18.12.2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Modellvorhaben zur Zukunftsplattform der ESF Plus-Richtlinie SMS
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat einen Ideenwettbewerb für Modellvorhaben zur Zukunftsplattform für soziale Innovationen veröffentlicht (Ziffer II Großbuchstabe E der ESF Plus-Richtlinie SMS).
Gegenstand der Ausschreibung sind Vorschläge für Modellvorhaben, welche die Problematik des Fachkräftemangels in den Arbeits- und Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit adressieren. Die Modellvorhaben dienen der zeitlich befristeten Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Konzepte mit dem Ziel, neue Erkenntnisse im Feld sozialer Innovationen zu generieren und die gewonnenen Ergebnisse auf weitere Anwendungsfälle zu übertragen und folglichzu reproduzieren.
Folgende Maßnahmen sind lt. Bekanntmachung förderfähig:
aa) Vorhaben zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, die unmittelbar das Thema Fachkräftemangel adressieren. Darunter fallen sozial innovative Maßnahmen:
aaa) zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften,
bbb) zur Gewinnung von Nachwuchskräften,
ccc) zur Verbesserung von Organisations- und Kommunikationsstrukturen,
ddd) zur Netzwerkbildung und
eee) zur Förderung der Digitalisierung.
bb) Vorhaben, die das Thema Fachkräftemangel mittelbar beziehungsweise indirekt adressieren. Darunter fallen sozialinnovative Maßnahmen zur Steigerung und zum Erhalt der Selbständigkeit der Klientel von Angeboten der Sozialen Arbeit.
Die Modellvorhaben sollen durch die Zukunftsplattform für soziale Innovationen des Freistaates Sachsen unterstützt und begleitet werden.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses für bis zu 24 Monate gewährt. Sie beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Personalausgaben werden als Stellenförderung oder personenbezogene Pauschale gefördert. Sach- und Verwaltungskosten werden als Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten ausgereicht. Der aufzubringende Eigenanteil kann durch die Mitarbeit grundfinanzierten Personals oder „cash“ erbracht werden (Eigenmittel).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das EPC begleitet die Antragsteller:innen der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend und frühestmöglich in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge bis spätestens 18.01.2024.
Weitere Informationen – insbesondere zu den formalen Anforderungen - finden Sie bitte auf unserer Programmseite.
Kontakt am EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden