Informationen zum 1. Staatsexamen
Inhaltsverzeichnis
Prüfungsbestandteile und -inhalte
Die rechtliche Grundlage für das 1. Staatsexamen bildet die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Im 8. Semester finden in der Regel die Staatsprüfungen statt. Laut §24 der LAPO I erstreckt sich das 1. Staatsexamen auf die Grundschuldidaktik, auf ein gewähltes Fach einschließlich der dazugehörigen Fachdidaktik und auf den bildungswissenschaftlichen Bereich mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Grundschulpädagogik. Im Rahmen des 1. Staatsexamens müssen die folgenden Prüfungen erbracht werden:
- Wissenschaftliche Arbeit
- Mündliche Prüfungen
- Schriftliche Prüfungen
Mit der 1. Staatsprüfung wird das Studium an einer Hochschule abgeschlossen. Gemäß § 1 nach LAPO I soll in der 1. Staatsprüfung nachgewiesen werden, "dass die bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche, fachdidaktische oder berufsfelddidaktische und, soweit erforderlich, künstlerische Eignung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt erworben wurde." Die 1. Staatsprüfung findet zweimal jährlich in festgelegten Prüfungszeiträumen an den Hochschulen statt.
Anmeldung und Fristen
Die Zuständigkeit für die 1. Staatsprüfung liegt beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Daher ist der Antrag auf Zulassung zur 1. Staatsprüfung auch bei der LaSuB am Standort Dresden zu stellen. Das LaSuB gibt die Termine und Fristen für die Anmeldung bekannt und entscheidet letztlich über die Zulassung. Welche Unterlagen für die Anmeldung einzureichen sind und welche Hinweise es weiterhin zu beachten gibt, erfahren Sie auf den Webseiten des LaSuB. Nach erfolgter Anmeldung erfahren Sie Ihre Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen ebenfalls auf den Webseiten des LaSuB.
Ein FAQ zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
Beachten Sie auch die Hinweise zur LAPO I auf unserer Homepage zum Thema "Studiendokumente".
Staatsexamensarbeit in der Grundschulpädagogik/ Mathematik
Wenn Sie Ihre Staatsexamensarbeit in der Grundschulpädagogik/ Mathematik schreiben wollen, melden Sie sich hier über OPAL an und laden Sie das Formular "Anfrage zur Betreuung der Staatsexamensarbeit" hoch. Beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Anfrage handelt. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, ob wir Sie im aktuellen Prüfungszeitraum betreuen können. Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Anfragen ab.
Im OPAL-Kurs können Sie auch die Einreichfristen für Ihre Anfrage im entsprechenden Prüfungszeitraum (April - Juni oder Oktober - Dezember) einsehen.
Die Staatsexamensarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar und sollte sich daher an den Grundlagen zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen Ihres Studiums orientieren. Beachten Sie dazu den Leitfaden zum Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten in der Grundschulpädagogik/ Mathematik.
Mündliche Staatsprüfung in der Grundschulpädagogik/ Mathematik
Wenn Sie Ihre mündliche Staatsexamensprüfung in der Grundschulpädagogik/ Mathematik ablegen wollen, dann geben Sie hier über OPAL Ihre Wunschprüferin bzw. Ihren Wunschprüfer an. Beachten Sie, dass es sich dabei lediglich um eine Anfrage handelt. Sie werden vom Landesamt für Schule und Bildung zu gegebener Zeit über Ihren Prüfungstermin und Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer informiert. Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Anfragen ab.
In einem Informationsvideo geben wir allgemeine Hinweise zur mündlichen Staatsprüfung in der Grundschulpädagogik/ Mathematik und klären einige häufig gestellte Fragen. Im OPAL-Kurs unter dem folgenden Link können Sie das Video einsehen. Beachten Sie dazu die Informationen zur mündlichen Staatsexamensprüfung, die wir Ihnen auf einigen Folien zusammengefasst haben.
Jährlich findet auch eine von unseren Mitarbeiterinnen durchgeführte Informationsveranstaltung zu den mündlichen Staatsprüfungen in der Grundschulpädagogik/ Mathematik statt. Zu dieser Veranstaltung können Sie offene Fragen klären. Wenn wieder eine Infoveranstaltung geplant ist, können Sie den Termin auf unserer Startseite unter "News" einsehen.
Einige aufgelistete Schwerpunkte zu den Inhalten der mündlichen Staatsprüfung finden Sie hier.
An der Professur Grundschulpädagogik/ Mathematik ist es üblich, dass Sie ca. 2 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin für die mündliche Staatsprüfung ein Handout mit Thema und Gliederung Ihres Impulsvortrags, Ihrer verwendeten Literatur sowie Ihrer an der Professur besuchten Lehrveranstaltung (mit Namen der Dozierenden) einreichen. Eine WORD-Vorlage des Handouts können Sie im OPAL-Kurs downloaden. Bringen Sie zum Prüfungstag 3 ausgedruckte Exemplare Ihres Handouts mit.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesen Vorgaben um eine professurspezifische Regelung für die mündlichen Staatsprüfungen in der Grundschulpädagogik/ Mathematik handelt. Andere Professuren gehen womöglich anders vor ...