Hinweise zum Praktikum
Regelung
in Anlage 1 der Studienordnung des Master-Studiengangs "Wirtschaftsrecht"; Modul-Nr.: WR-6 Praxis im Wirtschaftsrecht
Inhaltliche Voraussetzungen
- mindestens 4-monatiges Praktikum
- keine vorherige Genehmigung der Praktikumsstelle durch das Prüfungsamt; in Zweifelsfällen Anfragen an die Studienfachberatung
- Absolvierung im 3 FS; Ausnahmen ebenso wie teilweise Überschneidungen zulässig, wenn auf vorherigen Antrag genehmigt; Einreichung des Antrags beim Prüfungsamt
- Teilung des Praktikums in 2 x 2 Monate ist zulässig; auch darf das Praktikum an unterschiedlichen Praktikumsstellen sowie in verschiedenen Semestern absolviert werden
- Betreuung durch einen Juristen (nicht notwendigerweise eines Volljuristen) oder eine Person mit vergleichbarer fachlicher Befähigung im inhaltlichen Schwerpunkt des Praktikums
Erforderlicher Nachweis
- Praktikumsbescheinigung (Arbeitszeugnis, Nachweis der Praktikumszeit; kurze Beschreibung des Tätigkeitsfelds)
- Hinweise zum Praktikumsbericht (Inhalt: Tätigkeiten und Ergebnisse)
- Einreichung der Originale im Prüfungsamt (Kopien nur mit Vorlage des Originals)
- bei einem geteilten Praktikum sind die Nachweise vollständig einzureichen
gez. Prof. Dr. Schanbacher
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stand: 09.03.2012
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