Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Modellvorhaben zur Zukunftsplattform der ESF Plus-Richtlinie SMS
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat den vierten Förderaufruf für Modellvorhaben zur Zukunftsplattform für soziale Innovationen veröffentlicht (Ziffer II Großbuchstabe E der ESF Plus-Richtlinie SMS). Ziel des Förderaufrufs ist die Entwicklung und Erprobung sozial innovativer Lösungsansätze mit dem Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialen Arbeit.
Gegenstand der Förderung sind Modellvorhaben, die der zeitlich befristeten Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Konzepte zur Lösung gesellschaftlicher und sozialer Problemlagen in den Arbeits- und Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dienen. Vordergründig ist dabei der Innovationsgehalt des Vorhabens, d.h. gesellschaftliche und soziale Herausforderungen sollen mit neuen und innovativen Lösungswegen und Konzepten adressiert werden. Ziel der Modellvorhaben ist es, neue Erkenntnisse zu generieren und die gewonnenen Ergebnisse auf weitere Anwendungsfälle zu übertragen und folglich reproduzieren zu können.
Gefördert werden sozial innovative Präventions- oder Unterstützungsmaßnahmen, die einen klar erkennbaren Bezug zur Entwicklung, Einführung und modellhaften Erprobung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) in den Themen- und Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit aufweisen.
Die Vorhaben müssen mindestens einem der folgenden Themenbereiche der Sozialen Arbeit zugeordnet werden: besondere Lebenslagen, Integration, Inklusion, Kinder, Jugendliche, Familie oder alternde Gesellschaft.
Die geförderten Modellvorhaben müssen darüber hinaus:
a) konkrete Anwendungsbereiche identifizieren, in denen KI einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bestehenden Verfahren bietet,
b) einen Beitrag zur Entlastung von administrativen, organisatorischen oder repetitiven Prozessen leisten und damit zeitliche Ressourcen für Arbeitsprozesse in der Sozialen Arbeit erhöhen oder die Qualität, Zugänglichkeit oder Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen verbessern, beispielsweise durch neue Formen der Analyse, Beratung, Interaktion, Prävention, Unterstützung oder fallbezogene Entscheidungsunterstützung.
Die Angebote der Zukunftsplattform für soziale Innovationen des Freistaates Sachsen (sog. „SINN“) stehen im Rahmen der Umsetzung und Vorbereitung der Modellvorhaben zur Verfügung.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses für bis zu 24 Monate gewährt. Sie beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Personalausgaben werden als Stellenförderung oder personenbezogene Pauschale gefördert.
Sach- und Verwaltungskosten werden als Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten ausgereicht.
Der aufzubringende Eigenanteil kann durch die Mitarbeit grundfinanzierten Personals oder „cash“ aus freien Mitteln erbracht werden (Eigenmittel).
Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000 Euro pro Vorhaben. Eine darüberhinausgehende Finanzierung des Projekts ist aus Eigen- oder Drittmitteln zu leisten, welche im Projektvorschlag auszuweisen sind.
Für ein Vorhaben, welches durch einen Trägerverbund durchgeführt wird, kann die Gesamtzuwendungs-summe bis zu 400 000 Euro betragen, wenn der Durchführungsort des Vorhabens in den NUTS II Basisregionen Dresden und Chemnitz liegt.
Der Zuwendungsempfänger muss nachweisen, dass für die Entwicklung, Einführung und modellhafte Erprobung der geplanten KI-Anwendung sowohl sozialfachliche als auch technische Expertise vorliegt. Diese Anforderungen können durch eigene fachliche und technische Kompetenzen oder durch Kooperation mit geeigneten Partnern erfüllt werden.
Die Teilnehmenden eines Modellvorhabens müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Projektlaufzeit ist ab dem 01.01.2027 zu planen bzw. zu beantragen. Die Laufzeit beträgt max. 24 Monate.
Zuwendungsempfänger sind Träger oder ein Trägerverbund. Voraussetzung ist, dass der Zuwendungsempfänger als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen organisiert ist. Ein Trägerverbund liegt vor, wenn mindestens zwei rechtlich selbstständige Einrichtungen gemeinsam ein Vorhaben durchführen.
Infoveranstaltung des SMS und der SAB am 26.02.2026/ 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Link zur Präsentation: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/Präsentation
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das EPC begleitet die Antragsteller:innen der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend und frühestmöglich in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Aktuell ist keine Antragstellung möglich.
- LINK zur offiziellen Bekanntmachung
https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/lesefassung_4-fb_modellvorhaben-zur-zukunftsp-_esf?download=true -
LINK zum Thema soziale Innovationen sowie zu den Modellvorhaben:
https://www.soziales.sachsen.de/modellvorhaben-zukunftsplattform.html
- LINK zur SAB-Seite
ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen - sab.sachsen.de - LINK zur Richtlinie
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19647-ESF-Plus-Richtlinie-SMS#romII - LINK Regeln zu den förderfähigen Ausgaben
https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/anlage_ffak_2021-2027-vom-24-06-2025?download=true - LINK Präsentation SMS/SAB Info-Veranstaltung vom 26.02.2026
Präsentation
Kontakt im EPC
© TU Dresden
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
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Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
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