Wissenschaftliches Arbeiten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Empfehlungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, die sowohl für Seminarleistungen (Seminararbeiten und Essays) als auch für Abschlussarbeiten gelten.
Allgemeine Hinweise
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite zentrale Grundregeln für das wissenschaftliche Arbeiten sowie ausgewählte formale Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis vor. Darüber hinaus gelten seminarspezifische Anforderungen an Inhalt und Methodik.
Weitere Informationen zur Staatsexamensarbeit an der Professur für Schulpädagogik mit dem Schwerpunkt Medienbildung finden Sie auf der Seite Abschlussarbeiten.
Hinweise zur Formatierung, Aufbau, Zitation der Arbeiten finden Sie im Dokument Lehrstuhlstandards zur Anfertigung schriftlicher Arbeiten.
FAQ
Das Thema sollte grundsätzlich im bildungswissenschaftlichen Bereich verortet sein und einen Bezug zur Bedeutung von Technik oder Medien für Individuen oder Gesellschaft aufweisen. Zu beachten ist, dass in der Regel keine spezifisch fachdidaktischen Themen in der Seminarleistung sowie in der Abschlussarbeit bearbeitet werden können.
Zur Themenfindung eignet sich das Rekapitulieren von Seminarinhalten sowie im Seminar behandelter und empfohlener Literatur. Darüber hinaus ist eine tiefgreifende Literaturrecherche unabdingbar, um die Fachdiskussion zu kennen und an diese anzuschließen. Nutzen Sie für die Literaturrecherche entsprechende Literaturdatenbanken aus den Bereichen Bildungswissenschaft, Medienpädagogik und Erziehungswissenschaft oder einschlägige Veröffentlichungen aus den Sozial- und Kulturwissenschaften. Wir empfehlen z. B. die Zeitschrift für Medienpädagogik oder das Fachportal Pädagogik.
Es wird außerdem empfohlen, Beratungsangebote der Dozierenden sowie der Betreuer:innen in Anspruch zu nehmen.
Zu Beginn sollten Sie zunächst ein Erkenntnisinteresse entwickeln oder eine Forschungsfrage formulieren. Das ermöglicht die Eingrenzung des Themas sowie ein zielgerichtetes Vorgehen bei wissenschaftlichen Arbeiten. Voraussetzung für das Erkenntnisinteresse sowie die Forschungsfrage ist eine vorangegangene Literaturrecherche. Das Ziel der Arbeit ist es, systematisch und intersubjektiv nachvollziehbar eine wissenschaftlich fundierte Position auf Basis von Literatur und ggf. erhobenen Daten zu entwickeln und argumentativ zu vertreten.
Ein Essay hat im Vergleich zur klassischen Seminararbeit weniger formale Anforderungen. Das Essay muss nicht in (Unter)kapitel unterteilt werden. Trotz allem müssen Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens, wie z. B. das Zitieren und Argumentieren basierend auf wissenschaftlichen Quellen, eingehalten werden.
Wir empfehlen die Verwendung der Open-Source-Software "Zotero". Darüber hinaus sind Programme wie z. B. "Citavi" verbreitet, für die eine Lizenz benötigt wird und über die TU Dresden bezogen werden kann. Eine Übersicht über Literaturverwaltungssoftware finden Sie auf der Website der SLUB Dresden. Literaturverwaltungssoftware hilft bei der Organisation von Literatur, dem stilgerechten Zitieren sowie bei der Erstellung von Literaturverzeichnissen.
Für schriftliche Arbeiten gelten die Empfehlungen des Leitfadens der TUD zur genderinklusiven Sprache.
Im Rahmen Ihrer Staatsexamensarbeit müssen Sie zwingend die Regelungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Gendern beachten:
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Richtline des SMK zum Gendern: Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ohne Gender-Sonderzeichen
Sie können generative KI im Schreibprozess als Unterstützung verwenden. Die TU Dresden steht der Verwendung von KI-Anwendungen offen gegenüber, solange die Selbstständigkeit und Eigenleistung noch gegeben sind.
Die TU Dresden bietet Informationen und Angebote zur Nutzung und zum Umgang mit KI im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten. Folgende Seiten dienen zur Orientierung:
Prüfungsrechtliche Täuschung: „Ungekennzeichnete bzw. unerlaubte (= nicht zugelassene) Verwendung von Hilfsmitteln, darunter zählen auch Antworten/Ergebnisse, die mit KI-gestützten Textgenerierungswerkzeuge wie ChatGPT generiert worden sind, stellen prüfungsrechtlich eine Täuschung dar. Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn es sich um eine Vorspiegelung einer selbständigen und regulären Prüfungsleistung handelt, obwohl unerlaubte bzw. nicht offengelegte Hilfen genutzt wurden." (Rödel, 2025).