Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer - / Winterschulen im In- und Ausland
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Programmziel ist, Nachwuchswissenschaftler:innen mit Reisekostenzuschüssen für Kurzforschungsaufenthalte bis zu drei Monaten sowie der Teilnahme an Sommer- und Winterschulen im In- und Ausland zu unterstützen.
Die Kurzforschungsaufenthalte sollten in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten. Für kürzere Forschungsaufenthalte, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Förderberechtigt sind Promovierende, Postdoktoranden:innen, Young Investigators der TU Dresden (nicht der DRESDEN concept Partner) und Juniorprofessor:innen der TU Dresden aller Fachbereiche. Voraussetzung zur Antragsberechtigung ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt wird, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsfrist Mitglied in der Graduiertenakademie sind oder mindestens alle Unterlagen zur Beantragung der Mitgliedschaft vollständig bei der Graduiertenakademie vorliegen.
Fördervolumen |
Der maximale Reisekostenzuschuss beträgt:
|
---|---|
Antragsfrist |
30. September 2025 |
Förderzeitraum | 01. Oktober 2025 bis 30. September 2026 |
Informationen zur Bewerbung | Antragsunterlagen
1. Juli 2025 - 30. September 2025
Programmbeschreibung Reisekostenzuschüsse
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen.
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die gutachterliche Stellungnahme als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
Online-Antragsformular Reisekostenzuschüsse
- Das Online-Antragsformular können Promovierende und Postdocs über Promovendus erstellen. Sie finden den Link zum Antrag auf Ihrer Promovendus-Startseite während des Bewerbungszeitraums, wenn Sie den Mitgliedschaftsantrag an der Graduiertenakademie mindestens elektronisch fertiggestellt haben.
- Antragstellende Young Investigators an der TUD und Juniorprofessor:innen wenden sich bitte direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie, um ein Antragsformular zu erhalten.
Für antragstellende Promovierende und Postdoktorand:innen:
- Gutachterliche Stellungnahme Reisekostenzuschüsse
Die gutachterliche Stellungnahme ist bei Promovierenden durch den:die betreuende:n Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator (Erstbetreuer:in) bzw. bei Postdoktorand:innen durch den:die Fachvogesetzte:n über Promovendus hochzuladen. Sobald Sie im Online-Antragsformular den Versand einer entsprechenden Anfrage veranlassen, sendet Promovendus eine E-Mail an Ihre:n Erstbetreuer:in/Fachvorgesetzte:n mit der Vorlage für die Stellungnahme sowie einem entsprechenden Upload-Link.
Bitte beachten Sie
Die Übermittlung Ihres Online-Antrags ist erst möglich, nachdem die gutachterliche Stellungnahme durch Ihre:n Gutachter:in in Promovendus hochgeladen wurde.
Bitte weisen Sie Ihre:n Gutachter:in darauf hin, dass die Stellungnahme vor der Antragsfrist hochgeladen werden muss, damit Sie Ihren Antrag fristgerecht in Promovendus übermitteln können.
Für antragstellende TUD Young Investigator und Juniorprofessor:innen:
FAQ - Antragstellung
Antragsberechtigt sind Promovierende, Postdoktoranden:innen, TUD Young Investigator und Juniorprofessor:innen der TU Dresden. Voraussetzung zur Antragsberechtigung ist die Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden.
Hinweis zum Bewerbungsschluss 30. September 2026:
- Förderfähiger Förderzeitraum: 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026
- Bitte beachten Sie, dass die Entscheidungen über die Finanzierung voraussichtlich Anfang Januar 2026 veröffentlicht werden.
Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie
Sollten Sie noch kein Mitglied in der Graduiertenakademie sein, folgen Sie bitte den Anweisungen in Promovendus zur Mitgliedschaft. Nähere Informationen finden sich auf der Seite der Graduiertenakademie. Bei aufkommenden Fragen unterstützen wir Sie gern!
Bitte beachten Sie, dass assoziierte Mitglieder der Graduiertenakademie und Postdoktorand:innen mit einer GA-HZDR-Mitgliedschaft nicht berechtigt sind, sich um Fördermittel der Graduiertenakademie zu bewerben. Alle anderen Serviceleistungen der Graduiertenakademie stehen assoziierten Mitgliedern und Postdoktorand:innen mit GA-HZDR-Mitgliedschaft vollumfänglich zur Verfügung.
Informationen für Antragstellende der Medizin (Allgemein-Medizin) / Zahnmedizin
Bitte beachten Sie als Antragstellende der Medizin / Zahnmedizin, dass im Rahmen dieses Förderprogramms einzig Forschungsaufenthalte bzw. Sommer-/Winterschulen unterstützt werden können, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Promotion / Postdoc-Phase stehen.
Sollten Kurzforschungsaufenthalte bzw. Sommer-/Winterschulen im Rahmen Ihres Medizinstudiums angedacht sein, verweisen wir ausgesprochen gern auf das FOSTER Förderangebot des Zentrums für Interdisziplinäres Lernen und Lehren der TU Dresden, im Rahmen dessen studentische Forschungsaktivitäten gefördert werden können.
Gefördert werden Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte bis zu drei Monaten sowie die Teilnahme an Sommer- / Winterschulen im In- und Ausland. Die Kurzforschungsaufenthalte sollten in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten. Für kürzere Forschungsaufenthalte, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Gefördert werden u. a. experimentelle Arbeiten, Feldforschungen, Bibliotheks- und Archivarbeiten, Fachaustausch und Netzwerkaktivitäten sowie der Erwerb neuen Fachwissens.
Der maximale Reisekostenzuschuss beträgt:
- 3.600,00 EUR für die Durchführung eines Kurzforschungsaufenthaltes innerhalb Deutschlands und Europa (max. 1.200,00 EUR pro Monat)
- 4.500,00 EUR für die Durchführung eines Kurzforschungsaufenthaltes im außereuropäischen Ausland (max. 1.500,00 EUR pro Monat)
- 1.000,00 EUR für die Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule
Bitte beachten Sie, dass der Reisekostenzuschuss NICHT als Pauschale ausgezahlt wird, sondern gemäß dem SächsRKG sowie der Reisekostenordnung der TU Dresden über einen Reiseantrag und eine entsprechende Abrechnung im Nachgang an die erfolgte Reise abgerechnet wird. Das SächsRKG ist ein Erstattungsrecht, d.h. die:der Reisende tritt für sämtliche Kosten in Vorleistung. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Informationen für Geförderte.
Die einzureichenden Antragsunterlagen finden sich einzeln in der Programmausschreibung aufgelistet. Bitte lesen Sie die Programmausschreibung sorgfältig durch.
Im Falle der Beantragung eines Zuschusses zur Kinderbetreuung im Rahmen eines Kurzforschungsaufenthaltes:
Bitte dokumentieren Sie die Betreuungskosten, die während des Forschungsaufenthaltes aufkommen (Angebote ausreichend). Im Förderfall, sind für die abzurechnenden Betreuungskosten Buchungsbelege/Rechnungen einzureichen.
Ihr:e betreuende:r Hochschullehrer:in ist Ihr:e Hauptbetreuer:in, den:die Sie auf der Betreuungsvereinbarung an erster Stelle angegeben haben und der:die die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat.
Im Formular "Gutachterliche Stellungnahme“ wird der/die betreuende Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator*, welche bzw. welcher das Gutachten ausfüllt, aufgefordert, die Qualifikation und Leistungen des/der Promovierenden einzuschätzen. Dabei kann der/die Gutachter:in zwischen "Außerordentlich", "Überdurchschnittlich", "Durchschnittlich" und „Keine Aussage möglich“ wählen. Dies stellt eine subjektive Entscheidung des/der Gutachter:in dar und sollte sich nicht auf den ECTS-Grade oder den Ranglisten des Prüfungsamtes (z.B. Rangplatz innerhalb des Studiengangs im betreffenden Abschlussjahr) beziehen.
*Die „Gutachterliche Stellungnahme“ ist dabei immer von Ihrem/Ihrer Erstbetreuer:in auszufüllen, der/die mit Ihnen die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat und laut Annahmedokument durch das Promotionsamt Ihr/Ihre offizielle:r Erstbetreuer:in bzw. Erstgutachter:in ist.
Nächste Antragsfrist ist 30. September 2025 - gefördert werden Forschungsaufenthalte/die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen im Ausland die ab dem 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 stattfinden.
Nein, pro Ausschreibungsrunde kann nur ein Reisekostenzuschuss für einen Kurzforschungsaufenthalt oder die Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule beantragt werden. Die Beantragung mehrerer Reisekostenzuschüsse für mehrere Kurzforschungsaufenthalte und/oder Sommer-/Winterschulen ist nicht möglich. Es ist jedoch möglich sich pro Ausschreibungsrunde für je einen Reisekostenzuschuss für einen Kurzforschungsaufenthalt oder die Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule zu bewerben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie pro Qualifikationsphase (Promotion/Postdoc) i.d.R. einzig mit einen Kurzzeitstipendium und bis zu drei Mobilitätszuschüssen gefördert werden können.
Ja, wie in der Ausschreibung dargestellt können auch Kurzforschungsaufenthalte sowie die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen innerhalb Deutschlands seitens der Graduiertenakademie unterstützt werden.
Während der Elternzeit ist es nicht möglich, ein Stipendium (Kurz- oder Langzeitförderung) oder eine Mobilitätsbeihilfe (Kurzforschungsaufenthalt; Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule) der Graduiertenakademie/TU Dresden zu erhalten. Während der Elternzeit ruht die Zahlung des Stipendiums und wird nur während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen weitergezahlt bzw. nach Ende der Elternzeit fortgeführt.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie der TU Dresden. Der Direktor der Graduiertenakademie bewilligt die Förderungen auf der Grundlage der Beschlüsse des genannten Vorstands. Die Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte/der Teilnahme an Sommer-/Winterschulen sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben. Zu den Auswahlkriterien zählen: Qualifikation des:r Antragstellers:in (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen), Qualität des Vorhabens und Relevanz der Veranstaltung für das wissenschaftliche Vorhaben, Berücksichtigung der Lebenssituation (soziale Kriterien). Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Informationen für Geförderte
Die Abrechnungen der Reisekostenzuschüsse der GA Förderprogramme werden gemäß der geltenden Sach- und Rechtslage nach § 16 Abs.1 SächsRKG (Sächsischem Reisekostengesetz) ausschließlich als Fortbildungsreise im teilweise dienstlichen Interesse über die Reisekostenstelle abgerechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung von pauschalem Tagegeld besteht. Die Erstattung von Verpflegungskosten (wenn noch in der Fördersumme verfügbar) erfolgt auf Basis von Belegen (z.B. von Einkäufen in Supermärkten, Restaurantbesuche etc.), maximal bis zur Höhe des pauschalen Tagegelds. Die Verpflegungsbelege müssen mit der Reisekostenabrechnung eingereicht werden.
Informationen vor der Reise (Reiseantrag
Von der Graduiertenakademie geförderte Reisen sind grundsätzlich über die Graduiertenakademie zu genehmigen (und abzurechnen).
Alle nötigen Formulare zur Beantragung von Reisen finden sich auf den Seiten der TUD Reisekostenstelle: Formulargruppe Dienstreisen und Fortbildungsreisen
[Detaillierte Hinweise zum Abrechnungsprozess von GA Förderungen finden Sie in der Rubrik "Hinweise zur Reisekostenabrechnung & Erstattung".]
Hinweise für TUD Mitarbeitende
- Bei einer Mischfinanzierung (GA Förderung & Kostenbeteiligung von dem Institut/der Professur) ist der ausgefüllte Reiseantrag inklusive der Mittelfreigabe unter Nr. 15 für die Finanzierungsquelle des Institut/der Professur, der Reisekostenvorprüfung unter Nr. 16 und der unterzeichneten Anordnung unter Nr. 17 durch das Institut/der Professur bei der Graduiertenakademie vor Reiseantritt einzureichen. Im Anschluss erfolgt die Mittelfreigabe unter Nr. 15 für die Finanzierungsquelle der Graduiertenakademie. Der Reiseantrag verbleibt im Original bei der Graduiertenakademie und wird – sobald die Reisekostenabrechnung in der Graduiertenakademie eingereicht und auf Vollständigkeit geprüft wurde - gemeinsam mit der Abrechnung an die Reisekostenstelle zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.
- Im Falle einer rückwirkenden Förderung (= Förderzusage nach der Reise), reichen Sie bitte den ausgefüllten und durch das Institut/die Professur komplett freigegebenen Reiseantrag inklusive der Abrechnungsunterlagen zeitnah nach Erhalt des Förderbescheids bei der Graduiertenakademie ein.
- Bei ausschließlich durch die Graduiertenakademie geförderten Reisen, sind der durch das Institut/die Professur unter Nr. 17 freigegebene Reiseantrag inklusive der Abrechnungsunterlagen zeitnah nach dem Ende der Reise bzw. bei rückwirkender Förderung nach Erhalt des Förderbescheids bei der Graduiertenakademie einzureichen. [Die Mittelfreigabe im Reiseantrag freilassen!]
Hinweise für Dritte (Stipendiaten, WHK)
Unter dem Begriff „Dritte“ werden Stipendiat:innen, Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) sowie externe Promovierende zusammengefasst.
- Dritte reichen den ausgefüllten Reiseantrag inklusive der Abrechnungsunterlagen nach dem Ende der Reise bzw. bei rückwirkender Förderung nach Erhalt des Förderbescheids direkt bei der Graduiertenakademie ein.
- Der Reiseantrag und die Reisekostenabrechnung ist komplett gemäß des tatsächlichen Reiseverlaufs und der entstandenen Kosten auszufüllen und zu unterschreiben.
Weitere Informationen zur administrativen Handhabung von Dienst- sowie Aus- und Fortbildungreisen, Reisekostenabrechnungen an der TU Dresden sowie aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der TUD Reisekostenstelle (Team 2.4.1)
Hinweise für Mitarbeitende des Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Geförderte mit einem Anstellungsverhältnis am UKD wenden sich zur Abwicklung von Reiseanträgen und Reisekostenabrechnungen bitte direkt an die Graduiertenakademie ().
- Buchung von Flug - und Bahntickets
Bei der Vorbereitung von Reisen kann für die Buchung von Bahn- und Flugtickets der Reisedienst der TU Dresden genutzt werden:
Bitte beachten Sie, dass für die Buchung über AMEX GBT der von der Graduiertenakademie unterschriebene Reiseantrag in Kopie/als Scan einzureichen ist. Ohne genehmigten Reiseantrags nimmt AMEX GBT keine Buchungen vor.
- Buchung von Hotels
Nutzung des kostenlosen HRS Business Portals (Hotel Reservation Service). Für weitere Informationen zu Kooperationen zwischen der TU Dresden und weiteren Anbietern, wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle der TUD (Team 2.4.1)
Auf die zu erwartenden Reisekosten kann ein Abschlag unter Nr. 18 des Reiseantrags beantragt werden. Dieser ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Reise, frühestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Reise zu beantragen. Bereits vorab ausgelegte Kosten, wie z. B. Flugkosten, können bei entsprechenden Nachweisen (Rechnung inkl. Zahlungsbestätigung) zu 100 % im Voraus übernommen werden. Kalkulierte Kosten der Reise können bei der Abschlagszahlung bis zu 80 % berücksichtigt werden.
Informationen nach der Reise (Reisekostenabrechnung)
Die von der Graduiertenakademie geförderte Reisen sind grundsätzlich über die Graduiertenakademie (zu genehmigen und) abzurechnen.
Die Reisekostenzuschüsse der Graduiertenakademie (Travel Award, Kurzforschungsaufenthalte, Sommen- & Winterschulen, Reisen im Rahmen von Lab2Lab) werden nicht als Pauschale ausgezahlt, sondern werden gemäß dem SächsRKG sowie der Reisekostenordnung der TU Dresden (Stand Juni 2018) über einen Reiseantrag und eine entsprechende Abrechnung abgewickelt.
Bitte beachten Sie:
- Abrechnungen sind NICHT selbstständig über das Institut/die Professur an die Reisekostenstelle weiterzuleiten!
-
Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Reise ein gültiger Mitgliedschaftsstatus in der Graduiertenakademie vorliegt.
Reisekostenabrechnung
- bei Förderzusage vor der Reise: Der:die Geförderte ist verpflichtet, der Graduiertenakademie so schnell wie möglich nach Reiseende alle Abrechnungsunterlagen vorzulegen.
- bei Förderzusage nach der Reise: Sollte Sie im Nachgang der Reise eine positive Förderentscheidung von der Graduiertenakademie erhalten, bitten wir Sie, die kompletten Abrechnungsunterlagen (Reisekostenabrechnung) unmittelbar nach Erhalt des Förderbescheids an die Graduiertenakademie zu senden. Neben der formalen Prüfung der Abrechnungsunterlagen erfolgt dann die Ergänzung der GA Finanzierungsquelle.
- bei Mischfinanzierung: Sollten die Reisekosten die Höhe der Förderung übersteigen und Ihr Institut / Ihre Professur übernimmt die Differenz, dann werden beide Finanzierungquellen in der Mittelfreigabe der Reisekostenabrechnung vermerkt.
Hinweise zur Erstattung
Die Zahlung des bewilligten GA Reisekostenzuschusses erfolgt gemäß der geltenden Sach- und Rechtslage nach § 16 Abs.1 SächsRKG ausschließlich als Aus- und Fortbildungsreise im teilweisen dienstlichen Interesse. Damit besteht kein Anspruch auf die Zahlung von pauschalem Tagegeld. Die Erstattung von Verpflegungskosten (wenn noch in der Fördersumme verfügbar) erfolgt auf Basis von Originalbelegen maximal bis zur Höhe des pauschalen Tagegelds.
Grundsätzlich sind Zahlungsnachweise allein für die Erstattung nicht ausreichend. Kosten werden auf Basis von Originalbelegen erstattet (Kassenzettel, Restaurantrechnung etc.). Nur wenn kein Beleg erstellt wird, z.B. bei ÖPNV, ist eine Erstattung auf Grundlage der Zahlungsnachweise in Einzelfällen möglich.
Im Rahmen der Reisekostenabrechnung ist eine Auflistung aller Verausgabungen mit den entsprechenden Originalbelegen bei der Graduiertenakademie einzureichen. Sollten Formalien nicht eingehalten werden, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Unterlagen zur neuen Aufbereitung zurück zu senden.
Vorlage: Übersicht von Verausgabungen & Belegen
Bitte beachten Sie: Die Verpflegungsbelege sind auf DIN A4 sortiert nach Datum aufzukleben. Nicht erstattungsfähige Positionen, d.h. wenn es sich dabei nicht um Getränke/Speisen auf den Verpflegungsbelegen handelt, sind zu streichen.
Alle weiteren Formulare zur Abrechnung von Reisekosten finden sich auf den Seiten der TUD Reisekostenstelle: Formulargruppe Dienstreisen und Fortbildungsreisen
NUR bei Travel Award: Teilnahme und Abrechnung einer virtuellen Veranstaltung
Sofern die bewilligte Veranstaltung (Konferenz) in virtueller Form stattfindet, ist das Formblatt „Antrag auf Erstattung von Auslagen für die Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung“ einzureichen.
Sofern Sie noch keine Barauslage in der Vergangenheit erhalten oder sich Ihre Bankverbindung geändert haben, nutzen Sie bitte auch das Formular „Erstmeldung der Bankverbindung für Barauslagen“.
Rechnungsanschrift
Für alle Buchungen und Anmeldungen im Zusammenhang mit einer GA geförderten Reise ist folgende Rechnungsanschrift zu nutzen:
Technische Universität Dresden | Zentraler Rechnungseingang | "PSP Element gemäß Förderbescheid" | Graduiertenakademie, 01062 Dresden.
Rechnungsstellung der Teilnahmegebühr
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsstellung der Teilnahmegebühr
- seitens eines Veranstalters innerhalb der EU die UStID der TU Dresden (DE188369991) sowie die Veranstalter UStID in der Rechnung enthalten muss.
- seitens eines Veranstalters aus Drittländern (nicht EU) die UStID der TU Dresden nicht enthalten darf (= entspricht einer Netto-Rechnung).
Nach Ende der Förderung ist der Graduiertenakademie zusammen mit der Reisekostenabrechnung ein Abschlussbericht vorzulegen.
Kontakt

Referentin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
None
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie unsere offene Online-Sprechstunde jeden Mittwoch (14 - 15 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-Mail