Studiendokumente zum Studiengang Lehramt an Grundschulen
In den Studiendokumenten sind alle studiengangsspezifischen Regelungen für Studierende (und auch Dozierende) festgehalten. Wenn Sie sich für den Studiengang Lehramt an Grundschulen entschieden haben, sollten Sie einen Blick in diese Dokumente werfen.
Beachten Sie, dass für Neuimmatrikulationen ab dem WiSe 23/24 bzw. angestrebte Fachwechsel zum WiSe 23/24 eine neue Studienordnung gilt!
Inhaltsverzeichnis
NEU: Immatrikulation ab dem WiSe 23/24
Allgemeine Informationen zum Studium Lehramt an Grundschulen nach der neuen Studienordnung erhalten Sie in der Informationsbroschüre (neu) des ZLSB (Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung). Die aktuellen Studiendokumente sowie eine Übersicht zum Aufbau des Studiums Lehramt an Grundschule können Sie hier einsehen. Für weiterführende Informationen, besuchen Sie die Seiten des ZLSB.
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen
Die studiengangsbezogene Studienordnung (neu) beinhaltet allgemeine Regelungen zum gewählten Studiengang, wie bspw. Ziele, Aufbau und Inhalte des Studiums, ECTS-Leistungspunkte (Credits) und vieles mehr.
Grundsätzlich ist das Lehramtsstudium modularisiert aufgebaut. Module sind thematisch geschlossene Einheiten, denen eine oder mehrere Lehrveranstaltungen (bspw. Vorlesungen, Seminare, Tutorien etc.) zugeordnet werden. Welche Prüfungsleistungen in den jeweiligen Modulen zu erbringen sind, um das Modul erfolgreich abzuschließen, regeln die entsprechenden Modulbeschreibungen, die in der Studienordnung als Anlage 2 bis 4 einsehbar sind.
- Modulbeschreibungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich und Grundschulpädagogik, u.a. Blockpraktikum A (Anlage 2)
- Modulbeschreibungen für Schulpraktische Übungen, Blockpraktikum B, die Grundschuldidaktiken Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik und Werken (Anlage 3)
- Modulbeschreibungen für Ergänzungsstudien, wie bspw. Medienbildung und politische Bildung, Kommunikationspädagogik, Internationalisierung, Lehrangebote zur vertieften Auseinandersetzung mit bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Aspekten (Anlage 4)
Das Lehrangebot ist auf eine Regelstudienzeit von 8 Semestern ausgelegt. In den Anlagen 5 bis 10 erhalten Sie einen Überblick zu den jeweiligen Studienablaufplänen mit Art und Umfang der Lehrveranstaltungen sowie erforderlichen Leistungen. Außerdem werden zu jedem Modul die Leistungspunkte (Credits) angegeben. Insgesamt müssen während der Studienzeit 240 ECTS-Leistungspunkte erbracht werden. Im 8. Semester findet in der Regel die 1. Staatsprüfung inklusive der Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit statt.
Im Allgemeinen stellt der Studienablaufplan eine Empfehlung dar. Er garantiert eine ungefähr gleichbleibende Arbeitsbelastung für Studierende in jedem Semester, wenn die Module in der angegebenen Reihenfolge studiert werden.
Es wird sich womöglich nicht immer verhindern lassen, dass Module in einer anderen als der angegebenen Reihenfolge studiert werden. Es ist allerdings empfehlenswert, zuerst alle Basismodule zu absolvieren. Achten Sie zudem auf die "Voraussetzungen zur Teilnahme" an einem Modul. Diese können Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen einsehen.
Studienordnung des gewählten Faches
Im Lehramtsstudium Grundschule an der TU Dresden wählen Sie ein Fach, in dem Sie fachspezifische Module belegen und Prüfungen ablegen. Welche Fächer zur Wahl stehen, regelt die studiengangsbezogene Studienordnung (neu) in §6 und Anlage 1.
Die Studienordnungen der Fächer beinhalten folglich die fachspezifischen Regelungen sowie die Modulbeschreibungen Ihres gewählten Faches und ergänzen damit die studiengangsbezogene Studienordnung.
Für die gewählten Fächer Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Kunst usw. können Sie die fachspezifischen Studienordnungen auf den Seiten des ZLSB einsehen.
Wenn Sie das Fach Mathematik gewählt haben, können Sie die fachspezifische Studienordnung hier einsehen. In den Modulbeschreibungen werden alle Module aufgelistet, die Sie an der Fakultät Mathematik sowie an der Professur Grundschulpädagogik/ Mathematik absolvieren. Ebenso ist in Anlage 2 der Studienablaufplan des Fachstudiums abgebildet.
Modulprüfungsordnung
Die Modulprüfungsordnung (neu) enthält Regelungen zur Organisation und Durchführung der studienbegleitend erbrachten Modulprüfungen im Studiengang Lehramt an Grundschulen.
Wenn Sie sich informieren wollen über ...
- die Arten der Prüfungsleistungen im Studiengang
- die Bildung und Gewichtung der Noten
- Bestehen und Nichtbestehen
- Wiederholungsprüfungen usw.
... dann werfen Sie einen Blick in die Modulprüfungsordnung.
Informationen zu konkreten Prüfungsleistungen an unserer Professur, wie bspw. Termine für Klausuren oder Abgabefristen für Seminararbeiten oder Themen für mündliche Prüfungen etc., erhalten Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Professur. Einige allgemeine Informationen dazu können Sie bereits hier einsehen.
Immatrikulation vor dem WiSe 23/24
Allgemeine Informationen zum Studium Lehramt an Grundschulen erhalten Sie in der Informationsbroschüre (alt) des ZLSB (Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung).
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen
Die studiengangsbezogene Studienordnung (alt) beinhaltet allgemeine Regelungen zum gewählten Studiengang, wie bspw. Ziele, Aufbau und Inhalte des Studiums, ECTS-Leistungspunkte (Credits) und vieles mehr.
Grundsätzlich ist das Lehramtsstudium modularisiert aufgebaut. Module sind thematisch geschlossene Einheiten, denen eine oder mehrere Lehrveranstaltungen (bspw. Vorlesungen, Seminare, Tutorien etc.) zugeordnet werden. Welche Prüfungsleistungen in den jeweiligen Modulen zu erbringen sind, um das Modul erfolgreich abzuschließen, regeln die entsprechenden Modulbeschreibungen, die in der Studienordnung als Anlage 3 bis 5 einsehbar sind.
- Modulbeschreibungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich und Grundschulpädagogik, u.a. Blockpraktikum A (Anlage 3)
- Modulbeschreibungen für die Grundschuldidaktiken Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst und Musik (Anlage 4)
- Modulbeschreibungen für gebietsübergreifende Pflichtmodule, wie bspw. Examenskolloquium, Schulpraktische Übungen (Anlage 5)
Das Lehrangebot ist auf eine Regelstudienzeit von 8 Semestern ausgelegt. In Anlage 6 erhalten Sie einen Überblick zum Studienablaufplan mit Art und Umfang der Lehrveranstaltungen sowie erforderlichen Leistungen. Außerdem werden zu jedem Modul die Leistungspunkte (Credits) angegeben. Insgesamt müssen während der Studienzeit 240 ECTS-Leistungspunkte erbracht werden. Im 8. Semester findet in der Regel die 1. Staatsprüfung inklusive der Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit statt.
Im Allgemeinen stellt der Studienablaufplan eine Empfehlung dar. Er garantiert eine ungefähr gleichbleibende Arbeitsbelastung für Studierende in jedem Semester, wenn die Module in der angegebenen Reihenfolge studiert werden.
Es wird sich womöglich nicht immer verhindern lassen, dass Module in einer anderen als der angegebenen Reihenfolge studiert werden. Es ist allerdings empfehlenswert, zuerst alle Basismodule zu absolvieren. Achten Sie zudem auf die "Voraussetzungen zur Teilnahme" an einem Modul. Diese können Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen einsehen.
Studienordnung des gewählten Faches
Im Lehramtsstudium Grundschule an der TU Dresden wählen Sie ein Fach, in dem Sie fachspezifische Module belegen und Prüfungen ablegen. Welche Fächer zur Wahl stehen, regelt die studiengangsbezogene Studienordnung (alt) in §6 und Anlage 1.
Die Studienordnungen der Fächer beinhalten folglich die fachspezifischen Regelungen sowie die Modulbeschreibungen Ihres gewählten Faches und ergänzen damit die studiengangsbezogene Studienordnung.
Für die gewählten Fächer Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Kunst usw. können Sie die fachspezifischen Studienordnungen auf den Seiten des ZLSB einsehen.
Wenn Sie das Fach Mathematik gewählt haben, können Sie die fachspezifische Studienordnung hier einsehen. In den Modulbeschreibungen werden alle Module aufgelistet, die Sie an der Fakultät Mathematik sowie an der Professur Grundschulpädagogik/ Mathematik absolvieren. Ebenso ist in Anlage 2 der Studienablaufplan des Fachstudiums abgebildet.
Modulprüfungsordnung
Die Modulprüfungsordnung (alt) enthält Regelungen zur Organisation und Durchführung der studienbegleitend erbrachten Modulprüfungen im Studiengang Lehramt an Grundschulen.
Wenn Sie sich informieren wollen über ...
- die Arten der Prüfungsleistungen im Studiengang
- die Bildung und Gewichtung der Noten
- Bestehen und Nichtbestehen
- Wiederholungsprüfungen usw.
... dann werfen Sie einen Blick in die Modulprüfungsordnung.
Informationen zu konkreten Prüfungsleistungen an unserer Professur, wie bspw. Termine für Klausuren oder Abgabefristen für Seminararbeiten oder Themen für mündliche Prüfungen etc., erhalten Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Professur. Einige allgemeine Informationen dazu können Sie bereits hier einsehen.
Landesprüfungsordnung für das 1. Staatsexamen (LAPO I)
Die LAPO I stellt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die 1. Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen dar. Sie umfasst nicht nur Regelungen zum 1. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, sondern auch das Lehramt an Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen.
Die LAPO I bildet eine verbindliche Rechtsgrundlage zur Organisation und Durchführung der Staatsexamensprüfungen am Ende des Studiums. Es werden u.a. folgende Inhalte geregelt:
- Zulassungsvoraussetzungen zum 1. Staatsexamen
- Prüfungsbestandteile
- Wissenschaftliche Arbeit
- Mündliche Prüfungen
- Schriftliche Prüfungen
- Bildung und Gewichtung der Noten (Achtung: Die Noten im Rahmen der 1. Staatsprüfung werden abweichend von den Noten der Modulprüfungen gebildet.)
- Wiederholungsprüfungen usw.
In den Absätzen zum Lehramt an Grundschulen können Sie die zur Verfügung stehenden Fächerkombinationen sowie allgemeine Informationen zu Prüfungsinhalten und -umfang einsehen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie aus den jeweiligen Fachbereichen. Für die Grundschulpädagogik/ Mathematik finden Sie hier bereits einige Ausführungen.
Fristen, Formblätter, Anmeldungen usw. werden vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) verantwortet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein FAQ zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
Landesprüfungsordnung für das Referendariat (LAPO II)
Der staatliche Vorbereitungsdienst stellt die 2. Phase der Lehramtsausbildung dar. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst ebenso mit einer Staatsprüfung. Die Zuständigkeit für die Bewerbung, Ausbildung und Prüfung obliegt dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).
Die rechtliche Grundlage des staatlichen Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung bildet die LAPO II.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier auf den Seiten des ZLSB.