Berufspraktikum
In § 102 LAPO I ist ein zwölfmonatiges Berufspraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung festgelegt. Dieses entfällt, sofern Sie bereits über eine abgeschlossene berufsfeldbezogene Berufsausbildung verfügen.
Wir empfehlen Ihnen vor Studienbeginn ein Vorpraktikum zu absolvieren, da die Praktikaanteile im Studium sehr hoch sind (zusätzlich zum Berufspraktikum müssen zwei Blockpraktika und die Schulpraktischen Übungen durchgeführt werden). Ein Vorpraktikum kann daher eine Entlastung während des Studiums bedeuten.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Berufspraktikum finden Sie in den Hinweisen zum Berufspraktikum für Studierende des Staatsexamensstudiengangs Lehramt an berufsbildende Schulen in der Beruflichen Fachrichtung "Sozialpädagogik".
Bitte schließen Sie vor Beginn des Praktikums einen Vertrag mit der Praktikumsstelle ab. Sie können dafür das bereitgestellte Muster (Praktikumsvertrag ) verwenden.
Für die Bestätigung des geleisteten Praktikums können Sie folgendes Formular verwenden. Es empfiehlt sich, die Einrichtung um ein Parktikumszeugnis zu bitten.