23.03.2020
Corona: TU Dresden geht ab Wochenende in Notbetrieb – Aktuelle Informationen zu COVID-19
Um einen Beitrag zum Schutz aller Uniangehörigen und ihrer Familien zu leisten und damit auch zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus insgesamt beizutragen, haben Rektorat und Krisenstab der TU Dresden in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, die TU Dresden ab Samstag, 21. März, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres auf Notbetrieb umzustellen.
Der Rektor der TU Dresden, Prof. Hans Müller-Steinhagen, bezeichnet diese Entscheidung als die schwerste seines Berufslebens und appelliert an alle Beschäftigten und Studierenden, ruhig und besonnen zu bleiben und alle Hinweise der Universität zum Notbetrieb zu beachten.
Um die Weiterführung der Lehre auch ohne die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen zu ermöglichen, sollen alle Lehrenden für den Semesterstart möglichst Online-Angebote bereitstellen.
Um die auch weiterhin anfallenden Aufgaben möglichst zeitnah zu erledigen und nach der Phase des Notfallbetriebs später den Normalbetrieb möglichst reibungsarm wieder aufnehmen zu können, wurden alle Beschäftigten aufgefordert, soweit möglich, von zu Hause zu arbeiten.
In einer Rundmail an alle Beschäftigten und Studierenden informierte der Rektor alle Mitglieder der Universität über den Notfallbetrieb und dankte ihnen für ihr Verständnis für diese außergewöhnliche Maßnahme: „Ich bin überzeugt, dass wir als TU Dresden-Familie mit Besonnenheit und Teamgeist diese Herausforderung meistern werden. Ich hoffe, Sie möglichst bald alle im regulären Universitätsbetrieb gesund wiederzusehen.“
Notbetrieb bedeutet für Beschäftigte und Studierende der TU Dresden unter anderem:
- Alle Gebäude der TU Dresden sind verschlossen.
- Bis auf die für den Notbetrieb durch das Rektorat und die Leitungen der Struktureinheiten namentlich und mit Kontaktdaten benannten Personen sind alle Beschäftigten vom Dienst vor Ort unter Fortzahlung der Arbeitsentgelte/Bezüge freigestellt und dürfen ihren Arbeitsplatz und die Gebäude der Dienststelle TUD nicht mehr aufsuchen. Sie arbeiten, wo immer dies möglich ist, von zu Hause aus. Alle Beschäftigten müssen telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein, damit ihnen im Bedarfsfall Aufgaben zugeteilt werden können. Alle Gehälter (Entgelt und Besoldung) werden vertragsgemäß weiterbezahlt.
- Vor Ort in der Dienststelle aufrechterhalten werden nur Aktivitäten, die absolut notwendig sind (betriebsnotwendige Verwaltungsaufgaben, Versorgung von Versuchstieren, Betreuung von systemkritischer Infrastruktur etc.). Auch die Basisdienste der Zentralen Universitätsverwaltung und des ZIH werden aufrechterhalten.
Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) an der TU Dresden unter https://tu-dresden.de/corona
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