Referate
Termine:
Prüfungsleistungen in Form von Referaten können in jeder Veranstaltungssitzung während der Vorlesungszeit abgelegt werden. Die Termine sollten schon zu Beginn des Semesters verbindlich festgelegt werden. Bei der Terminplanung ist zu berücksichtigen, dass Studierenden, die ihr Referat wegen Krankheit oder wegen des Ausfalls von Seminarsitzungen nicht halten können, ein Alternativtermin angeboten werden muss. Es empfiehlt sich daher, ein oder zwei Sitzungen am Semesterende freizuhalten bzw. im Fall von Sitzungsausfällen Ersatztermine anzusetzen.
Form:
Referate können sowohl als Einzel- wie auch als Gruppenleistung erbracht werden. Wichtig ist, dass die inhaltlichen und formalen Anforderungen, insbesondere der zeitliche Umfang, zu Beginn des Semesters klar angegeben werden. Zur Orientierung kann die vom Lehrstuhl angebotene Bewertungsmatrix verwendet werden.
Anmeldung:
Referate müssen wie alle anderen Prüfungsleistungen in HISQIS angemeldet werden. In der Mehrzahl der Fälle werden sie aber vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefristen, also vor dem 15. Januar bzw. 30. Juni, gehalten. Weil bis dahin ein Rücktritt von Prüfungsanmeldung jederzeit möglich ist, ist über HISQIS keine verbindliche Prüfungsanmeldung gewährleistet. Prüfer haben aber die Möglichkeit, die Verbindlichkeit der Anmeldung zu einem festgelegten Referattermin durch schriftliche Bestätigung auf diesem Formular sicherzustellen.
Bewertung:
Bei der Bewertung ist nicht nur der fachliche Inhalt, sondern dezidiert auch die Qualität der verbalen und medialen Präsentation zu berücksichtigen. Entscheidend ist die Frage, ob die dargestellten Inhalte für die anwesenden Studierenden leicht und verständlich aufnehmbar waren und die wesentlichen Aussagen klar und einprägsam hervorgehoben wurden. Zur Bewertung und Notenbildung kann die vom Lehrstuhl angebotene Bewertungsmatrix verwendet werden.
Im Anschluss an das Referat sollte eine Diskussion sowohl der fachlichen Inhalte als auch der Art der Präsentation stattfinden. Die Note des Referats ist dem Referenten gleich im Anschluss an die Sitzung mitzuteilen, nach Möglichkeit mit einer knappen Kommentierung der inhaltlichen und präsentatorischen Leistung.
Dokumentation:
Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse des Referats müssen vom Prüfer in einem Protokoll festgehalten werden. Dazu kann das Formblatt Referatprotokoll und ggf. die Bewertungsmatrix verwendet werden.
Jeder Prüfer erhält gegen Ende der Vorlesungszeit im Sekretariat eine Notenliste mit den Namen aller angemeldeten Studierenden. Nach dem letzten gehaltenen Referat ist diese Liste mit allen eingetragenen Noten sowie sämtliche Protokolldokumente im Sekretariat abzugeben. Ein Versand auf dem einfachen Postweg sollte vermieden werden. Die Protokolldokumente werden im Institut archiviert. Die Ausstellung individueller Leistungsscheine ist nicht erforderlich.