05.07.2016
Sollen Journalisten die Nationalität von Tätern angeben?
Lutz Hagen vom Institut für Kommunikationswissenschaft hat für die Sächsische Zeitung eine repräsentative Befragung ihrer Leser zur Ziffer 12.1 des Pressekodex durchgeführt. Nach dieser Vorschrift, darf normalerweise die Nationalität bzw. Gruppenzugehörigkeit von Tätern nicht angegeben werden, sondern nur, wenn ein begründbarer Sachbezug zur Tat besteht. Ein Interview von MDR1 Radio Sachsen und Lutz Hagen zur Studie gibt's hier zum Nachhören.
Ausgesprochen viele Leser haben in den vergangenen Monaten in Unkenntnis dieser Vorschrift der Sächsischen Zeitung in Zuschriften vorgeworfen, dass sie die Nationalität nur deshalb nicht angibt, weil sie ausländische Täter schützen will. Viele Leserbriefschreiber vermuten, dass eine "Anweisung von oben" der Grund sei. Die Studie durch Hagen zeigt, dass die Mehrheit der Leser dies ähnlich sieht: Die befragten Leser der Sächsischen Zeitung kennen in ihrer großen Mehrheit die Vorschrift nicht, die sich Journalisten im Pressekodex selbst gegeben haben. Aber anders als die Leserbriefschreiber ist die große Mehrheit der Leser der zutreffenden Meinung, Ausländer seien im Durchschnitt nicht krimineller als Deutsche. Trotzdem überschätzen die Leser bei vier von fünf Delikten den Anteil Kriminalität, der in Sachsen auf Zuwanderer zurückgeht um ein Vielfaches.
Die Ergebnisse der Studie nimmt die Sächsische Zeitung zum Anlass, bis auf Weiteres die Nationalität von Tätern in ihrer Berichterstattung stets anzugeben, auch wenn Ziffer 12.1 des Pressekodex dem entgegensteht.
Siehe Artikel dazu von Stefan Niggemeier auf Übermedien