Studiengang- und Fachwechsel
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Studiengang und Fachwechsel ins 1. Fachsemester (FS) oder in höhere FS. Außerdem finden Sie wichtige Hinweise zum Hochschulwechsel im gleichen Studiengang.
Bitte beachten Sie, dass für alle ab dem Wintersemester 2023/24 neu immatrikulierten Lehramtsstudierenden aktualisierte Studiendokumente gelten, welche im Jahr 2023 amtlich bekanntgegeben wurden.
Diese aktualisierten Studiendokumente gelten auch für jene Studierenden, die bereits vorher in einen der Lehramtsstudiengänge an der TU Dresden immatrikuliert waren, jedoch ab dem Wintersemester 2023/24 einen Fach- bzw. Studiengangwechsel beantragt und vollzogen haben.
Die aktualisierten Studiendokumente sind mit dem Stand der Amtlichen Bekanntmachung einsehbar, siehe Link zu den Studiendokumenten.
ACHTUNG! Bei einem Fachwechsel (im gleichen Studiengang an der TU Dresden) wird auch ein Übertritt in die neuen Studiendokumente für jene Studienbereiche erforderlich, welche fortgeführt werden:
- studiengangbezogene Modulprüfungsordnung
- studiengangbezogene Studienordnung mit den Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien
- sowie ggf. fachbezogene Studienordnung des fortgeführten Fachs/der fortgeführten Fachrichtung).
Demgemäß wird nach einem erfolgreichen Fachwechsel (im gleichen Studiengang an der TU Dresden) auch eine Anrechnung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für jene Studienbereiche erforderlich, welche fortgeführt werden. Dazu können wir Sie gern genauer informieren und beraten. Eine Anrechnung ist nicht vor einer Bewerbung und ggf. Zulassung für den Fachwechsel (im gleichen Studiengang) erforderlich. Diese Anrechnung kann auch nach einem Fachwechsel erfolgen.
Bei Fragen zum Anrechnungsverfahren und zu konkreten Konsequenzen in den verschiedenen fortgeführten Studienbereichen können Sie sich gern an die jeweils zuständigen Studienfachberatungen an der TU Dresden wenden (alphabetische Sortierung - z.B. Deutsch unter "D"; Bildungswissenschaften und Grundschuldidaktiken unter: "L" (Lehramt)). Bei Fragen zu Konsequenzen bzw. zu möglichen Anrechnungen im Studienbereich Ergänzungsstudien können Sie sich gern an die Betreuerin der Ergänzungsstudien wenden.
Bitte informieren Sie sich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen und Formalitäten. Bei Fragen können Sie dann gern die Studienberatung Lehramt im Studienbüro Lehramt kontaktieren.
Bei Rückfragen zu einer konkreten Bewerbung bzw. Zulassung (z.B. zu den Fristen, zu evtl. N.C.-Werten, zu den jeweils anzugebenden Fachsemestern, zu erforderlichen Formalitäten, Bonusregelungen etc.) wenden Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt bitte direkt an das Immatrikulationsamt (über das ServiceCenterStudium) der TU Dresden.
Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerber:innen höherer Fachsemester, die z.B. bereits im gleichen oder in einem anderen Studiengang studieren bzw. studiert haben. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn ein Studienplatz im Zielstudiengang (Lehramt an Grundschulen) bzw. in der Fachrichtung/dem Fach bzw. den Fachrichtungen/Fächern des Zielstudiengangs (Lehramt an Oberschulen, Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen) frei geworden ist. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU Dresden erfolgt nicht.
Da bei zulassungsbeschränkten Fächern/Fachrichtungen/Studiengängen in der Regel mehr Studierende zum ersten Fachsemester zugelassen werden als Studienplätze zur Verfügung stehen (Überbuchung), ist in der Regel mit Wartezeiten von mehreren Semestern zu rechnen, bis Studienplätze in höheren Fachsemestern frei werden. Sofern ein Studiengang bzw. eine Fachrichtung/ein Fach zulassungsbeschränkt ist, verbinden sich mit einem Wechsel erhebliche Risiken, so gibt es keine Studienplatzgarantie und ggf. erlischt der Förderungsanspruch. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem/Ihrer zuständigen Studienfachberater:in (alphabetische Angabe - z.B. Deutsch unter "D", Bildungswissenschaften sowie Grundschuldidaktiken unter: "L" (Lehramt)) beraten und ggf. beim zuständigen BAföG-Amt bzw. Stipendiengeber.
Zum Beispiel sind der Besuch von Lehrveranstaltungen und das Absolvieren von Modulen des Zielstudiengangs bzw. -fachs vor erfolgreichem Wechsel in ein höheres Fachsemester nicht zu empfehlen.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich an Frau Berit Schubert, Studienberaterin Lehramt im Studienbüro Lehramt wenden.
Bitte beachten Sie des Weiteren die Hinweise zu einem Zweitstudium, sofern Sie bereits mindestens ein erstes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und einen Lehramtsstudiengang als Zweitstudium studieren möchten.
Fragen zur konkreten Bewerbung und Zulassung, zu ggf. anfallenden Gebühren und zum Zweitstudium stellen Sie bitte direkt beim ServiceCenterStudium.
Ein Studiengang- bzw. Fachwechsel ist online innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link des Immatrikulationsamtes der TU Dresden zum Studiengangs- bzw. Fachwechsel.
Ein Wechsel ins 1. Fachsemester eines neuen Fachs bzw. Studiengangs ist jeweils ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Gelten Zulassungsbeschränkungen (N.c.) für ein Fach oder einen Studiengang, so treffen diese auch auf Bewerber zu, die bereits in einem anderen Studiengang an der TU Dresden studieren. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU Dresden erfolgt nicht (s. auch allgemeine Hinweise unten).
Bitte beachten Sie: Bei einem Fachwechsel verlängert sich die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs (Bildungswissenschaften, Ergänzungsstudien) nicht. Dies kann zu einem erstmaligen bzw. auch endgültigen Nichtbestehen der Ersten Staatsprüfung führen, wenn die Regelstudienzeit um mehr als drei Semester überschritten wird (s. dazu §17 LAPO I).
Haben Studierende bereits ausreichend Leistungen in einem Fach erworben, die angerechnet werden können, so ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester zum Sommer- wie Wintersemester möglich. Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie im Studieninformationssystem der TU Dresden.
Bitte informieren Sie sich über den Prozess der Anrechnung in unserer FAQ-Box unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt über das entsprechende Formular beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt. Hierfür sind Fristen zu beachten, die Sie im Merkblatt zur Anrechnung finden. Sie erhalten nach der positiven Anrechnung eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten zur Vorlage beim Immatrikulationsamt.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Überschreiten der Regelstudienzeit siehe Fachwechsel ins 1. Fachsemester.
Für einen Studiengangwechsel zum Sommersemester sind Leistungen mindestens im Umfang von je einem Semester in den folgenden Studienbereichen erforderlich (gilt nicht für Bewerbungen zum Wintersemester, s. Hinweise zu Studiengang-/Fachwechsel ins 1. Fachsemester):
- Lehramt an Grundschulen: im gewählten Fach sowie in den Grundschuldidaktiken/Bildungswissenschaften/Ergänzungsstudien
- Lehramt an Oberschulen (vorherige Bezeichnung: Lehramt an Mittelschulen): in beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften/Ergänzungsstudien
- Lehramt an Gymnasien: in beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften/Ergänzungsstudien
- Lehramt an berufsbildenden Schulen: 1. Fachrichtung und 2. Fachrichtung/Fach und in den Bildungswissenschaften/Ergänzungsstudien
Bitte informieren Sie sich über den Prozess der Anrechnung in unserer FAQ-Box unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt separat für alle Fächer/Fachrichtungen/Studienbereiche über das entsprechende Formular beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt. Hierfür sind Fristen zu beachten, die Sie im Merkblatt zur Anrechnung finden. Sie erhalten nach der positiven Anrechnung eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten zur Vorlage beim Immatrikulationsamt.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen zunächst für das Studienjahr 2024/25 gelten. Falls Sie eine Bewerbung ab dem Studienjahr 2025/26 erwägen, informieren Sie sich bitte zwischenzeitlich weiter auf dieser Seite, ob sich ab jenem Studienjahr ggf. Änderungen ergeben werden.
Eine Auflistung der Universitäten, deren Studiengänge zum Studienjahr 2024/25 als gleich angesehen werden, finden Sie in nachfolgender Tabelle. Ist Ihr Studiengang nicht verzeichnet, erfüllt jedoch alle in der Klammer im ersten Absatz aufgezählten Kriterien, ist vorab eine Einzelfallprüfung erforderlich. Eine Einzelfallprüfung ist ebenfalls notwendig, wenn mindestens einer Ihrer Studienbereiche nicht in der Tabelle verzeichnet ist.
Für eine Einzelfallprüfung übersenden Sie bitte vorab einen formlosen Antrag an das Immatrikulationsamt der TU Dresden mit Ihren derzeitigen Studien- und Prüfungsordnungen sowie den Modulbeschreibungen und Studienablaufplänen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies möglichst frühzeitig beantragen. Die Einzelfallprüfung erfolgt dann durch das Immatrikulationsamt, ggf. in Kooperation mit den zuständigen Prüfungsausschüssen und dem Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt. Sie erhalten nachfolgend einen Bescheid.
Wird Ihr bisheriger Studiengang inklusive der studierten Fächer als gleich angesehen, können Sie sich direkt für das jeweils nächsthöhere Semester bewerben. Falls Sie aktuell evtl. in Ihren einzelnen Studienbereichen in verschiedene Fachsemester eingestuft sind, bewerben Sie sich für das jeweils nächsthöhere Fachsemester in den verschiedenen Studienbereichen. Falls ggf. nur der Studiengang (ohne Ihre studierten Fächer) oder nur der Studiengang mit einem studierten Fach als gleich angesehen werden, können Sie sich für eine individuelle Beratung gern an Frau Berit Schubert, Studienberaterin Lehramt im Studienbüro Lehramt, wenden. Möchten Sie im Zuge des Wechsels an die TU Dresden auch einen Fachwechsel vornehmen, können Sie sich im neu gewählten Fach nur für das erste Fachsemester bewerben (nur zum Wintersemester möglich). Ein Ausnahmefall besteht dann, wenn Sie vorab fristgemäß mindestens ein Fachsemester für das neugewählte Fach anrechnen lassen konnten. In diesem Fall können Sie sich auch für das Sommersemester bewerben.
Sollten Sie in Ihrem jetzigen Studium bereits höhere Fachsemester erreicht haben, beachten Sie bitte, dass in Sachsen die Erste Staatsprüfung bereits als erstmalig nicht bestanden gilt, wenn der Prüfungsteilnehmer nicht innerhalb von 4 Semestern nach Ablauf der Regelstudienzeit die Erste Staatsprüfung abgelegt hat (siehe dazu §17 LAPO I). Für Fragen zur Ersten Staatsprüfung können Sie sich gern an das Landesamt für Schule und Bildung wenden. Als Bemessungsgrundlage (in Bezug auf die Regelstudienzeit) wird das jeweilige Fachsemester des Studienbereichs Bildungswissenschaften sowie Ergänzungsstudien betrachtet (im Lehramt an Grundschulen Studienbereich Bildungswissenschaften sowie Ergänzungsstudien sowie Grundschuldidaktik).
Bitte beachten Sie die verschiedenen Formalitäten, je nachdem, ob Sie schon vor dem Wintersemester 2023/24 oder erst ab dem Wintersemester 2023/24 im entsprechenden Lehramtsstudium an der TU Dresden immatrikuliert wurden oder sich bewerben möchten:
Informationen für Studierende, welche bereits vor dem Studienjahr 2023/24 an der TU Dresden immatrikuliert wurden |
Informationen für Studierende, welche ab dem Studienjahr 2023/24 an der TU Dresden neu immatrikuliert werden |
Die Übernahme von bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt von Amts wegen (mit Hilfe des nachfolgenden Formulars) durch die Prüfungsausschüsse, sobald Sie alle Leistungsnachweise von Ihrer bisherigen Hochschule vorlegen können. Hierzu reichen Sie bitte nach erfolgter Immatrikulation das Formular zur Übernahme von Studien- und Prüfungsleistungen von Amts wegen nach einem Wechsel aus einem gleichen Lehramtsstudiengang beim Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt ein. Bitte füllen Sie die erste Seite aus. Alle weiteren Informationen werden von der jeweiligen Studienfachberatung ergänzt. Zusätzlich benötigen wir beglaubigte Kopien bzw. beglaubigte Notenauszüge Ihrer bisherigen Hochschule, sowie weitere, geeignete Unterlagen, aus denen der fachliche Gehalt der zu übernehmenden Prüfungsleistungen hervorgeht (z. B. Modulbeschreibungen bzw. ggf. Link zu den Studiendokumenten im Internet). |
Für diese Studierende erfolgt nach einem Wechsel aus dem gleichen Studiengang keine Übernahme der Leistungen von Amts wegen mehr. Die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können wie bei einem Wechsel aus einem anderen Studiengang auf Antrag angerechnet werden. Bitte informieren Sie sich über den Prozess der Anrechnung in unserer FAQ-Box unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen". Die Bewerbung auf das jeweils nächsthöhere Fachsemester ist weiterhin möglich, ohne vorherige Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Diese Anrechnung kann bei einem Wechsel aus dem gleichen Studiengang auch im Nachgang erfolgen. |
Wird nach einer Einzelfallprüfung Ihr Studiengang seitens des Immatrikulationsamtes der TU Dresden nicht als gleich bewertet, gelten für Sie die Rahmenbedingungen wie bei einem Wechsel aus einem anderen Studiengang.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich an Frau Berit Schubert, Studienberaterin Lehramt im Studienbüro Lehramt, wenden.
Für Ihre individuelle Studienablaufplanung in den verschiedenen Studienbereichen können Sie sich gern vor Studienbeginn (nach erfolgreicher Immatrikulation) an die jeweiligen Studienfachberater:innen wenden: Studienfachberatung an der TU Dresden: alphabetische Angabe – zum Beispiel Deutsch unter "D", Bildungswissenschaften sowie Grundschuldidaktiken unter: "L" (Lehramt)
Bitte informieren Sie sich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen und Formalitäten.
Bei Rückfragen zu einer konkreten Bewerbung bzw. Zulassung wenden Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt bitte direkt an das Immatrikulationsamt (über das ServiceCenterStudium) der TU Dresden.
Bitte beachten Sie, dass die Lehramtsausbildung für Studierende mit dem Fach Musik im Verbund zwischen der TU Dresden und der Hochschule für Musik erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einem geplanten Fach-, Studiengang- bzw. Hochschulwechsel entsprechend bei beiden Hochschulen fristgemäß informieren und ggf. bewerben müssen. Nähere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten der Hochschule für Musik Dresden und im Studieninformationssystem der TU Dresden. Bei Rückfragen können Sie sich auch gern an die Studienberatung Lehramt im ZLSB wenden.
Für Studierende mit dem Fach Musik im Lehramt an Grundschulen gelten die studiengangbezogene Studienordnung sowie die studiengangbezogene Prüfungsordnung der TU Dresden sowie die fachbezogene Studienordnung für das Fach Musik der Hochschule für Musik Dresden.
Für Studierende mit dem Fach Musik im Lehramt an Oberschulen sowie im Lehramt an Gymnasien gelten die studiengangbezogene Studienordnung sowie die studiengangbezogene Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Dresden sowie die fachbezogene Studienordnung für das Fach der TU Dresden. Bei allgemeinen Fragen zum Studium, z.B. zu den studiengangbezogenen Studiendokumenten, zum allgemeinen Studienablauf, zur Regelstudienzeit, zu evtl. Konsequenzen bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit etc. können sich diese Studierenden direkt an die Hochschule für Musik wenden.
Bitte beachten Sie ebenfalls die weiteren Informationen auf dieser Webseite.
Bitte beachten Sie, dass die Lehramtsausbildung für Studierende mit dem Fach Musik im Verbund zwischen der TU Dresden und der Hochschule für Musik erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einem geplanten Fach-, Studiengang- bzw. Hochschulwechsel entsprechend bei beiden Hochschulen fristgemäß informieren und ggf. bewerben müssen. Nähere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten der Hochschule für Musik Dresden und im Studieninformationssystem der TU Dresden. Bei Rückfragen können Sie sich auch gern an die Studienberatung Lehramt im ZLSB wenden.
Für Studierende mit dem Fach Musik im Lehramt an Grundschulen gelten die studiengangbezogene Studienordnung sowie die studiengangbezogene Prüfungsordnung der TU Dresden sowie die fachbezogene Studienordnung für das Fach Musik der Hochschule für Musik Dresden. Hinweis: Für Studierende mit der Grundschuldidaktik Musik gelten ausschließlich die Studiendokumente der TU Dresden.
Für Studierende mit dem Fach Musik im Lehramt an Oberschulen sowie im Lehramt an Gymnasien gelten die studiengangbezogene Studienordnung sowie die studiengangbezogene Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Dresden sowie die fachbezogene Studienordnung für das Fach der TU Dresden. Bei allgemeinen Fragen zum Studium, z.B. zu den studiengangbezogenen Studiendokumenten, zum allgemeinen Studienablauf, zur Regelstudienzeit, zu evtl. Konsequenzen bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit etc. können sich diese Studierenden direkt an die Hochschule für Musik wenden.
Bitte beachten Sie ebenfalls die weiteren Informationen auf dieser Webseite.
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Bitte melden Sie sich am Front Desk an.
Tel. +49 351 463-39882
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