02.11.2026
Alfried Krupp Förderpreis 2027
die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung schreibt für das Jahr 2027 erneut den Alfried Krupp-Förderpreis aus. Der Preis ist mit 1,1 Mio. € dotiert und beinhaltet eine Pauschale i.H.v. 150.000 € für indirekte Kosten (Overhead) der Universität der*des Preisträger*in. Damit setzt die Krupp-Stiftung eine zentrale Empfehlung des Wissenschaftsrats um und unterstützt die Universitäten bei den Herausforderungen, die mit der Einwerbung von Drittmitteln verbunden sind.
Nominiert werden können junge Universitätsprofessor*innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist.
Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen müssen der Nominierung als Upload beigefügt werden (PDF):
- ein Anschreiben, in dem die wichtigste wissenschaftliche Forschungsleistung des*der Kandidat*in kurz benannt wird
- zwei Vorschlagsgutachten
- Curriculum Vitae des*der Kandidat*in (max. vier Seiten, keine Dopplungen zu weiteren Unterlagen)
- Liste der Preise und Auszeichnungen
- Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit:
Teil 1: allgemeinverständliche Erläuterung der Innovation und Forschungsleistung des*der Kandidat*in (maximal ¾ Seite) Teil 2: Darstellung der Forschungs- und Lehrtätigkeit (maximal vier Seiten)
- Publikationsliste:
Teil 1: die zehn wichtigsten Titel
Teil 2: bis zu max. 20 weitere Titel
- Angaben der zuständigen Universitätsstelle zur Professur:
- Bestätigung, dass es sich bei der Professur des*der Kandidat*in um eine Erstberufung handelt
- Erläuterung, ob im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung des*der Kandidat*in, die Möglichkeit zur Entfristung der Professur („tenure track“) besteht
- Umfang der Lehrveranstaltungen des*der Kandidat*in
- Ausstattung der Professur
Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich nur jeweils ein*e Kandidat*in pro Institution vorgeschlagen werden soll. Die Stiftung möchte damit erreichen, dass sich die Nominierenden bewusst auf einen Vorschlag konzentrieren.
Vorschläge nimmt das Rektorat entgegen (Nominierungsfrist im Rektorat: 01. Februar 2027 an Jenny Detzer, Büro der Rektorin/Gremienbetreuung, E-Mail
Weiterführende Informationen Alfried Krupp Förderpreis