Current information
Table of contents
Aktuelle Informationen zum Studium in Pandemiezeiten
Aktuelle Informationen bezüglich Studium und Lehre in Zeiten der Coronavirus-Pandemie können Sie auf der zentralen Seite der TU Dresden zu diesem Thema finden.
Informationen zum Mutterschutzgesetz
Schwanger oder stillend im Studium – Mutterschutz gilt auch für Studentinnen
Seit dem 1. Januar 2018 profitieren auch Studentinnen vom Mutterschutzgesetz. Zur Gewährleistung eines bestmöglichen Gesundheitsschutzes werden Studentinnen gebeten, ihre Schwangerschaft / Stillzeit möglichst frühzeitig dem zuständigen Studienbüro / Prüfungsamt mitzuteilen. Details zum Mutterschutzgesetz finden Sie unter www.tu-dresden.de/mutterschutz
Hinweise für Studierende_Schwangerschaft.pdf
Link zum Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Link zum Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Frauen und Jugend
In Kürze – was jetzt wichtig ist:
- Melden Sie Ihre Schwangerschaft und Stillzeit möglichst frühzeitig an Ihr Studienbüro/Prüfungsamt. Wenn Sie gerade ein Praktikum absolvieren oder als Studentische Hilfskraft arbeiten, informieren Sie Ihre/n Vorgesetzte/n. Nur so kann der Schutz greifen. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular.
- Schutzzeiten, u.a. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, an Sonn- und Feiertagen: In dieser Zeit ist Ihre Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen ausgeschlossen. Mit einer schriftlichen Erklärung können Sie jedoch freiwillig davon abweichen.
- Nach der Meldung der Schwangerschaft/Stillzeit wird eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt. Sollten Sie in Ihrem Studium z.B. mit gefährlichen Stoffen oder Strahlung in Berührung kommen, kann eine Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Als familienfreundliche Hochschule unterstützt Sie die TUD in Fragen der Studienorganisation bei der Vereinbarung von Elternschaft und Studium, z.B. mit verlängerten Fristen, Urlaubssemestern oder Teilzeitstudienmöglichkeiten.
Informationen zur EU-DSGVO für Studierende
Bitte lesen Sie die Informationen hierzu aufmerksam durch! Danke
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Umzug des Prüfungsamtes/Studienorganisation
Das Prüfungsamt/Studienorganisation der Juristischen Fakultät finden Sie ab sofort im Bürogebäude Zellescher Weg (BZW), linker Eingang, 1. Unter- bzw. Sockelgeschoss, Raum SG 09, statt.
Dresden, 11.10.2017
Abholung/Zusendung der Zeugnisdokumente
- Die Zeugnisse werden nach Fertigstellung ausgehändigt. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn die Zeugnisunterlagen fertig gestellt sind.
- Wenn Sie die Zeugnisunterlagen nicht persönlich abholen können (auch durch einen Bevollmächtigen unter Vorlage möglich), können Sie die Zeugnisunterlagen über die bestandene Bachelor- bzw. Masterprüfung zugeschickt bekommen. Hierzu ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag (A4) erforderlich. Abgabe im Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung von Zeugnisunterlagen i.d.R. ca. einen Monat Zeit in Anspruch nimmt.
Für die Aufnahme von zusätzlich erbrachten Leistungen und der Fachsemester ist gemäß geltnerder Prüfungsordnung ein formloser schriftlicher Antrag (Muster unter Studium / Prüfungsamt / Formule) im Prüfungsamt einzureichen.
Exmatrikulation und Beurlaubung
Hinweise zu Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Zu exmatrikulierende Studenten werden von Amts wegen durch das Imma-Amt immer zum Ende des Semesters exmatrikuliert (31.3. bzw. 30.9.). Wenn der Student nicht auf die Exmatrikulation warten möchte, stellt er selbst einen Antrag. Weitere Informationen auf der Homepage des Immatrikulationsamts.
Beglaubigungen
Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studenten kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorherauf der Homepage des Immatrikulationsamts über die notwendigen Unterlagen, Öffnungszeiten usw.