Informationen zu Modul- und Staatsexamensprüfungen
MODULPRÜFUNGEN
In den einzelnen Modulen im Studium absolvieren Sie studienbegleitende Prüfungen. Die Modulprüfungen sind an die Kompetenzanforderugen, die in den jeweiligen Modulen beschrieben werden, angepasst und gehen in die Staatsexamensnote am Ende Ihres Studiums ein.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen erhalten Sie in:
- der Studienordnung für den Fachbereich Gesundheit/Pflege
- der studiengangsbezogenen Studienordnung, sowie in
- der Modulprüfungsordnung für das Lehramt berufsbildende Schulen
DIE ERSTE STAATSPRÜFUNG
Allgemeine Informationen zum Thema erste Staatsprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB).
ABSCHLUSSARBEITEN
Am Ende des Studiums können Sie Ihre Abschlussarbeit in den Bildungswissenschaften oder in Ihrer Fachrichtung oder in Ihrem gewählten Zweitfach schreiben. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege/Berufliche Didaktik schreiben, dann können Sie in Kolloquien der Fachrichtung Ihre Anliegen und Fragen während des Schreibens einbringen und haben ebenso die Möglichkeit auf die Verleihung eines Diplomgrades.
MÜNDLICHE UND SCHRIFTLICHE STAATSEXAMENSPRÜFUNG
Am Ende des Studiums absolvieren Sie in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege sowie im Zweitfach jeweils eine mündliche Staatsexamensprüfung. Die Prüfung besteht je nach Prüfungsbereich aus einem fachwissenschaftlichen und/oder berufsdidaktischen Anteil. Die schriftliche Staatsexamensprüfung in Form einer Klausur wird im Bereich der Bildungswissenschaften gefordert.
Informationen zu den mündlichen Staatsexamensprüfungen in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege finden Sie im OPAL-Kurs der Professur.