.
Einreichung Vollantrag SAB – Stufe 3:
Im Anschluss werden durch SAB und SMWK förderwürdige Projektvorschläge im Wettbewerb mit Vorschlägen der anderen sächsischen Hochschulen der sog. Übergangsregion ausgewählt. Für die ausgewählten Vorhaben werden die Antragsberechtigten, geplant ab Juni 2025, durch die SAB zur Einreichung des Vollantrages aufgefordert.
Die Bewilligung der ausgewählten Projekte erfolgt, nachdem ein Haushaltsgesetz für 2025/2026 in Kraft getreten ist und dem SMWK die notwendigen Haushaltsmittel durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) zur Verfügung gestellt worden sind.
Weiterführende Informationen für die Antragstellung finden Sie bitte unter „Weiterführende Links/Formulare“.
Kontakt am EPC:
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Projektmanagerin
NameFrau Jana Kolba
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden