31.01.2017
Anwendungsnahe Forschungsprojekte (RL „Forschung InfraPro“): Antragstellung weiterhin möglich
Mit der Richtlinie „Forschung InfraPro“ vom 09. Februar 2015 gewährt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung.
Im Zuge begrenzter Mittel in dieser Förderrichtlinie wird empfohlen, Antragsstellungen in den Bereichen anwendungsnaher Forschungsprojekte und Inkubationsprojekte zeitnah mit dem EPC abzustimmen.
Über die RL „Forschung InfraPro“
Zweck der Förderung ist die Stärkung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Freistaates Sachsen. Die Förderung soll dazu beitragen, weitere Forschungs- und Entwicklungspotenziale im Bereich der öffentlichen Forschung zu erschließen beziehungsweise diese besser auszuschöpfen, um damit die Grundbedingungen für einen erfolgreichen Innovationstransfer in die Wirtschaft zu verbessern und in der Folge die tatsächlichen Technologietransferleistungen zu erhöhen.
In den folgenden Vorhabensbereichen sind Hochschulen (z.B. auch im Verbund mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen) antragsberechtigt:
- Geräteinvestitionen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur1
- anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- vorwettbewerbliche Forschungsarbeiten (Inkubationsprojekte)
Weitere Informationen zur Richtlinie "Forschung InfraPro" erhalten Sie hier.
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Zuständigkeit Vorhabensbereich Geräteinvestitionen: Sachgebiet 5.1 (Forschungsförderung)
Ansprechpartner EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden