26.05.2023
BMBF Richtlinie „Integration durch Bildung“ – Aufruf zur Antragseinreichung veröffentlicht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem ESF-Plus-Programm „Integration durch Bildung“ die Ermöglichung gleicher Bildungschancen für alle Menschen, unabhängig insbesondere von ihrem sozialen Status und ihrer Migrations-geschichte. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Frauen und Mädchen mit Migrations-geschichte gelegt.
Das Programm unterscheidet zwei Förderinitiativen, welche sich zum einen mit speziellen Bildungsangeboten für Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte, zum anderen mit der Stärkung des Handlungswissens im Umgang mit Diversität für das Personal im Bildungssystem befassen.
Es können Einzel- sowie auch Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von zunächst max. drei Jahren gefördert werden.
Gefördert werden sollen Forschungs-Praxis-Tandems in deren Rahmen relevante Stake-holder aus der Praxis erstens in die Forschungsprozesse einbezogen und zweitens in Zusammenarbeit mit ihnen Transfermaßnahmen, wie etwa die pilothafte Erprobung von Ansätzen zur Stärkung der Bildungsteilhabe entwickelt werden. Gemäß der beiden verschiedenen Förderinitiativen sollen die Fördermaßnahmen ausgerichtet sein auf Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte bzw. die Handelnden im Bildungssystem.
Angestrebt werden soll ein Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis sowie das Aufzeigen von Perspektiven für die Zeit nach der Förderung.
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Personalkosten,
- Aufträge an Dritte,
- Kosten für Open-Access-Veröffentlichungen,
- Publikationskosten für die Involvierung der Öffentlichkeit/Gesellschaft,
- Reisekosten im Inland.
Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden. Hinzu kommt eine Projektpauschale von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Projektstart sollte für den 01.05.2024 oder 01.06.2024 avisiert werden.
Am 1. Juni 2023 findet von 14.00 - 17.00 Uhr eine Informationsveranstaltung (via Webex) zum ESF Plus-Programm IntBi statt.
Verfahren zur Antragsstellung:
- Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
- In der ersten Antragsphase sind Projektskizzen bis spätestens 27. August 2023 elektronisch beim Projektträger über easy Online einzureichen.
- Bei positiver Bewertung erfolgt eine Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Antrages.
- Konkrete Anforderungen an die Antragsdokumente sind in der Richtlinie ersichtlich.