Promotionsausschuss
Gemäß § 2 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät bildet der Fakultätsrat durch Wahl einen Promotionsausschuss mit einer Amtszeit von drei Jahren. Er ist für die Organisation der Promotionsverfahren zuständig und besteht aus der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden, vier weiteren Professorinnen bzw. Professoren oder habilitierten Mitgliedern sowie zwei promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Fakultät. Gewählte Mitglieder des Promotionsausschusses sind:
Prof. Dr. Dominik Steiger (Vorsitzender)
Prof. Dr. Dominik Schrage (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Sabine Müller-Mall
Prof. Dr. Jan Heilmann
Prof. Dr. Christoph Lundgreen
PD Dr. Silke Fehlemann
Dr. Franz Heilgendorff