Annahmestelle
Folgende Anmeldungen können persönlich während der Öffnungszeiten im PIZ Dresden abgegeben, per Post an das PIZ gesendet oder auch außerhalb der Öffnungszeiten in einen speziellen Briefkasten (Nachtbriefkasten), der sich direkt links neben dem Haupteingang des Andreas-Schubert-Baus befindet, eingeworfen werden:
Deutsche, europäische und internationale Patentanmeldungen
(§ 34 Abs. (2) PatG / Art. II § 4 Abs. (1), Art. III § 1 Abs. (2) IntPatÜG)
Deutsche Gebrauchsmusteranmeldungen einschließlich Abzweigungsanmeldungen
(§ 4 Abs. (2) und § 4a Abs. (2) GebrMG)
Deutsche Marken- und Design-Anmeldungen
(§ 32 Abs. (1) MarkenG, §11 Abs. (1) DesignG)
Sonstige Unterlagen können nicht, insbesondere nicht rechtswirksam, entgegengenommen werden.
Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich in der Mitteilung Nr. 04/06 des Präsidenten des DPMA vom 24.02.2006!
Der Briefkasten zur Annahme von Schutzrechtsanmeldungen befindet sich direkt links neben dem Haupteingang des Andreas-Schubert-Baus.
Seit der Gesetzesänderung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 45, Teil I vom 22. Juli 1998, S. 1827 (siehe Seite 1832, Artikel 3, 2. b)), können Patent- und Gebrauchsmuster-Anmeldungen in einem im Bundesgesetzblatt dazu bestimmten Patentinformationszentrum zur Sicherung des Anmeldetages eingereicht werden.
Seit Oktober 2004 können außer Patenten und Gebrauchsmustern auch Marken und Designs zur Sicherung des Anmeldetages in den dafür bestimmten Patentinformationszentren abgegeben werden. Die Gesetzesänderungen sind im Bundesgesetzblatt Nr. 54, Teil I vom 15. Oktober 2004, S. 2599 veröffentlicht.
Die in Deutschland befugten Patentinformationszentren sind in der Mitteilung des Präsidenten Nr. 38/04 (BlPMZ 2004, 478) und der Mitteilung der Präsidentin Nr. 3/09 aufgeführt.