Proofreading Grant für Postdocs
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen von Promovierenden und Postdocs zu fördern. Hierzu vergibt die Graduiertenakademie der TU Dresden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen der TU Dresden.
- In der Programmbeschreibung Proofreading Grant finden Sie alle Informationen zu den Förder- und Bewerbungsmodalitäten.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Postdocs der TU Dresden aller Fakultäten.
Voraussetzung zur Antragsberechtigung ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden. Sollten Sie noch kein Mitglied in der Graduiertenakademie sein, beachten Sie bitte, dass uns Ihr Mitgliedschaftsantrag einschließlich aller dafür notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen vor der Antragsstellung vorliegen muss. Hier finden Sie nähere Informationen zur GA Mitgliedschaft.
Zuschüsse für die Inanspruchnahme eines Proofreading Services können ausschließlich an Privatpersonen vergeben werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind grundsätzlich Publikationen, die im Zusammenhang mit Aufträgen Dritter stehen oder gleichzeitig durch Dritte finanziert werden. Der:die Antragstellende ist verpflichtet, die Graduiertenakademie über weitere gestellte und/oder genehmigte bzw. abgelehnte Förderanträge bei Dritten (z.B. Fakultät, Stiftungen) zu informieren.
Umfang der Förderung
Der Zuschuss für Proofreading Services beträgt max. 300,00 Euro. Als Berechnungsgrundlage dient die Vorgabe des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (1,35 Euro + MwSt. pro Normzeile; 1 Normseite = 30 Normzeilen).
- Für Postdocs wird die Inanspruchnahme von Proofreading Services für eigene Drittmittelanträge bezuschusst, sofern die Antragssprache nicht der Muttersprache entspricht.
Antragstellung & Antragsunterlagen
Anträge können jederzeit als eine von dem:der Antragstellenden digitale PDF-Datei per E-Mail unter dem Kennwort „Proofreading Service“ bei eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Zuschüsse können nur vor der Inanspruchnahme des Proofreading Service beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular Proofreading Grant
- Lebenslauf des:der Antragstellenden inkl. Publikationsliste
- Wissenschaftlicher Text, für den die Inanspruchnahme eines Proofreading Services beantragt wird (kann in früherer Version sein)
Vergabeverfahren
Über die eingehenden Anträge wird innerhalb von vier bis sechs Wochen entschieden. Die Antragstellenden werden postalisch über die Entscheidung informiert.
Vergabekriterien:
- Relevanz der Publikation für die wissenschaftliche Karriere
- Notwendigkeit des Proofreading
- Bisherige Förderung des/der Antragstellenden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Vielfaltsanspruch)
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses für die Inanspruchnahme eines Proofreading Service besteht nicht.
Die bewilligten Mittel werden nach ordnungsgemäßer Einreichung der entsprechenden
Originalrechnung ausgezahlt gemäß Rückerstattungsprinzip (Kontobeleg
über Rechnungsbegleichung). Der Anspruch auf Erstattung der Kosten erlischt, wenn er nicht bis spätestens vier Monate nach Ausstellung des Förderbescheids gegenüber der Graduiertenakademie geltend gemacht wird. Die Nachweise müssen im Original bei der Graduiertenakademie | Förderprogramme, Mommsenstraße 7, 01069 Dresden, eingereicht werden. Bei Fragen zur Abrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Nachweis über die Einreichung des Drittmittelantrags sowie einer kurzen Stellungnahme zur Annahme oder Ablehnung des Drittmittelantrags müssen entsprechend nachgereicht werden, sofern sie bei Rechnungslegung noch nichtvorliegen.
Kontakt
Koordinatorin Förderprogramme
NameFrau Ekaterina Schacht M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-mail!
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 - 11.30 Uhr