Internationales
Inhaltsverzeichnis
Unterstützungsangebote des Büro Internationales
Für Studierende
ERASMUS+, DAAD, bilateraler Studienaustausch, Fakultätskooperationen – es gibt eine Vielzahl an Programmen, die Ihren Auslandsaufenthalt möglich machen können. Auf den Seiten für Studierende unter dem Reiter Internationales können Sie sich über Ihre vielseitigen Möglichkeiten informieren. Das Referat Internationales steht Ihnen gern unterstützend und beratend zur Seite.
Für Forschende
Das Referat Internationales des Bereichs GSW ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um internationale Kooperationen, Fördermöglichkeiten zur Internationalisierung von Forschung und Lehre sowie spezielle Angebote für ausländische Forscher:innen.
Wir unterstützen Sie:
- beim Aufbau von internationalen Kooperationen
- bei der Planung von Forschungsaufenthalten im Ausland
- bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Kooperationen
- Organisation und Betreuung von internationalen Delegationen am Bereich
- bei Formalia rund um einen Gastaufenthalt an der TU Dresden
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten für Forschende und Lehrende unter dem Reiter Internationales.
Äqivalenzprüfung / Beurteilung ausländischer Abschlüsse
HINWEIS: Anträge für Äquivalenzprüfungen, die nach dem 15. Dezember 2023 beim Referat Internationales eingehen, können erst ab dem 2. Januar 2024 bearbeitet werden!
Die Referentin Internationales, Friederike Fischer, und die Bereichsdezernentin des Bereiches Geistes- und Sozialwissenschaften, Dr. Karoline Oehme-Jüngling, beurteilen die Äquivalenz von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen für Einstellungen im Bereich GSW der TU Dresden. Für Beurteilungen der Äquivalenz von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen für die Einstellung außerhalb des Bereichs GSW sind die anderen Bereiche der TUD bzw. das Akademische Auslandsamt zuständig. Beachten Sie dazu auch die nachfolgende FAQ-Box.
Der Bereich GSW nimmt Äquivalenzprüfungen für:
- wiss. Mitarbeiter:innen
- sonst. Beschäftigte/Beamte
- WHKs
im Bereich vor.
Das Dezernat 8, Sachgebiet 8.3 Akademisches Auslandsamt nimmt in folgenden Fällen eine Äquivalenzprüfungen für:
- SHK-Antragstellung von TUD-Studierenden in Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengängen
- WHK, die zugleich als Studierende:r immatrikuliert sind, ausgenommen Promotionsstudenten/-innen
- wiss. Mitarbeiter:-innen, sonst. Beschäftigte/ Beamte und
WHK in den Zentralen Einrichtungen und der ZUV - eine Promotion,
- die Aufnahme auf die Doktorandenliste
vor.
- Ausgefülltes und digital signiertes Formular, alternativ unterschriebenes Original
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Kopien aller bisher erlangten Studienabschlüsse (Bachelor, Master, Magister, Diplom usw.) mit Nachweis der Studienleistungen, d. h. Fächer-Noten-Übersicht „Diploma Supplement“ (Transcript/Mark Records), falls vorhanden Promotions-, PhD-, Habil-, Venia legendi-Urkunde; inkl. der Unterlagen zu den Studienabschlüssen aus Deutschland
- Entsprechende Kopien der Übersetzungen der Studienabschlüsse als Scan (entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache)
Alle Formulare sind vorzugsweise in digitaler Form einzureichen!
Bitte beachten Sie, dass von Dezernat 2 bei Einstellungen unter Umständen beglaubigte Kopien der Studienabschlüsse, Nachweise der Studienleistungen, Urkunden und entsprechenden Übersetzungen verlangt werden können!
Informationen zu Beglaubigungen
- Im Bereich Studium finden Sie unter dem Punkt Amtliche Beglaubigungen Informationen zu Eigenurkunden der TU Dresden.
- Für eine größere Anzahl von Beglaubigungen und für Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, wenden Sie sich an die Öffentliche Beglaubigungsstellen in den Bürgerbüros der Stadt Dresden.
Bitte beachten Sie, dass ein Einstellungsvertrag erst ausgestellt wird, wenn die Äquivalenzprüfung erfolgt ist. Um Verzögerungen im Einstellungsvorgang zu vermeiden, bitten wir, die Prüfung der ausländischen Abschlüsse vorab in die Wege zu leiten.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an das Referat Internationales Bereiches und nutzen Sie sofern möglich die digital signierbare Variante des Beurteilungsformulars.
Oder senden Sie die Unterlagen alternativ per (Haus-)Post an die Bereichsverwaltung GSW.
Referentin Internationales
NameFrau Friederike Fischer M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Ab Vorlage der vollständigen Unterlagen benötigen wir in der Regel 5 Werktage für die Prüfung. Bitte kalkulieren Sie diese Bearbeitungszeit ein und prüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit.
Bitte beachten Sie, dass wir in komplizierten Fällen gegebenfalls länger benötigen. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen.
HINWEIS: Anträge, die nach dem 15. Dezember 2023 beim Referat Internationales eingehen, können erst ab dem 2. Januar 2024 bearbeitet werden!
Referentin Internationales
NameFrau Friederike Fischer M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Hosting Agreements / Aufnahmevereinbarungen (Gastaufenthalte)
Informationen zur Ausstellung von Hosting Agreements finden Sie hier.