13.05.2024
Rechtwissenschaftlerin Prof. Anne Lauber-Rönsberg zum neuen stellvertretenden Mitglied des sächsischen Verfassungsgerichtshofs gewählt
Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Anne Lauber-Rönsberg von der Technischen Universität Dresden (TUD) wurde auf Vorschlag des Landtagspräsidiums vom Sächsischen Landtag zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen gewählt.
„Hier werden wichtige und zukunftsweisende Themen verhandelt. Dies gilt auch für den Einsatz digitaler Technologien, die immer häufiger Fragen auch in der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs aufwerfen und einer Klärung bedürfen. Zum Beispiel die Frage nach der Videoüberwachung öffentlicher Plätze“, unterstreicht Prof. Lauber-Rönsberg. „Aber auch darüber hinaus stellen sich verfassungsrechtliche Fragen, an deren Klärung ich mich gern beteiligen möchte.“
Anne Lauber-Rönsberg ist seit 2021 ordentliche Professorin an der TUD und leitet die Professur für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, Urheberrecht sowie Medien und Datenschutzrecht. Die Dresdner Rechtswissenschaftlerin ist unter anderem Prodekanin an der Philosophischen Fakultät und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht.
Justizministerin Katja Meier: „Die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Landes- und Bundesebene gehört zu den zentralen Fundamenten unserer Verfassungsordnung. Diese wichtige Funktion überträgt die sächsische Verfassung in Sachsen dem Verfassungsgerichtshof. In über dreißig Jahren hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner Rechtsprechung unseren Freistaat entscheidend geprägt. Ich freue mich daher, dass der Landtag sich heute für drei herausragende Juristinnen und Juristen entschieden hat und damit die Verfassungsgerichtsbarkeit in Sachsen insgesamt stärkt. Insbesondere am Vorabend des 75. Geburtstages unseres Grundgesetzes sollten wir nicht vergessen, dass eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit ein unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats ist.“
Hintergrund: Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Sitz in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sowie vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Kontakt:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Tel.: +49 351 564 15011