Forschungsseminar und Masterarbeit
Forschungsseminar
Nach § 3 PrüfO ist zur Zulassung zum Forschungsseminar (nach § 24 Abs. 2 c) eine Anmeldung erforderlich. Das Formular zur Anmeldung ist daher bis spät. 26.02.2010 im Prüfungsamt einzureichen.
Masterarbeit
Die Masterarbeit nach §§ 18, 24 Abs. 5 und 25 kann begonnen werden, wenn mind. 75 LP erworben und das Forschungsseminar erfolgreich bestanden wurde. Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zum Forschungsseminar im Prüfungsamt einzureichen.