01.12.2020
UPDATE! Wichtige Hinweise zum Förderaufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zur Richtlinie Validierungsförderung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Anforderungen des Programms in Form eines zu bestätigenden Beratungsgesprächs mit der Transferstelle der Hochschule bitten wir Sie, Anträge/Skizzen bis zum 11.12.2020 an das Transfer Office der TU Dresden – – zu senden, sodass diese mit Ihnen hinreichend qualifiziert und bis zum Beginn der Betriebsruhe eingereicht werden können.
Das EPC übernimmt im Prozess die Kalkulation, die rechtsverbindliche Unterzeichnung und die Einreichung bei der SAB. Eine Vorlage für den Kostenplan Ihres Antrags finden Sie bitte untenstehend, ebenso datenschutzrechtliche Hinweise.
Das Transfer Office hat die Möglichkeit, einzelne ausgewählte Validierungs-Projekte, die von besonderem strategischen Interesse für die TU Dresden sind, bei der Aufbringung des Eigenanteiles anteilig zu unterstützen. Ein solches strategisches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn mit dem Validierungsvorhaben ein bestehendes Patent- oder Schutzrechtsportfolio verwertet, eine wachstumsorientierte Ausgründung initiiert oder eine umfassende strategische Partnerschaft mit einem oder mehreren Unternehmen vorbereitet werden kann.
Vielen Dank!
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Der Freistaat Sachsen beabsichtigt mit diesem Aufruf Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen im Rahmen des Einzelprojekt-Moduls der Richtlinie Validierungsförderung mit Hilfe eines wettbewerblichen Antragsvorverfahrens auszuwählen und später zu fördern.
Die Validierung von Forschungsergebnissen hat zum Ziel, das Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die Funktionsfähigkeit und die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse.
Gefördert werden Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu 18 Monaten und förderfähigen Ausgaben/Kosten von bis zu 250 000 Euro mit einem max. Zuschuss in Höhe von 225.000 Euro („Validierungsprojekt“).
Darüber hinaus können bei grundlagenorientierten Einrichtungen (Universitäten sowie Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft) in der frühen Orientierungsphase Projekte zur Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen gefördert werden („Orientierungsvorhaben“). Für Orientierungsvorhaben werden der Vorhabenszeitraum auf sechs Monate und die Zuschusssumme auf 15 000 Euro begrenzt (max. förderfähige Ausgaben/Kosten 16.666,67 Euro).
Im Fall der Auswahl und positiven Bescheidung des Antrags würde die Förderung 90% der förderfähigen Ausgaben betragen. Personalausgaben/-kosten, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind, sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Im späteren Auszahlungsverfahren können jeweils nur 90% der abgerechneten und nachgewiesenen förderfähigen Kosten bezuschusst werden (Erstattungsprinzip). Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen.
Weitere Informationen: Richtlinie Validierungsförderung
Die Projektskizzen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben, daher zwingend unter Einbeziehung des EPC zu erstellen. Die Bewertung erfolgt beim Fördermittelgeber nach den folgenden Kriterien:
- Innovationsgrad,
- Erfolgsaussichten für Verwertung / Verwertungspotenzial / Wertschöpfungspotenzial für Sachsen,
- Alleinstellung,
- Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams,
- Einbindung betriebswirtschaftlicher Expertise,
- Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung von ökologischer Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und
- Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
Es handelt sich um ein wettbewerbliches Antragsvorverfahren. Die Antragstellung ist erst nach Feststellung der Förderwürdigkeit des geplanten Projekts und Aufforderung zur Antragstellung möglich.
Die Frist des wettbewerblichen Aufrufs endet am 29.12.2020. Es zählt das Datum des Eingangs der Unterlagen bei der SAB.
- LINK zum off. Aufruf:
ttps://www.sab.sachsen.de/wo-wi-is-ul-di/wirtschaftsf%C3%B6rderung/fzr-1420/programme/technologie/erster-aufruf-validierungsf%C3%B6rderung_2020-10-15.pdf - LINK zur Richtlinie:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18814 - LINK zur Programmseite SAB:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/validierungsf%C3%B6rderung.jsp - LINK zum Formular Projektskizze:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sab61800&areashortname=sab
Formulare/Datenschutzrechtliche Hinweise:
Kontakt im Transfer Office bzw. EPC:
Dr. Frank Pankotsch
Leitung
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Transfer Office
Transfer Office
Besuchsadresse:
Bürozentrum Falkenbrunnen Chemnitzer Str. 50
01187 Dresden
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden