21.02.2018
Gutachten zu Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes
Am 21. Februar 2018 stelle das Zentrum für Integrationsstudien (ZfI) in einer Pressekonferenz ein Gutachten zum Bedarf eines sächsischen Integrationsgesetzes vor.
Das Gutachten wurde vom Zentrum für Integrationsstudien der TU Dresden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern des Mercator Forums Migration und Demokratie der TU Dresden sowie Wissenschaftlern der Universität Leipzig erstellt. Das vorliegende Gutachten hatte zur Aufgabe, den Bedarf, die Voraussetzungen und die Umsetzungsmöglichkeiten für ein Integrationsgesetz im sächsischen Kontext zu prüfen. Einbezogen wurden juristische, politikwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Perspektiven.
Hintergrund des Gutachtens sind die in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern in Kraft getretenen Landesintegrationsgesetze. Dem Gutachten zufolge können Integrationsgesetze übergeordnete Ziele der Integration festschreiben und damit zur gesellschaftlichen Selbstverständigung über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen von Integration beitragen. Die Wirkung eines Integrationsgesetzes ist auch auf der symbolischen Ebene zu verorten und hängt im Wesentlichen von dem Signal ab, das ein solches Gesetz an alle Bevölkerungsgruppen senden kann. Dies zeigt das Gutachten am Beispiel von zwei nahezu diametral entgegengesetzten Verständnissen von Integration, die anhand der bereits bestehenden Integrationsgesetze veranschaulicht werden.
Das Gutachten wurde als Band 2 der Reihe Praxismaterialien des Zentrums für Integrationsstudien veröffentlicht:
Oliviero Angeli, Carolin Eckardt, Christoph Enders, Anke Langner, Anna Mrozek, Jonas Püschmann, Hans Vorländer
Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes.
Gutachten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration.
Diese Publikation kann hier abgerufen werden. Eine Zusammenfassung des Gutachtens ist hier einzusehen.
Im Rahmen der Pressekonferenz stellten Dr. Oliviero Angeli, Dr. Carolin Eckardt und Dr. Anna Mrozek die Ergebnisse des Gutachtens vor. Die Veranstaltung wurde durch Redebeiträge Prof. Dr. Heike Greschke und Prof. Dr. Hans Vorländer sowie eine erweitere Fragen- und Diskussionrunde abgerundet. Im Folgenden sind verschiedene Pressestimmen verlinkt:
- Forscher empfehlen sächsisches Integrationsgesetz MDR Sachsen
- Experten befürworten Integrationsgesetz MDR Sachsenspiegel
- Sachsen braucht Integrationsgesetz Sachsen Fernsehen
- Studie der TU Dresden befürwortet Integrationsgesetz Süddeutsche Zeitung
- Integration auf sächsische Art WELT
- Studie der TU Dresden befürwortet Integrationsgesetz Sächsische Zeitung
Nachwuchsforschungsgruppenleiterin
NameDr.-Ing. Noa K. Ha
Geschäftsführende Leitung ZfI
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