16.03.2016
Bundes-ESF: 2. Aufruf "Digitale Medien in der beruflichen Bildung"
Die zweite ESF-kofinanzierte Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung innerhalb des Programms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ ist gestartet.
Die Frist für die Einreichung der Anträge beim Projektträger ist der 15.04.2016. Die Skizzen sind über das EPC einzureichen. Informationen zur ersten Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens finden Sie in diesem Dokument.
Ziel des Programms ist es, mit dem Einsatz digitaler Medien in Form von Modellprojekten strukturelle Veränderungen in der beruflichen Bildung anzustoßen und zu ihrer Qualitätssicherung/-verbesserung beizutragen.
Übergreifende Ziele des Programms sind:
- Weiterentwicklung und Verbreitung digitaler Bildungstechnologien und Schaffung moderner beruflicher Aus- und Weiterbildungsgänge,
- Stärkung der Handlungskompetenzen von Akteuren (Multiplikatoren) der beruflichen Bildung,
- Entwicklung und Bereitstellung von Informationsinfrastrukturen für die berufliche Bildung sowie
- Etablierung einer neuen Lernkultur.
Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderung richtet sich insbesondere an Zusammenschlüsse von mehreren unabhängigen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft mit dem Ziel der Durchführung von gemeinsam vereinbarten Erprobungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte).
Förderinteressierte müssen bereits einschlägige Vorarbeiten und/oder Erfahrungen in den Bereichen Medienpädagogik, Mediendidaktik und/oder beruflicher Bildung vorweisen. Erfahrungen mit Organisationsentwicklungen sind von Vorteil.
Die maximale Zuschusshöhe für Förderungen nach dieser Richtlinie beträgt 100 % (ESF- und Bundesmittel). Von jedem Antragsteller wird unabhängig von seiner Rechtsform eine substanzielle Eigenbeteiligung erwartet. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.
Alle Informationen zu diesem Aufruf finden Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1137
Gern steht Ihnen das Team des European Project Center (EPC) für Fragen zur Antragsstellung sowie zur Unterstützung für die Umsetzung eines konkreten Projektvorhabens zur Verfügung.
Ansprechpartner im EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden