27.09.2024
6. Förderaufruf Richtlinie Validierungsförderung
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, mit diesem Aufruf Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen im Rahmen des Einzelprojekt-Moduls der Richtlinie Validierungs-förderung mit Hilfe eines wettbewerblichen Antragsvorverfahrens auszuwählen und später zu fördern.
Die Validierung von Forschungsergebnissen hat zum Ziel, vielversprechende Forschungs-ergebnisse in die Anwendung zu überführen. Die Förderung dient dazu, das Innovationspotenzial zu prüfen, die wirtschaftliche Anwendbarkeit nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse anhand konkreter Anforderungen der späteren Nutzenden oder die Produkte/Dienstleistungen bereitstellenden Unternehmen.
Die Förderung ordnet sich ein in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und zielt auf die bestmögliche Ausschöpfung von Innovationspotenzialen unter Berücksichtigung der Technologie- und Branchenoffenheit und unter Nutzung unterschiedlicher Innovationspfade. Besondere Bedeutung wird dabei den Zukunftsfeldern Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität und Gesundheit gewidmet.
Gefördert werden Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu
18 Monaten und förderfähigen Ausgaben von bis zu 250 000 Euro („Validierungsprojekt“).
Die Förderung beträgt im Falle der Auswahl und positiven Bescheidung des Antrags
90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Personalausgaben, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen. Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem o. g. Eigenanteil weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antragsprozess.
Im Rahmen des Aufrufs ist die Anzahl zulässiger Anträge für die TU Dresden auf sechs beschränkt. Aus diesem Grund erfolgt eine universitätsinterne Vorauswahl.
Weitere Informationen zur konkreten Antragstellung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Programmseite.
Gemäß dem Aufruf des SMWA wird es bis 2026 vier weitere Stichtage geben. Der nächste Stichtag wird der 02.06.2025 sein, die interne Frist dafür der 02.05.2025.
Kontakt:
Annegret Wolf
Innovationsmanagement
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
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Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden