3. Förderaufruf Richtlinie "Zukunft Berufliche Bildung": Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung der Beruflichen Bildung im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 (ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung) vom 17. Mai 2022, zuletzt durch die Richtlinie vom 12. Juli 2024 geändert.
Die Zukunftsfähigkeit der Aus- und Weiterbildungsangebote setzt eine kontinuierliche Weiterentwicklung bereits bestehender Aus- und Weiterbildungsangebote im Hinblick auf die didaktisch-methodische Gestaltung unter Einsatz technologie- bzw. digitalgestützter Lehr-Lern-Werkzeuge voraus. Zudem besteht das Erfordernis, den technologischen Fortschritt für die Entwicklung neuer bedarfsgerechter beruflicher Bildungsangebote zu nutzen. Um einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu leisten, sollen folgende zwei Förderschwerpunkte gefördert werden:
1. Die Entwicklung, Einführung und praktische Erprobung von innovativen, digitalgestützten Aus- und Weiterbildungsangeboten unter Einsatz digitaler Lehr- und Lernwerkzeuge, die die berufliche Aus- und Weiterbildung auf eine moderne und zukunftsfähige Art und Weise unterstützen. Dabei sollen insbesondere innovative Ansätze gefördert werden, die die veränderte Bedarfsstruktur hinsichtlich Flexibilität, Interaktivität, Praxisnähe und Ortsunabhängigkeit berücksichtigen.
Beispielhaft wären:
- Digitale Lernplattformen,
- Blended Learning Konzepte,
- Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR),
- E-Learning und Mobile Learning,
- digitale Kollaborationswerkzeuge und Multimedia (Lernmaterialien: Videos, Tutorials, Podcasts),
- Gamification oder
- Künstliche Intelligenz (KI) et cetera
2. Die Optimierung und Weiterentwicklung bestehender digitaler Aus- und Weiterbildungsangebote durch die didaktisch-methodische Gestaltung unter Einsatz technologie- beziehungsweise digitalgestützter Lehr-Lern-Werkzeuge und deren praktische Erprobung.
Der Einsatz von digitalen Tools in der Aus- und Weiterbildung soll sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Optimierung und Weiterentwicklung von digitalen beruflichen Bildungsangeboten am Lernerfolg sowie am Lerntransfer ausgerichtet sein.
Zudem sollen die Ergebnisse beider Förderschwerpunkte hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer Übertragbarkeit auf andere Unternehmen bewertet werden. Die Förderschwerpunkte sind auch miteinander kombinierbar.
Die Vielfalt möglicher Beiträge wird nicht durch konkrete Vorgaben einzelner Themenfelder eingeschränkt. Entscheidend sind die Berücksichtigung der Regelungen der Richtlinie sowie der fachlich-inhaltlichen Anforderungen an die Projektauswahl gemäß Nummer 4.6 dieser Bekanntmachung.
Die Integration interdisziplinärer Ansätze wird jedoch ausdrücklich begrüßt. Vorhaben die verschiedene Fachdisziplinen und Perspektiven miteinander verknüpfen, tragen zur Schaffung von Synergien und Entwicklung innovativer Lösungen bei.
Die Teilnahme an Fachveranstaltungen auf Initiative des SMWA ist Bestandteil der Zielsetzung den fachlichen Austausch, den Wissenstransfer sowie die Vernetzung der Zuwendungsempfänger zu fördern.
Finanzierungsart: | die Zuwendung wird als Projektförderung / Anteilsfinanzierung gewährt |
Förderquote: | bis zu 80% |
Empfohlene Laufzeit: | max. drei Jahre |
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/ Kosten werden als Pauschale ausgereicht:
- Personalausgaben
- Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung für Teilnehmende
- Aufwandsentschädigung für Teilnehmende je Anwesenheitstag
- 20 % Restkosten (alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten) der direkten förderfähigen Personalkosten
- bei Gutachten, Studien, wissenschaftlicher Begleitung, Koordinierung und allen verbleibenden Vorhaben betragen die Restkosten 40 % der direkten förderfähigen Personalkosten
Der Eigenanteil beträgt mind. 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben (in Abhängigkeit der Beihilferelevanz). Es können Sachleistungen, kommunale Mittel, Bundesmittel und auch private Mittel zur Erbringung des Eigenanteils eingesetzt werden. Des Weiteren können alle Einnahmen, die mit dem Zuwendungszweck zusammenhängen und im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens entstanden sind, zur Deckung verwendet werden.
Zuwendungsempfangende:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft und/oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
Vorhaben können auch von mehreren antragberechtigten Akteuren gemeinsam durchgeführt werden (sog. Kooperationsvorhaben).
Zielgruppen:
Die Inhalte der Vorhaben müssen sich an folgende Personen richten:
- Beschäftige
- Auszubildende
- Umschüler:innen
- dual Studierende
- Werkstudierende
- Praktikant:innen
- arbeitsmarktnahe oder ausbildungsfähige Menschen/junge Eltern am direkten Übergang in Arbeit oder Ausbildung
- Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen
- Unternehmende und Selbständige
Vorhabenspezifische Bedingungen:
- Teilnehmende müssen ihren Hauptwohnsitz oder Arbeits- bzw. Ausbildungsort im Freistaat Sachsen haben
- teilnehmende Unternehmen müssen ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Freistaat Sachsen haben
- es liegt eine positive Auswahlentscheidung durch die SAB und durch die relevanten regionalen Netzwerkakteur:innen vor
- Mindestfördersumme von 50.000 EUR
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Die Bewilligung wird in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt
1. Formale Prüfung Projektskizzen
Nach Einreichung der Projektskizze (in elektronischer Form) bis zum 30. April 2025, erfolgt die formale Prüfung durch die SAB.
2. Fachlich-inhaltliche Bewertung Projektskizzen
Die fachlich-inhaltliche Bewertung erfolgt anhand von Kriterien (SAB-Vordruck VD 60716). Neben der SAB wird die regionalen Fachkräfteallianzen gemäß dem Durchführungsort als Jurymitglieder am Auswahlprozess beteiligt.
3. Aufforderung zur Antragsstellung oder Ablehnung
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko wird durch die SAB mit Antragseingang schriftlich genehmigt. Ohne positive Auswahlentscheidung der Jury, wird die Projektskizze abgelehnt.
Die Dauer der fachlichen Bewertung beträgt jeweils ca. sechs Wochen.
Die Einreichung der Projektskizze erfolgt über das EPC. Da es sich um eine neue Richtlinie handelt, wird ein gemeinsames Beratungsgespräch mit dem EPC und der SAB vorab dringend empfohlen.
Kontakt am EPC:
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Projektmanagerin
NameFrau Ines Synnatzschke
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
![Henigschmidt, Liane](https://tu-dresden.de/forschung-transfer/services-fuer-forschende/european-project-center/ressourcen/bilder/mitarbeiter/Henigschmidt-Liane.jpg/@@images/4c60f35a-314d-42a8-a5d3-ef4f408761b6.jpeg)
Projektmanagerin
NameFrau Liane Henigschmidt
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden