Studiengang- und Fachwechsel
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Studiengang und Fachwechsel ins 1. Fachsemester (FS) oder in höhere FS. Außerdem finden Sie wichtige Hinweise zum Hochschulwechsel im gleichen Studiengang.
Bitte beachten Sie, dass sich ab dem Studienjahr 2023/24 ggf. Änderungen bei Fach-, Studiengang- und Hochschulwechseln ergeben könnten. Bitte informieren Sie sich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die dann geltenden Regelungen und Formalitäten. Bei Bedarf können Sie dann gern erneut die Studienberatung Lehramt im Studienbüro Lehramt kontaktieren. Bei Rückfragen zu einer konkreten Bewerbung bzw. Zulassung wenden Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt bitte direkt an das ServiceCenterStudium der TU Dresden.
Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerber höherer Fachsemester, die bereits in einem anderen bzw. dem gleichen Studiengang an der TU Dresden studieren. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn ein Studienplatz im Zielstudiengang (Lehramt an Grundschulen) bzw. in der Fachrichtung/dem Fach bzw. den Fachrichtungen/Fächern des Zielstudiengangs (Lehramt an Oberschulen, Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen) frei geworden ist. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU Dresden erfolgt nicht. Da bei zulassungsbeschränkten Fächern in der Regel mehr Studierende zum ersten Fachsemester zugelassen werden als Studienplätze zur Verfügung stehen (Überbuchung), ist in der Regel mit Wartezeiten von mehreren Semestern zu rechnen, bis Studienplätze in höheren Fachsemestern frei werden. Sofern ein Studiengang bzw. eine Fachrichtung/ein Fach zulassungsbeschränkt ist, verbinden sich mit einem Wechsel erhebliche Risiken, so gibt es keine Studienplatzgarantie und ggf. erlischt der Förderungsanspruch. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem/Ihrer zuständigen Studienfachberater/in beraten! Zum Beispiel sind der Besuch von Lehrveranstaltungen und das Absolvieren von Modulen des Zielstudiengangs vor erfolgreichem Wechsel in ein höheres Fachsemester nicht zu empfehlen.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich an Frau Berit Schubert, Studienberaterin Lehramt im Studienbüro Lehramt wenden.
Bitte beachten Sie des Weiteren die Hinweise zu einem Zweitstudium, sofern Sie bereits ein erstes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und einen Lehramtsstudiengang als Zweitstudium studieren möchten: Eventuelle Studiengebühren
Fragen zu ggf. anfallenden Gebühren und zum Zweitstudium stellen Sie bitte beim ServiceCenterStudium.
Ein Studiengang- bzw. Fachwechsel ist online innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link des Immatrikulationsamtes der TU Dresden zum Studiengangs- bzw. Fachwechsel.
Ein Wechsel ins 1. Fachsemester eines neuen Fachs bzw. Studiengangs ist jeweils ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Gelten Zulassungsbeschränkungen (N.c.) für ein Fach oder einen Studiengang, so treffen diese auch auf Bewerber zu, die bereits in einem anderen Studiengang an der TU Dresden studieren. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU Dresden erfolgt nicht (s. auch allgemeine Hinweise unten).
Bitte beachten Sie: Bei einem Fachwechsel verlängert sich die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs (Bildungswissenschaften, Ergänzungsbereich) nicht. Dies kann zu einem erstmaligen bzw. auch endgültigen Nichtbestehen der Ersten Staatsprüfung führen, wenn die Regelstudienzeit um mehr als drei Semester überschritten wird (s. dazu §17 LAPO I).
Haben Studierende bereits ausreichend Leistungen in einem Fach erworben, die angerechnet werden können, so ist eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester zum Sommer- wie Wintersemester möglich. Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie im Studieninformationssystem der TU Dresden.
Bitte informieren Sie sich über den Prozess der Anrechnung in unserer FAQ-Box unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt über das entsprechende Formular beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt. Hierfür sind Fristen zu beachten, die Sie im Merkblatt zur Anrechnung finden. Sie erhalten nach der positiven Anrechnung eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten zur Vorlage beim Immatrikulationsamt.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Überschreiten der Regelstudienzeit siehe Fachwechsel ins 1. Fachsemester.
Für einen Studiengangwechsel zum Sommersemester sind Leistungen mindestens im Umfang von je einem Semester erforderlich (gilt nicht für Bewerbungen zum Wintersemester, s. Hinweise zu Studiengang-/Fachwechsel ins 1. Fachsemester):
- Lehramt an Grundschulen: im gewählten Fach sowie in den Grundschuldidaktiken/Bildungswissenschaften/Ergänzungsbereich
- Lehramt an Oberschulen (vorherige Bezeichnung: Lehramt an Mittelschulen): in beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften/Ergänzungsbereich
- Lehramt an Gymnasien: in beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften/Ergänzungsbereich
- Lehramt an berufsbildenden Schulen: 1. Fachrichtung und 2. Fachrichtung/Fach und in den Bildungswissenschaften/Ergänzungsbereich
Bitte informieren Sie sich über den Prozess der Anrechnung in unserer FAQ-Box unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt separat für alle Fächer/Fachrichtungen/Bereiche über das entsprechende Formular beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt. Hierfür sind Fristen zu beachten, die Sie im Merkblatt zur Anrechnung finden. Sie erhalten nach der positiven Anrechnung eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten zur Vorlage beim Immatrikulationsamt.
Besonderheiten treten bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule an die TU Dresden auf, wenn dieser im gleichen Studiengang (Lehramtsstudiengang modularisiert, Abschluss Staatprüfung/-examen, gleiches Lehramt) erfolgt.
Eine Auflistung der Universitäten, deren Studiengänge als gleich angesehen werden, finden Sie in nachfolgender Tabelle. Ist Ihr Studiengang nicht verzeichnet, erfüllt jedoch alle in der Klammer im ersten Absatz aufgezählten Kriterien, ist eine Einzelfallprüfung vorab durch unsere Prüfungsausschüsse erforderlich. Hierfür übersenden Sie bitte einen formlosen Antrag über das Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt mit Ihren derzeitigen Studien- und Prüfungsordnungen sowie den Modulbeschreibungen und Studienablaufplänen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies möglichst frühzeitig beantragen. Sie erhalten nachfolgend einen Bescheid.
Tabelle: Auflistung der Universitäten, für die keine Einzelfallprüfung erforderlich ist
Wird Ihr bisheriger Studiengang als gleich angesehen, können Sie sich direkt für das nächsthöhere Semester bewerben. Falls Sie aktuell evtl. in Ihren einzelnen Studienbereichen in verschiedene Fachsemester eingestuft sind, bewerben Sie sich jeweils für das nächsthöhere Fachsemester. Möchten Sie im Zuge des Wechsels an die TU Dresden auch einen Fachwechsel vornehmen, können Sie sich im neu gewählten Fach nur für das erste Fachsemester bewerben (nur zum Wintersemester möglich). Ein Ausnahmefall besteht dann, wenn Sie vorab fristgemäß mindestens ein Fachsemester für das neugewählte Fach anrechnen lassen konnten. In diesem Fall können Sie sich auch für das Sommersemester bewerben.
Sollten Sie in Ihrem jetzigen Studium bereits höhere Fachsemester erreicht haben, beachten Sie bitte, dass in Sachsen die Erste Staatsprüfung bereits als erstmalig nicht bestanden gilt, wenn der Prüfungsteilnehmer nicht innerhalb von 4 Semestern nach Ablauf der Regelstudienzeit die Erste Staatsprüfung abgelegt hat (s. dazu §17 LAPO I).
Die Übernahme von bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt von Amts wegen (mit Hilfe des nachfolgenden Formulars) durch die Prüfungsausschüsse, sobald Sie alle Leistungsnachweise von Ihrer bisherigen Hochschule vorlegen können. Hierzu reichen Sie bitte nach erfolgter Immatrikulation das Formular zur Übernahme von Studien- und Prüfungsleistungen von Amts wegen nach einem Wechsel aus einem gleichen Lehramtsstudiengang beim Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt ein. Bitte füllen Sie die erste Seite aus. Alle weiteren Informationen werden von der jeweiligen Studienfachberatung ergänzt.
Zusätzlich benötigen wir beglaubigte Kopien bzw. beglaubigte Notenauszüge Ihrer bisherigen Hochschule, sowie weitere, geeignete Unterlagen, aus denen der fachliche Gehalt der zu übernehmenden Prüfungsleistungen hervorgeht (z. B. Modulbeschreibungen bzw. ggf. Link zu den Studiendokumenten im Internet). Es gibt keine verbindliche Frist zur Einreichung Ihrer Unterlagen vor Studienbeginn.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich an Frau Berit Schubert, Studienberaterin Lehramt im Studienbüro Lehramt wenden.
Für Ihre individuelle Studienablaufplanung in den verschiedenen Studienbereichen können Sie sich gern vor Studienbeginn (nach erfolgreicher Immatrikulation) an die jeweiligen Studienfachberater/innen wenden:
Studienfachberatung an der TU Dresden: Studienfachberater:in
alphabetisch - z.B. Deutsch unter "D", Bildungswissenschaften unter: "L" (Lehramt)
Bitte beachten Sie, dass sich ab dem Studienjahr 2023/24 ggf. Änderungen bei einem Hochschulwechsel an die TU Dresden ergeben könnten. Bitte informieren Sie sich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die dann geltenden Regelungen und Formalitäten. Bei Bedarf können Sie dann gern erneut die Studienberatung Lehramt im Studienbüro Lehramt kontaktieren. Bei Rückfragen zu einer konkreten Bewerbung bzw. Zulassung wenden Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt bitte direkt an das ServiceCenterStudium der TU Dresden.
Kontakt
Frau Berit Schubert
Bitte melden Sie sich am Front Desk an.
Tel. +49 351 463-39882
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