Internship
In § 100 LAPO I ist ist ein zwölfmonatiges Berufspraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung festgelegt. Dieses entfällt, sofern Sie bereits über eine "berufsbereichsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung" verfügen.
Wir empfehlen Ihnen vor Studienbeginn ein Vorpraktikum zu absolvieren, da die Praktikaanteile im Studium sehr hoch sind (zusätzlich zum Berufspraktikum müssen zwei Blockpraktika und die Schulpraktischen Übungen durchgeführt werden). Ein Vorpraktikum kann daher eine Entlastung während des Studiums bedeuten.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Berufspraktikum finden Sie in den "Hinweisen zum Berufspraktikum" für Studierende des Staatsexamensstudiengangs "Höheres Lehramt an berufsbildende Schulen" in der Beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik (Hinweise zum Berufspraktikum ).
Bitte schließen Sie vor Beginn des Praktikums einen Vertrag mit der Praktikumsstelle ab. Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Muster (Praktikumsvertrag )
Für die Bestätigung des geleisteten Praktikums verwenden Sie bitte folgendes Formular.