Hinweise zur Bachelor-Arbeit
Table of contents
Allgemeine Informationen zur Bachelor-Arbeit:
Allgemeine Informationen zur Anfertigung von Bachelor-Arbeiten
Vorschläge zur Wahl der Themengebiete nach §§ 19 Abs. 2 Satz 1 und § 21 Abs. 3 PrüfO , Stand v. 02.06.2015
Hinweise zur Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten
Merkblatt zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit
Einsicht in die Bachelor-Arbeit, § 24 PrüfO
[I. Termine der Ausgabe der Bachelor-Arbeit]
[II. Fachliche Voraussetzungen]
1. Ausgabetermin im SS 2016: 09.05.2016
- von 04.04. bis 17.04.2016: Anmeldung zur Bachelor-Arbeit, Online-Einschreibung (über OPAL mit ZIH-Login) incl. Angabe eines Themenwunsches (Fachgebiet, z.B. Patentrecht) nach § 21 Abs. 3 PrüfO sowie eines Wunschprüfers nach § 19 Abs. 2 PrüfO
- Bitte beachten Sie insbes. das Dokument "Vorschläge zur Wahl der Themengebiete" im oberen Teil
- bis Fr., 15.04.2016, 15:00 Uhr: Abgabe des schriftlichen Antrags auf Ausnahme im Prüfungsamt, Hinweise [s.u.]
- Montag, 09.05.2016: Ausgabe des Themas beim Prüfer (nur nach Erhalt und unter Vorlage des Zulassungsschreibens des Prüfungsausschusses möglich)
- Abgabe am Montag, 04.07.2016: Einreichung der Bachelor-Arbeit im Prüfungsamt, nicht beim Prüfer!
2. Ausgabetermin im SS 2016: 01.08.2016
- 27.06. bis 10.07.2016: Anmeldung zur Bachelor-Arbeit, Online-Einschreibung (über OPAL mit ZIH-Login) incl. Angabe eines Themenwunsches (Fachgebiet, z.B. Patentrecht) nach § 21 Abs. 3 PrüfO sowie eines Wunschprüfers nach § 19 Abs. 2 PrüfO
- Bitte beachten Sie insbes. das Dokument "Vorschläge zur Wahl der Themengebiete" im oberen Teil
- bis Fr., 08.07.2016, 15:00 Uhr: Abgabe des schriftlichen Antrags auf Ausnahme im Prüfungsamt, Hinweise [s.u.]
- Montag, 01.08.2016: Ausgabe des Themas zentral im Prüfungsamt
- Abgabe am Montag, 26.09.2016: Einreichung der Bachelor-Arbeit im Prüfungsamt, nicht beim Prüfer!
3. Ausgabe 05.12.2016 (WS 2016/17)
- 31.10. bis 13.11.2016: Anmeldung zur Bachelor-Arbeit, Online-Einschreibung (über OPAL mit ZIH-Login) incl. Angabe eines Themenwunsches (Fachgebiet, z.B. Patentrecht) nach § 21 Abs. 3 PrüfO sowie eines Wunschprüfers nach § 19 Abs. 2 PrüfO
- Bitte beachten Sie insbes. das Dokument "Vorschläge zur Wahl der Themengebiete" im oberen Teil
- bis Fr., 11.11.2016, 15:00 Uhr: Abgabe des schriftlichen Antrags auf Ausnahme, Hinweise [s.u.]
- Montag, 05.12.2016: Ausgabe des Themas beim Prüfer (nur nach Erhalt und unter Vorlage des Zulassungsschreibens des Prüfungsausschusses möglich)
- Abgabe am Montag, 30.01.2017: Einreichung der Bachelor-Arbeit im Prüfungsamt, nicht beim Prüfer!
§ 26 PrüfO 2007 sowie PrüfO 2012: Fachliche Voraussetzung der Bachelor-Prüfung
Für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit muss der Studierende insgesamt 138 Leistungspunkte und eine mindestens mit ausreichend bewertete Seminararbeit in dem von ihm gewählten Schwerpunkt vorweisen.
Die Zulassungsbedingungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein!
Beim Prüfungsausschuss kann eine Ausnahmegenehmigung von den Zulassungsvoraussetzungen beantragt werden, sofern das Seminar bereits bestanden ist und die 138 Leistungspunkte durch "formales Bestehen" eines Moduls erreicht werden. Die Ausnahmegenehmigung auf Feststellung des "formalen Bestehens" eines Moduls ist schriftlich im Prüfungsamt unter Aufführung des betreffenden Moduls zu beantragen. Termin s.o. Ausschlussfrist. Die Antragstellung setzt die Online-Einschreibung voraus.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist erhalten die zur Bachelor-Arbeit angemeldeten Studierenden einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses über Zulassung bzw. Ablehnung zur Bachelor-Arbeit.
Wahl der Gewichtung der Bachelor-Arbeit (gilt nur für Studierende nach PrüfO 2007)
Auf Beschluss des Prüfungsausschusses besteht die Wahl zur Gewichtung der Bachelor-Arbeit in der Endnote. Die verbindliche und nicht widerrufbare Wahl ist während der Online-Einschreibung zu treffen. Bei Anmeldung zur Wiederholung der Bachelor-Arbeit gilt die Erstwahl der Erstanmeldung!
Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß § 28 i. V. m. § 5 Abs. 3/4 BPO 2012
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise um höchstens drei Wochen verlängern. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (Muster) rechtzeitig vor Ablauf der Frist im Prüfungsamt der Juristischen Fakultät einzureichen. Im Falle eines krankheitsbedingten Verlängerungsantrages ist ein amtsärztliches Attest bezüglich der Prüfungsunfähigkeit einzureichen.
Einsicht in die Bachelor-Arbeit
§ 24 PrüfO - Einsicht in die Prüfungsakten
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Studierenden auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
Für den schriftlichen Antrag zur Einsicht in die Bachelor-Arbeit sowie die Prüfungsprotokolle verwenden Sie bitte folgendes Formular . Der Antrag ist vorher im Prüfungsamt einzureichen bzw. zum Termin der Einsicht mitzubringen.
Aus organisatorischen Gründen ist z.Z. folgender Einsichtstermin vorgesehen (lfd. Ergänzung):
Mo., 22.02.2016, 17:00 - 18:00 Uhr, GER/007/U
Dresden, 15.02.2016