DAAD-Ostpartnerschaften
Inhaltsverzeichnis
Ostpartnerschaften - Ausschreibung für Studien- und Forschungsaufenthalte
Das DAAD-Programm "Ostpartnerschaften" stärkt und fördert partnerschaftliche Beziehungen zu Hochschulen in Mittelost-, Ost- und Südosteuropa sowie den Ländern des Südkaukasus und Zentralasiens. Die „Ostpartnerschaften“ leisten einen Beitrag zum Ausbau der internationalen Beziehungen durch Bildung und Forschung, zur Verbreitung und Förderung der deutschen Sprache im Ausland und zur Krisen- und Konfliktbewältigung.
Der Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften schreibt jährlich Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte an den Partnerhochschulen aus, vorzugsweise an den Standorten unserer strategischen Partner:
Es können aber auch Mittel für Studien- und Forschungsaufenthalte an folgenden Hochschulen beantragt werden:
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St. Petersburg State University, Russische Föderation
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North-Caucasus Federal University (NCFU), Russische Föderation
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Ufa State Aviation Technical University, Russische Föderation
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Czech Technical University Prague, Tschechische Republik
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National Technical University of Ukraine “Igor Sikorsky Kyiv Polytechnic Institute” (KPI), Ukraine.
Vollständige Ausschreibung zum Download (English version).
Welche Aufenthalte werden gefördert?
Gefördert werden kürzere Studien- und Forschungsaufenthalte, die im Jahr 2021 stattfinden. Zweck des Aufenthalts ist die Stärkung bzw. Anbahnung von Kooperationen zwischen (Nachwuchs-)Wissenschaftler:innen der TU Dresden und der Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus können während des Aufenthalts forschungsbezogene Arbeiten in Archiven, Universitätsbibliotheken und an universitätsnahen Instituten durchgeführt werden.
Wer kann die Förderung erhalten?
- Studierende, Graduierte, Doktoranden, Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörige der TU Dresden für Aufenthalte an den Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa
- Studierende, Graduierte, Doktoranden, promovierte Assistenten, Dozent:innen, Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörigen der Partnerhochschulen in Mittel- und Osteuropa für Aufenthalte an der TU Dresden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Fahrtkostenzuschüsse für Studierende, Graduierte und Doktoranden der TU Dresden
- Reisekosten für Mitarbeiter:innen der TU Dresden für An- und Abreise vom Heimatort zur ausländischen Gasthochschule nach dem Landesreisekostengesetz (i.d.R. Economy Class, bzw. Bahnfahrten 2. Klasse)
- Aufenthaltskosten für ausländische Studierende, Graduierte, Doktoranden, promovierte Assistenten, Dozent:innen, Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörige an der TU Dresden (Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung).
Grundsätzlich trägt die entsendende Seite die Reisekosten bis zur Gasthochschule, die empfangende die Aufenthaltskosten und die eventuell im Rahmen der Kooperation erforderlichen Reisekosten im Gastland. Nähere Angaben zu den aktuellen Förderhöchstsätzen erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie dabei folgende Aktualisierung: Der Tagessatz für ausländische Studierende und Graduierte wurde zum 01.08.2020 auf 39 EUR erhöht.
Damit möglichst viele Maßnahmen gefördert werden können, wird Kurzaufenthalten von mind. 5 und max. 14 Tagen der Vorzug gegeben. Längere Aufenthalte sind selbstverständlich möglich, werden ggf. aber nicht bezuschusst.
Wie kann ich mich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit:
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Ihrem Lebenslauf (CV)
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einer kurzen Darstellung des Vorhabens verknüpft mit der Zielstellung für den Forschungsaufenthalt
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einem Unterstützungsschreiben eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin an der jeweiligen Partnerhochschule bzw. der TU Dresden (aus dem Fachgebiet, in dem das Projekt angesiedelt ist)
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Angaben zu Dauer und Zeitraum des Aufenthalts.
Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2022.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich via E-Mail ein an: . Der Auswahlprozess findet bereichsintern statt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Welche besonderen Bedingungen gelten für 2022?
Bitte lesen Sie auch die aktuellen Hinweise des DAAD zu ggf. veränderten Förderbedingungen für Stipendiat:innen.
Falls physische Aufenthalte nicht wie geplant realisiert werden können, besteht über den DAAD die Möglichkeit einer virtuellen Durchführung. Dabei können für Stipendiat:innen der Partnerhochschulen die Aufenthaltspauschalen übernommen werden. Dies gilt z.B. auch für die Teilnahme bzw. Mitwirkung an digitalen Summer Schools und sonstigen Veranstaltungen am Bereich GSW der TU Dresden.