21.02.2017
Bekanntmachung zum Bundes-ESF: Förderung von Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung
Mit dieser Förderrichtlinie des BMBF - „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung“ - sollen Menschen mit Behinderung durch den innovativen Einsatz digitaler Medien beim Erlernen und langfristigen Ausüben einer beruflichen Tätigkeit unterstützt werden.
Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, digitale Medien zum Zweck der Integration behinderter Menschen verstärkt in die berufliche Aus- und Weiterbildung zu implementieren. Hierfür sollen innovative Umsetzungsszenarien für die Praxis entwickelt und erprobt werden.
Konzepte können zu folgenden Handlungsfeldern eingereicht werden:
- Handlungsfeld 1: Digitale Informations- und Unterstützungssysteme (z.B. als App)
- Handlungsfeld 2: Neue beruflichen Perspektiven durch digital gestütztes Lernen
- Handlungsfeld 3: Gemeinsame Lernkonzepte für Menschen mit und ohne Behinderung
Antragsberechtigt sind alle Institutionen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und/oder zu inklusionsfördernden Fragestellungen tätig sind.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Konsortien oder Netzwerke. In der Regel werden nur Anträge mit entsprechenden Partnern in Verbünden gefördert. Forschungsinstitute und Hochschulen können nicht als Hauptantragssteller bzw. Koordinator fungieren.
Zuwendungsfähig sind Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis maximal 50% anteilfinanziert werden. Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100% dieser Kosten gefördert werden. Für Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen einzureichen. Hierzu sind zwei Abgabetermine vorgesehen: zum 31.03.2017 und zum 15.07.2017.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1317.html
Gern steht Ihnen das Team des EPC beratend zur Verfügung, sollten Sie generelle Fragen zur Antragstellung haben oder unsere Unterstützung für die Umsetzung eines konkreten Projektvorhabens wünschen.
Ansprechpartner im EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
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