Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer - / Winterschulen im In- und Ausland
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Programmziel ist, Nachwuchswissenschaftler:innen mit Reisekostenzuschüssen für Kurzforschungsaufenthalte bis zu drei Monaten sowie der Teilnahme an Sommer- und Winterschulen im In- und Ausland zu unterstützen.
Die Kurzforschungsaufenthalte sollten in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten. Für kürzere Forschungsaufenthalte, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Förderberechtigt sind Promovierende, Postdoktoranden:innen, Young Investigators der TU Dresden (nicht der DRESDEN concept Partner) und Juniorprofessor:innen der TU Dresden aller Fachbereiche.
Voraussetzung zur Antragsberechtigung ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie.
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt wird, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsfrist Mitglied in der Graduiertenakademie sind oder alle Unterlagen zur Beantragung der Mitgliedschaft vollständig zwei Wochen vor der Antragsfrist bei der Graduiertenakademie vorliegen.
Fördervolumen |
Der maximale Reisekostenzuschuss beträgt:
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Antragsfristen |
31. März |
Förderzeitraum | 01. April bis 31. Dezember (Antragsfrist 31. März) 01. Oktober bis 30. Juni des Folgejahres (Antragsfrist 30. September) |
Informationen zur Bewerbung | Antragsunterlagen
15. JANUAR 2025 - 31. MÄRZ 2025
Programmbeschreibung Reisekostenzuschüsse
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen.
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die gutachterliche Stellungnahme als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
- Online-Antragsformular Reisekostenzuschüsse
Das Online-Antragsformular können Promovierende und Postdocs über Promovendus erstellen. Sie finden den Link zum Antrag auf Ihrer Promovendus-Startseite während des Bewerbungszeitraums, wenn Sie den Mitgliedschaftsantrag an der Graduiertenakademie mindestens elektronisch fertiggestellt haben.
Antragstellende Young Investigators an der TUD und Juniorprofessor:innen wenden sich bitte direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie, um ein Antragsformular zu erhalten.
Für antragstellende Promovierende und Postdoktorand:innen:
- Gutachterliche Stellungnahme Reisekostenzuschüsse
Die gutachterliche Stellungnahme ist bei Promovierenden durch den:die betreuende:n Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator (Erstbetreuer:in) bzw. bei Postdoktorand:innen durch den:die Fachvogesetzte:n über Promovendus hochzuladen. Sobald Sie im Online-Antragsformular den Versand einer entsprechenden Anfrage veranlassen, sendet Promovendus eine E-Mail an Ihre:n Erstbetreuer:in/Fachvorgesetzte:n mit der Vorlage für die Stellungnahme sowie einem entsprechenden Upload-Link.
Bitte beachten Sie
Die Übermittlung Ihres Online-Antrags ist erst möglich, nachdem die gutachterliche Stellungnahme durch Ihre:n Gutachter:in in Promovendus hochgeladen wurde.
Bitte weisen Sie Ihre:n Gutachter:in darauf hin, dass die Stellungnahme vor der Antragsfrist hochgeladen werden muss, damit Sie Ihren Antrag fristgerecht in Promovendus übermitteln können.
Für antragstellende TUD Young Investigator und Juniorprofessor:innen:
Informationen für Geförderte
Die Abrechnungen der Reisekostenzuschüsse der GA Förderprogramme werden gemäß der geltenden Sach- und Rechtslage nach § 16 Abs.1 SächsRKG (Sächsischem Reisekostengesetz) ausschließlich als Fortbildungsreise im teilweise dienstlichen Interesse über die Reisekostenstelle abgerechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung von pauschalem Tagegeld besteht. Die Erstattung von Verpflegungskosten (wenn noch in der Fördersumme verfügbar) erfolgt auf Basis von Belegen (z.B. von Einkäufen in Supermärkten, Restaurantbesuche etc.), maximal bis zur Höhe des pauschalen Tagegelds. Die Verpflegungsbelege müssen mit der Reisekostenabrechnung eingereicht werden.
- Merkblatt "Informationen für Geförderte"
- Formular "Abschlussbericht Kurzforschungsaufenthalte/Sommer- und Winterschulen"
- hilfreiche Links (teilweise ZIH Login erforderlich):
- Antrag für eine Dienstreise, Aus-/Fortbildungsreise, Reise im dienstlichen Interesse der TUD (Dritte)
- Reisekostenabrechnung einer Dienstreise; Aus-/Fortbildungsreise; Reise
- Buchungsformular über das Reisebüro Amex GBT
- Webseiten des Teams „Reisekosten“ im Dezernat 2, SG 2.4, Team 2.4.1. - Für weitere Informationen zur administrativen Handhabung von (Dienst-)Reisen und Reiseabrechnungen an der TU Dresden
- TU Dresden Reisekostenordnung/SächsRKG
FAQ
Antragsberechtigt sind Promovierende, Postdoktoranden:innen, TUD Young Investigator und Juniorprofessor:innen der TU Dresden. Voraussetzung zur Antragsberechtigung ist die Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden.
Hinweis zum Bewerbungsschluss 31. März 2023:
- Förderfähiger Förderzeitraum: 1. April 2023 bis 31. Dezember 2023
- Bitte beachten Sie, dass die Entscheidungen über die Finanzierung voraussichtlich Mitte Juli 2023 veröffentlicht werden.
Für ein Reisekostenzuschuss für den förderfähigen Zeitraum ab Januar 2024, sind die Anträge zur Antragsfrist 30. September 2023 einzureichen.
Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie
Die Mitgliedschaft wird ab September 2020 in Promovendus administriert. Das Einloggen in Promovendus erfolgt über Ihr ZIH-Login. Sollten Sie bereits Mitglied der Graduiertenakademie sein, können Sie dies unmittelbar auf der Startseite in Promovendus sehen. Auch das Aktenzeichen Ihrer GA-Mitgliedschaft findet sich hier sichtbar aufgeführt.
Sollten Sie noch kein Mitglied in der Graduiertenakademie sein, folgen Sie bitte den Anweisungen in Promovendus zur Mitgliedschaft. Nähere Informationen finden sich auf der Seite der Graduiertenakademie. Bei aufkommenden Fragen unterstützen wir Sie gern!
Bitte beachten Sie, dass assoziierte Mitglieder der Graduiertenakademie und Postdoktorand:innen mit einer GA-HZDR-Mitgliedschaft nicht berechtigt sind, sich um Fördermittel der Graduiertenakademie zu bewerben. Alle anderen Serviceleistungen der Graduiertenakademie stehen assoziierten Mitgliedern und Postdoktorand:innen mit GA-HZDR-Mitgliedschaft vollumfänglich zur Verfügung.
Informationen für Antragstellende der Medizin (Allgemein-Medizin) / Zahnmedizin
Bitte beachten Sie als Antragstellende der Medizin / Zahnmedizin, dass im Rahmen dieses Förderprogramms einzig Forschungsaufenthalte bzw. Sommer-/Winterschulen unterstützt werden können, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Promotion / Postdoc-Phase stehen.
Sollten Kurzforschungsaufenthalte bzw. Sommer-/Winterschulen im Rahmen Ihres Medizinstudiums angedacht sein, verweisen wir ausgesprochen gern auf das FOSTER Förderangebot des Zentrums für Interdisziplinäres Lernen und Lehren der TU Dresden, im Rahmen dessen studentische Forschungsaktivitäten gefördert werden können.
Gefördert werden Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte bis zu drei Monaten sowie die Teilnahme an Sommer- / Winterschulen im In- und Ausland. Die Kurzforschungsaufenthalte sollten in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten. Für kürzere Forschungsaufenthalte, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie. Gefördert werden u. a. experimentelle Arbeiten, Feldforschungen, Bibliotheks- und Archivarbeiten, Fachaustausch und Netzwerkaktivitäten sowie der Erwerb neuen Fachwissens.
Die maximale Fördersumme beträgt 3.600,00 EUR für einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt innerhalb Deutschlands und Europas (max. 1.200,00 EUR pro Monat) sowie 4.500,00 EUR für einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt im außereuropäischen Ausland (max. 1.500,00 EUR pro Monat). Sommer- und Winterschule können mit maximal 1.000,00 EUR bezuschusst werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Reisekostenzuschuss NICHT als Pauschale ausgezahlt wird, sondern gemäß dem SächsRKG sowie der Reisekostenordnung der TU Dresden über einen Reiseantrag und eine entsprechende Abrechnung im Nachgang an die erfolgte Reise abgerechnet wird. Das SächsRKG ist ein Erstattungsrecht, d.h. die:der Reisende tritt für sämtliche Kosten in Vorleistung. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Informationen für Geförderte.
Zusatzinformationen für Kurzforschungsaufenthalte im Ausland:
Im Rahmen von Kurzforschungsaufenthalten kann für mitreisende Kinder bis maximal 12 Jahren, die den:die Antragsteller:in während des Kurzforschungsaufenthalts begleiten, ein Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von maximal 500,00 EUR für den gesamten Zeitraum des Forschungsaufenthaltes auf Beleggrundlage beantragt werden.
Die einzureichenden Antragsunterlagen finden sich einzeln in der Programmausschreibung aufgelistet. Bitte lesen Sie die Programmausschreibung sorgfältig durch.
Im Falle der Beantragung eines Zuschusses zur Kinderbetreuung im Rahmen eines Kurzforschungsaufenthaltes:
Bitte dokumentieren Sie die Betreuungskosten, die während des Forschungsaufenthaltes aufkommen (Angebote ausreichend). Im Förderfall, sind für die abzurechnenden Betreuungskosten Buchungsbelege/Rechnungen einzureichen.
Ihr:e betreuende:r Hochschullehrer:in ist Ihr:e Hauptbetreuer:in, den:die Sie auf der Betreuungsvereinbarung an erster Stelle angegeben haben und der:die die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat.
Nein, pro Ausschreibungsrunde kann nur ein Reisekostenzuschuss für einen Kurzforschungsaufenthalt oder die Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule beantragt werden. Die Beantragung mehrerer Reisekostenzuschüsse für mehrere Kurzforschungsaufenthalte und/oder Sommer-/Winterschulen ist nicht möglich. Es ist jedoch möglich sich pro Ausschreibungsrunde für je einen Reisekostenzuschuss für einen Kurzforschungsaufenthalt oder die Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule zu bewerben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie pro Qualifikationsphase (Promotion/Postdoc) i.d.R. einzig mit einen Kurzzeitstipendium und bis zu drei Mobilitätszuschüssen gefördert werden können.
Ja, wie in der Ausschreibung dargestellt können auch Kurzforschungsaufenthalte sowie die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen innerhalb Deutschlands seitens der Graduiertenakademie unterstützt werden.
Während der Elternzeit ist es nicht möglich, ein Stipendium (Kurz- oder Langzeitförderung) oder eine Mobilitätsbeihilfe (Kurzforschungsaufenthalt; Teilnahme an einer Sommer-/Winterschule) der Graduiertenakademie/TU Dresden zu erhalten. Während der Elternzeit ruht die Zahlung des Stipendiums und wird nur während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen weitergezahlt bzw. nach Ende der Elternzeit fortgeführt.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie der TU Dresden. Der Direktor der Graduiertenakademie bewilligt die Förderungen auf der Grundlage der Beschlüsse des genannten Vorstands. Die Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte/der Teilnahme an Sommer-/Winterschulen sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben. Zu den Auswahlkriterien zählen: Qualifikation des:r Antragstellers:in (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen), Qualität des Vorhabens und Relevanz der Veranstaltung für das wissenschaftliche Vorhaben, Berücksichtigung der Lebenssituation (soziale Kriterien). Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragsfristen sind jeweils der
- 31. März - gefördert werden Forschungsaufenthalte/die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen im Ausland die ab dem 1. April bis zum 31. Dezember des selben Jahres stattfinden.
- 30. September - gefördert werden Forschungsaufenthalte/die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen im Ausland die ab dem 1. Oktober bis zum 30. Juni des nachfolgenden Jahres stattfinden.
Im Formular "Gutachterliche Stellungnahme“ wird der/die betreuende Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator*, welche bzw. welcher das Gutachten ausfüllt, aufgefordert, die Qualifikation und Leistungen des/der Promovierenden einzuschätzen. Dabei kann der/die Gutachter:in zwischen "Außerordentlich", "Überdurchschnittlich", "Durchschnittlich" und „Keine Aussage möglich“ wählen. Dies stellt eine subjektive Entscheidung des/der Gutachter:in dar und sollte sich nicht auf den ECTS-Grade oder den Ranglisten des Prüfungsamtes (z.B. Rangplatz innerhalb des Studiengangs im betreffenden Abschlussjahr) beziehen.
*Die „Gutachterliche Stellungnahme“ ist dabei immer von Ihrem/Ihrer Erstbetreuer:in auszufüllen, der/die mit Ihnen die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat und laut Annahmedokument durch das Promotionsamt Ihr/Ihre offizielle:r Erstbetreuer:in bzw. Erstgutachter:in ist.
Kontakt
Referentin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie unsere offene Online-Sprechstunde jeden Mittwoch (14 - 15 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-Mail