AQUA 1: Allgemeine Qualifikation
Inhalte und Qualifikationsziele
In das Modul AQUA 1: „Allgemeine Qualifikation“ können Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen eingebracht werden, die der allgemeinen Qualifikation für Studium und Beruf dienen. Die Auswahl der Veranstaltungen und Leistungen erfolgt individuell innerhalb des nachfolgend erläuterten Rahmens.
Hinsichtlich der Inhalte und Qualifikationsziele müssen die gewählten Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen mindestens einem der folgenden Bereiche zuzuordnen sein:
- Aneignung spezifischer Wissensbestände anderer Disziplinen, sofern diese für musikwissenschaftliches Arbeiten in Studium und Beruf von Relevanz sind (z.B. aus dem Bereich anderer Geistes- und Sozialwissenschaften, der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, der Erziehungswissenschaften, der Psychologie, der Informatik, der Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften usw.). Ausgeschlossen sind in der Regel Veranstaltungen zur Musikwissenschaft bzw. Musikgeschichte, auch wenn sie nicht Teil des BA-Curriculums der TU Dresden sind. Dies gilt auch für individuellen Instrumental- oder Gesangsunterricht. Angerechnet werden können aber bestimmte musikpraktische Qualifikationen mit didaktischen Komponenten wie Chor- oder Orchesterleitung.
- Aneignung von Sprachkompetenzen. Grundsätzlich ist jede Sprache mit Ausnahme der eigenen Muttersprache bzw. der eigenen Muttersprachen anrechnungsfähig. Bei Fremdsprachen, die bereits als Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme des Studiums nachgewiesen wurden, sind fortgeschrittene Sprachkurse zu besuchen bzw. Sprachprüfungen abzulegen.
- Aneignung kommunikativer Kompetenzen (z.B. Rhetorik, Moderationstechniken, Gesprächsführung, Schreibwerkstätten, Bewerbungstraining usw.).
- Aneignung von Medienkompetenzen (z.B. Online-Redaktion, Webmastering, Layout, Lesetraining, Rundfunkarbeit, Filmarbeit usw.). Ausgenommen sind Kurse, die innerhalb des Moduls Musikwissenschaftliche Berufspraxis angeboten werden, auch wenn diese wiederholt und mit anderen Dozenten besucht werden. Kurse anderer Institutionen mit ähnlichen Inhalten und Qualifikationszielen sind dagegen in der Regel anrechnungsfähig.
Sollten Sie unsicher sein, ob eine geplante Leistung für AQUA 1 anrechenbar ist, klären Sie dies vorab mit dem AQUA-Beauftragen Christoph Wald.
Einrichtungen und Teilnahmeregelungen
Die Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungsleistungen können an folgenden Einrichtungen zu den angegebenen Konditionen abgelegt werden:
- AQUA-Angebot der Philosophischen Fakultät der TU Dresden. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Besuch dieser Veranstaltungen und ggf. das Ablegen von Prüfungsleistungen. Allerdings kann die Zahl der Teilnehmer beschränkt werden (v.a. bei Seminaren). Der Zugang wird in solchen Fällen meist über den Zeitpunkt der Anmeldung oder über die Auswertung von Motivationsschreiben geregelt.
- Sprachlehrangebot von LSK (TUDIAS). Jeder BA-Studierende kann im Laufe seines Studiums kostenlos 10 SWS Sprachunterricht im Rahmen des TUDIAS-Angebots in Anspruch nehmen. Wird das Latinum erworben, erweitert sich das Budget auf 12 SWS. Alle darüber hinaus besuchten Kurse sind kostenpflichtig.
Wichtige Hinweise:
a) Die Einschreibung in die Sprachkurse erfolgt online zu Beginn des Semesters, meist vor Beginn der Vorlesungszeit. Da die Nachfrage nach den meisten Kursen sehr groß ist und häufig nicht vollständig gedeckt werden kann, ist eine Einschreibung unmittelbar nach dem Start der Einschreibefrist dringend anzuraten. Nähere Information hierzu unter Hinweise für Erstbenutzer.
b) Für den Masterstudiengang „Erschließung älterer Musik“ der TU Dresden sind neben einer modernen Fremdsprache Latein- oder Italienischkenntnisse Zugangsvoraussetzungen. Dies entspricht Kursen und Prüfungen im Umfang von 8-10 SWS im Rahmen des TUDIAS-Angebots.
- Lehr- und Prüfungsangebote anderer Fakultäten oder Einrichtungen der TU Dresden. In diesem Fall haben BA-Studierende des Fachs Musikwissenschaft keinen Anspruch auf die Teilnahme bzw. das Ablegen von Prüfungsleistungen. Daher ist immer vorab die Einwilligung des betreffenden Dozenten bzw. Prüfers einzuholen. Ist die Relevanz hinsichtlich der oben erläuterten Inhalte und Qualifikationsziele nicht offensichtlich, sollte die Anrechenbarkeit vorab mit dem AQUA-Beauftragten abgesprochen werden.
- Lehr- und Prüfungsangebote anderer, auch außeruniversitärer Einrichtungen. Auch solche Lehr- und Prüfungsangebote können anerkannt werden, sofern die oben erläuterten Inhalte und Qualifikationsziele gewährleistet sind und das inhaltliche Niveau akademischen oder berufsüblichen Maßstäben entspricht. Schulische Lehr- und Prüfungsleistungen sind in der Regel nicht anrechnungsfähig.
Crediterwerb, Noten und Anrechnung
Für das Modul müssen mindestens 10 Credits erworben werden. Die Creditsumme errechnet sich aus den für die einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungsleistungen vergebenen Creditzahlen. Credits können nur dann vergeben werden, wenn die betreffenden Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht bzw. die zu erbringenden Prüfungsleistungen bestanden wurden. Der jeweilige Dozent bzw. Prüfer kann die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bzw. das Bestehen der Prüfungsleistungen entweder unmittelbar auf dem AQUA-Formular oder auf einzelnen Teilnahme- bzw. Leistungsnachweisen bestätigen. Separate Nachweise müssen dem AQUA-Beauftragten zur Anrechnung vorgelegt werden. Werden keine eigenen Teilnahme- bzw. Leistungsnachweisen vergeben, empfiehlt es sich, Sicherungskopien von dem AQUA-Formular anzufertigen, da eine Rekonstruktion der Nachweise u.U. schwierig ist.
Grundsätzlich sind auch Leistungen solcher Einrichtungen anrechnungsfähig, die kein Creditsystem verwenden. Für die Anrechnung gelten dabei folgende Richtlinien:
- der regelmäßige Besuch einer Veranstaltung im Umfang von ca. 30 Unterrichtsstunden (entspricht 2 SWS) zzgl. Vor- und Nachbereitungszeit wird in der Regel mit 2 Credits bemessen,
- eine bestandene Prüfungsleistung, die den Stoffumfang einer Veranstaltung von ca. 30 Unterrichtsstunden umfasst, wird in der Regel mit 2 Credits bemessen.
Anders als in den übrigen Modulen ist im Modul AQUA 1 auch die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne das Ablegen einer Prüfungsleistung anrechnungsfähig (z.B. 2 Credits für den regelmäßigen Besuch einer Vorlesung). Es ist aber zu beachten, dass innerhalb des Moduls mindestens eine bestandene Prüfungsleistung erbracht werden muss (beispielsweise eine Klausur zu einem TUDIAS-Sprachkurs). Die Angabe in der Modulbeschreibung, dass das Modul aus 4 Lehrveranstaltungen zu bestehen habe, ist nicht bindend.
Das Modul AQUA 1 wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet, also nicht benotet. Entsprechend müssen auch die einzelnen Prüfungsleistungen nicht benotet werden, sondern können lediglich mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Eventuell vergebene Noten haben keinen Einfluss auf die BA-Gesamtnote. Sie werden allerdings vom Prüfungsamt erfasst und sind im Transcript of records sichtbar.
Die einzelnen Leistungen müssen sich die Studierenden auf dem AQUA-Formular von dem jeweiligen Dozenten bzw. Prüfern bestätigen lassen. Sind mindestens 10 Credits erbracht, kann die Liste dem AQUA-Beauftragten zur Anerkennung vorgelegt werden. Das Bestehen des Moduls wird schließlich vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage des vom AQUA-Beauftragten unterzeichneten AQUA-Formulars festgestellt.
AQUA-Beauftragter
AQUA-Beauftragter ist Dr. Christoph Wald. Seine Aufgaben sind:
- Klärung der Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen, sofern nicht offensichtlich ist, ob diese den geforderten Inhalten und Qualifikationszielen und dem geforderten Ausbildungsniveau entsprechen;
- Prüfung und Bestätigung der erbrachten Leistungen auf dem AQUA-Formular.