Auftragsforschung/ Forschungsdienstleistung
Im Sachgebiet 1.3 Drittmittelverwaltung erhalten Sie durch die Mitarbeiter der Gruppe Wirtschaftliche Projekte kompetente Beratung zur Initiierung und Durchführung von Projekten im wirtschaftlichen Bereich der TU Dresden (Auftragsforschung und Forschungsdienstleistung). Bitte kontaktieren Sie uns u.a. bei Fragen der trennungsrechtlichen Einordnung Ihres Projektes, der Vertragsgestaltung inklusive des Rechtemanagements, der Kalkulation Ihres Projektes sowie der Drittmittelbewirtschaftung. Auch zum Abschluss von Geheimhaltungserklärungen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Darüber hinaus unterstützt Sie das Sachgebiet 1.3 Drittmittelverwaltung auch bei der Bewirtschaftung Ihres Drittmittelprojektes im nicht-wirtschaftlichen Bereich (Zuwendungen, Spenden).
Auftragsforschung und Forschungsdienstleistungen
Aufgrund von Auflagen aus dem Wettbewerbsrecht der EU (in Verbindung mit dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation) sind staatliche Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten verboten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Trennung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der TU Dresden (Trennungsrechnung), siehe Rundschreiben D1/4/2024.
Vereinfacht gesagt fallen Projekte, die durch Zuwendungen finanziert werden, unter nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten, Aufträge hingegen fallen unter wirtschaftliche Tätigkeiten. Bei der Einordnung hilft das Vorprüfschema zur Klassifikation von fremdfinanzierten Projekten und Aktivitäten..
Die Initiierung und Durchführung von wirtschaftlichen Projekten wird durch die Gruppe Wirtschaftliche Projekte im Sachgebiet 1.3 betreut. Für Projektanträge im nicht-wirtschaftlichen Bereich (Zuwendungen) wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 5.1 Forschungsförderung.
Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen zu Vollkosten kalkuliert werden, d.h. die staatlichen Zuweisungen für die Grundfinanzierung der Hochschule dürfen hier nicht eingesetzt werden. Um diese Vollkosten einfach zu berechnen, ist das TUD-interne Kalkulationsschema zu nutzen.
Weitere Informationen zur Initiierung und Durchführung von Projekten der Auftragsforschung und Forschungsdienstleistung erhalten Sie im Rundschreiben D1/2/19.
Gern beraten wir Sie bei Fragen zur trennungsrechtlichen Einordnung Ihres Projektes sowie der weiteren Initiierung von Projekten im wirtschaftlichen Bereich der TU Dresden.