29.06.2022
ESF Plus-Richtlinie „Zukunft berufliche Bildung“ tritt in Kraft
Das Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am
16. Juni 2022 im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 die Richtlinie zur Förderung der Beruflichen Bildung („Zukunft berufliche Bildung“) im Amtsblatt veröffentlicht.
Für die Umsetzung der Richtlinie plant das SMWA rund 63 Millionen Euro ein (ESF- und Haushaltsmittel). Ziel ist es, individuelle Potentiale, aber auch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern. Insbesondere die Flexibilisierung und Individualisierung der beruflichen Bildung soll im Fokus stehen. Des Weiteren zielt die Richtlinie auch auf die Verbesserung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Weiterbildungsbereitschaft sächsischer Unternehmen ab.
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die wissenschaftliche Begleitung der Förderinitiativen wird mit max. 95 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
Verfahren zur Antragstellung
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Die Bewilligung wird in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt.
1. Formale Prüfung Projektskizzen
Nach Einreichung der Projektskizze (in elektronischer Form), erfolgt die formale Prüfung durch die SAB.
2. Fachlich-inhaltliche Bewertung Projektskizzen
Die fachlich-inhaltliche Bewertung erfolgt anhand von Kriterien (SAB-Vordruck VD 60716). Neben der SAB wird die regionalen Fachkräfteallianzen gemäß dem Durchführungsort als Jurymitglieder am Auswahlprozess beteiligt.
Die Dauer der fachlichen Bewertung beträgt ca. sechs Wochen.
3. Aufforderung zur Antragsstellung oder keine Erteilung der Förderpriorität
Die Dauer der Bearbeitungszeit des Antrags beträgt ca. sechs Wochen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko wird durch die SAB mit Antragseingang schriftlich genehmigt. Ohne positive Auswahlentscheidung der Jury, wird die Projektskizze abgelehnt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Einreichung der Projektskizze erfolgt über das EPC. Da es sich um eine neue Richtlinie handelt, wird ein gemeinsames Beratungsgespräch mit dem EPC und der SAB vorab dringend empfohlen.
Für die Vorhabensbereiche „Einzelprojekte Berufliche Bildung“ und „Zusatzqualifikation“ können fortlaufend Projektskizzen bei der SAB eingereicht werden. Für die Beantragung der Vorhabensbereiche „Projektaufrufe Berufliche Bildung“ und „wissenschaftliche Begleitung“, werden separate Förderbekanntmachungen vom SMWA veröffentlicht.
Weiterführende Informationen finden Sie in Kürze auf der Programmwebseite des EPC sowie auf der offiziellen Webseite der SAB.
Kontakt am EPC:
Projektmanagerin
NameFrau Sophia Donath
ESF (NFG)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden